Veröffentlicht am November 24 2023
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Ab dem 17. November 2023 können ausländische Staatsangehörige mit der Umsetzung neuer Vorschriften für kürzere Zeiträume in Dänemark arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis oder ein Wohnsitz erforderlich ist.
Voraussetzung ist, dass die Bewerber in einem Unternehmen beschäftigt sind, das seinen Sitz im Ausland hat und mit einem in Dänemark gegründeten Unternehmen verbunden ist, und dass das Unternehmen mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen muss.
Die neuen Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für zwei verschiedene Arbeitsperioden für Unternehmen in Dänemark zu arbeiten. In jede Arbeitsperiