Eine Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Nicht-EU-Ausländer zur Erwerbstätigkeit in einem EU-Land. Sie erlaubt ihrem Inhaber, in das EU-Land einzureisen und sich an einem bestimmten Ort zur Erwerbstätigkeit aufzuhalten.
Die Blaue Karte EU erleichtert hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise in die EU. Sie soll die Verfahren vereinfachen und den Rechtsstatus derjenigen verbessern, die sich bereits in der EU aufhalten.
Die Erlaubnis berechtigt den Inhaber zur Einreise, Wiedereinreise und zum Aufenthalt in dem Land, in dem die Blaue Karte EU ausgestellt wurde. Die Inhaber können auch ihre Familienangehörigen begleiten. Dem Inhaber der Blauen Karte EU und seinen Familienangehörigen wird Freizügigkeit innerhalb der EU gewährt.
Inhaber einer Blauen Karte EU genießen die gleiche Behandlung wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem sie sich niedergelassen haben. Sie dürfen jedoch nur in den Sektoren arbeiten, die für sie von Belang sind.
Wenn ein Drittstaatsangehöriger eine Blaue Karte EU besitzt, kann er nach 18 Monaten regulärer Beschäftigung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ziehen, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Er muss dies den dortigen Behörden innerhalb eines Monats nach seiner Ankunft melden. Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich sind von diesem Programm nicht betroffen.
Die Zulassungskriterien für die Blaue Karte EU sind nachstehend aufgeführt:
Inhaber einer Blauen Karte EU haben Zugang zu zahlreichen Karrieremöglichkeiten, die ihren beruflichen Zielen und persönlichen Interessen entsprechen und ihre Fähigkeiten und Präferenzen nutzen. Diese Flexibilität ist nützlich, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zu fördern und so Innovation und Wirtschaftswachstum innerhalb der EU zu fördern.
Darüber hinaus gibt es in mehreren EU-Ländern Bestimmungen, die es Inhabern einer Blauen Karte ermöglichen, je nach Land innerhalb von ein bis zwei Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Die Blaue Karte ist eine praktische Initiative für Arbeitgeber in der EU, die die Einstellung hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern vereinfacht und beschleunigt. Sie behebt den Fachkräftemangel, indem sie das Visumantragsverfahren vereinfacht und so die Einstellung beschleunigt. Die Blaue Karte öffnet einen größeren Talentpool und ermöglicht es Arbeitgebern, den Arbeitskräftebedarf grenzüberschreitend zu decken.
Darüber hinaus wird das Prestige der Blue Card oft mit der US-Green Card verglichen. Sie hilft Arbeitgebern, qualifizierte Arbeitnehmer zu gewinnen, die nach regelmäßigen, langfristigen Möglichkeiten in Europa suchen. Insgesamt bietet die Blue Card Arbeitgebern viele Vorteile: Sie hilft bei der Anwerbung qualifizierter Arbeitnehmer und fördert gleichzeitig die Mobilität und die Einhaltung der EU-Standards.
Das Antragsverfahren für eine Blaue Karte EU ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob der Drittstaatsangehörige und sein Arbeitgeber die Karte beantragen müssen. In den meisten Mitgliedstaaten müssen Bewerber einen Termin bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten in ihren Heimatländern vereinbaren. Nur wenige Mitgliedstaaten bieten Online-Anträge an.
Die EU-Mitgliedstaaten können außerdem eine Obergrenze für Drittstaatsangehörige festlegen, die mit einer Blauen Karte EU in ihr Land einreisen dürfen. Die Antragsgebühr beträgt 140 € und die Verlängerungsgebühr 100 €. Nach der Antragstellung müssen Sie drei Monate/90 Tage warten, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung einer Blauen Karte EU beträgt 90 Tage.
Die Gültigkeit der Blauen Karte EU beträgt drei Jahre. Bei einer Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages können Sie Ihre Blaue Karte EU entsprechend verlängern.
Nachfolgend finden Sie die Vorteile der Blauen Karte EU, die Sie unter anderem durch den Erwerb einer Blauen Karte EU erhalten:
Den Inhabern einer Blauen Karte EU werden sämtliche Leistungen außer Darlehen, Wohnraum und Zuschüssen gewährt.
Inhabern einer Blauen Karte EU ist die Rückkehr in ihr Heimatland oder in andere Nicht-EU-Staaten für maximal zwölf aufeinanderfolgende Monate gestattet, ohne den Besitz der Blauen Karte EU zu verlieren.
Sie können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem Sie 33 Monate oder 21 Monate gearbeitet haben, wenn Sie Kenntnisse auf Sprachniveau B1 erreichen.
Ja. Wenn ein Inhaber einer Blauen Karte EU 33 Monate oder 21 Monate im Gastland arbeitet und gleichzeitig das Sprachzertifikat B1 erwirbt, hat er Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten arbeiten und fünf Jahre Berufserfahrung sammeln, sind Sie außerdem ein starker Kandidat für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
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