Blaue Karte EU

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Blaue Karte EU – Voraussetzungen und Berechtigung 

 

Was ist die Blaue Karte EU?

Eine Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Nicht-EU-Ausländer zur Erwerbstätigkeit in einem EU-Land. Sie erlaubt ihrem Inhaber, in das EU-Land einzureisen und sich an einem bestimmten Ort zur Erwerbstätigkeit aufzuhalten.

 

Die Blaue Karte EU erleichtert hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise in die EU. Sie soll die Verfahren vereinfachen und den Rechtsstatus derjenigen verbessern, die sich bereits in der EU aufhalten.

 

Die Erlaubnis berechtigt den Inhaber zur Einreise, Wiedereinreise und zum Aufenthalt in dem Land, in dem die Blaue Karte EU ausgestellt wurde. Die Inhaber können auch ihre Familienangehörigen begleiten. Dem Inhaber der Blauen Karte EU und seinen Familienangehörigen wird Freizügigkeit innerhalb der EU gewährt.

 

Inhaber einer Blauen Karte EU genießen die gleiche Behandlung wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem sie sich niedergelassen haben. Sie dürfen jedoch nur in den Sektoren arbeiten, die für sie von Belang sind.

 

Wenn ein Drittstaatsangehöriger eine Blaue Karte EU besitzt, kann er nach 18 Monaten regulärer Beschäftigung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ziehen, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Er muss dies den dortigen Behörden innerhalb eines Monats nach seiner Ankunft melden. Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich sind von diesem Programm nicht betroffen.

 

EU-Länder, die die Blaue Karte EU ausstellen

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden

 

Zulassungskriterien für die Blaue Karte EU

Die Zulassungskriterien für die Blaue Karte EU sind nachstehend aufgeführt:

 

  • Sie verfügen über einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
  • Mindestens 5 Jahre Erfahrung in Ihrem Bereich
  • Sie verfügen über einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung seit mindestens einem Jahr
  • Erfüllen Sie die Mindestgehaltsschwelle in dem EU-Land, in dem Sie arbeiten möchten
  • Für reglementierte Berufe: Nachweis, dass die nationalen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

 

Anforderungen an die Blaue Karte EU

  • Das Antragsformular muss von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber vollständig und mit korrekten Angaben ausgefüllt werden. Drucken Sie das Antragsformular zweimal aus und unterschreiben Sie beide Kopien am Ende
  • Ein Reisepass, der noch mindestens 15 Monate über das geplante Datum der Ausreise aus der EU hinaus gültig ist. Er sollte mindestens zwei leere Seiten haben, um ein Visum anbringen zu können.
  • Bewahren Sie zusätzliche Kopien einiger wichtiger Passseiten auf. Die ersten Seiten, die Ihre Daten enthalten, und die Seiten mit Visaaufklebern und Stempeln
  • Vorherige Reisepässe müssen vorgelegt werden. Wenn Sie ältere Reisepässe besitzen, müssen Sie diese vorlegen.
  • Senden Sie zwei Fotos. Die beiden Fotos müssen in Farbe sein, einen weißen Hintergrund haben und identisch sein. Die Fotos sollten vor kurzem aufgenommen worden sein und den ICAO-Standards entsprechen.
  • Arbeitsvertrag mit einem EU-Arbeitgeber mit Sitz in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Er sollte mindestens ein Jahr gültig sein und den erforderlichen Mindestlohn erfüllen. Er sollte von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
  • Als Nachweis für die Berufserfahrung ist ein Hochschulabschluss erforderlich. Der Nachweis einer kontinuierlichen 5-jährigen Berufserfahrung in Ihrem relevanten Bereich ist obligatorisch.
  • Bei reglementierten Berufen – Vorlage des erworbenen Zertifikats
  • Aktueller Lebenslauf
  • Nachweis über den Gebühreneingang des Antragstellers
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis, dass Ihr Gehalt 1.5-mal bzw. 1.2-mal höher ist als der Durchschnitt im Aufnahmeland bei Mangelberufen
  • Eine schriftliche Erklärung Ihres Arbeitgebers, in der die Gründe für die Anstellung und die Vorteile, die sich daraus ergeben, aufgeführt sind. Als Sponsor müssen Sie eine Erklärung abgeben, in der Sie erklären, dass der Arbeitnehmer alle für den Arbeitgeber wichtigen Voraussetzungen erfüllt.
  • Nachweis, dass keine Bedrohung für die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit des Gaststaates vorliegt

 

Vorteile der Blauen Karte EU

 

Vorteile für Mitarbeiter

Inhaber einer Blauen Karte EU haben Zugang zu zahlreichen Karrieremöglichkeiten, die ihren beruflichen Zielen und persönlichen Interessen entsprechen und ihre Fähigkeiten und Präferenzen nutzen. Diese Flexibilität ist nützlich, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zu fördern und so Innovation und Wirtschaftswachstum innerhalb der EU zu fördern.

 

Darüber hinaus gibt es in mehreren EU-Ländern Bestimmungen, die es Inhabern einer Blauen Karte ermöglichen, je nach Land innerhalb von ein bis zwei Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. 

 

Vorteile für Arbeitgeber

Die Blaue Karte ist eine praktische Initiative für Arbeitgeber in der EU, die die Einstellung hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern vereinfacht und beschleunigt. Sie behebt den Fachkräftemangel, indem sie das Visumantragsverfahren vereinfacht und so die Einstellung beschleunigt. Die Blaue Karte öffnet einen größeren Talentpool und ermöglicht es Arbeitgebern, den Arbeitskräftebedarf grenzüberschreitend zu decken.

 

Darüber hinaus wird das Prestige der Blue Card oft mit der US-Green Card verglichen. Sie hilft Arbeitgebern, qualifizierte Arbeitnehmer zu gewinnen, die nach regelmäßigen, langfristigen Möglichkeiten in Europa suchen. Insgesamt bietet die Blue Card Arbeitgebern viele Vorteile: Sie hilft bei der Anwerbung qualifizierter Arbeitnehmer und fördert gleichzeitig die Mobilität und die Einhaltung der EU-Standards.

 

Bewerbungsprozess für eine Blaue Karte EU

Das Antragsverfahren für eine Blaue Karte EU ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob der Drittstaatsangehörige und sein Arbeitgeber die Karte beantragen müssen. In den meisten Mitgliedstaaten müssen Bewerber einen Termin bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten in ihren Heimatländern vereinbaren. Nur wenige Mitgliedstaaten bieten Online-Anträge an.

 

Die EU-Mitgliedstaaten können außerdem eine Obergrenze für Drittstaatsangehörige festlegen, die mit einer Blauen Karte EU in ihr Land einreisen dürfen. Die Antragsgebühr beträgt 140 € und die Verlängerungsgebühr 100 €. Nach der Antragstellung müssen Sie drei Monate/90 Tage warten, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist.

 

Bearbeitungszeit für den Antrag auf eine Blaue Karte EU

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung einer Blauen Karte EU beträgt 90 Tage.

 

Gültigkeit der Blauen Karte EU

Die Gültigkeit der Blauen Karte EU beträgt drei Jahre. Bei einer Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages können Sie Ihre Blaue Karte EU entsprechend verlängern.

 

Was können Sie als Inhaber einer Blauen Karte EU tun?

Nachfolgend finden Sie die Vorteile der Blauen Karte EU, die Sie unter anderem durch den Erwerb einer Blauen Karte EU erhalten:

 

  • Gleiche Arbeits- und Gehaltsbedingungen für Inländer
  • Freizügigkeit in der gesamten EU
  • Soziale Rechte, einschließlich Bildung, Gesundheit, kulturelle, wirtschaftliche und Menschenrechte
  • Familienzusammenführung und
  • Daueraufenthaltsrecht

 

Den Inhabern einer Blauen Karte EU werden sämtliche Leistungen außer Darlehen, Wohnraum und Zuschüssen gewährt.

 

Inhabern einer Blauen Karte EU ist die Rückkehr in ihr Heimatland oder in andere Nicht-EU-Staaten für maximal zwölf aufeinanderfolgende Monate gestattet, ohne den Besitz der Blauen Karte EU zu verlieren.

 

Sie können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem Sie 33 Monate oder 21 Monate gearbeitet haben, wenn Sie Kenntnisse auf Sprachniveau B1 erreichen.

 

Gründe für die Ablehnung der Blauen Karte EU

  • Wenn Sie die Teilnahmekriterien nicht erfüllen
  • Ihr Antrag basierte auf falschen oder unrichtigen Angaben
  • Sie gelten als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der EU
  • Die Stelle könnte von einem einheimischen Arbeitnehmer, einem EU-Arbeitnehmer oder einem bereits anwesenden Nicht-EU-Bürger besetzt werden.
  • Ihr Arbeitgeber wurde für schuldig befunden, illegale Migranten ohne Papiere beschäftigt zu haben
  • In Ihrem Heimatland mangelt es an Fachkräften in Ihrer Branche

 

Können wir mit der Blauen Karte EU eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Ja. Wenn ein Inhaber einer Blauen Karte EU 33 Monate oder 21 Monate im Gastland arbeitet und gleichzeitig das Sprachzertifikat B1 erwirbt, hat er Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten arbeiten und fünf Jahre Berufserfahrung sammeln, sind Sie außerdem ein starker Kandidat für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

 

Wie kann Y-Achse Ihnen helfen?

Das Y-Axis-Team ist die beste Lösung, um Sie bei Ihrer EU Blue Card zu unterstützen

 

  • Bewerten Sie den geeigneten Visumtyp für Ihren Antrag
  • Leitfadendokumentation
  • Helfen Sie beim Ausfüllen von Online-Bewerbungsformularen
  • Überprüfen Sie alle Ihre Dokumente
  • Unterstützen Sie den Visumantragsprozess

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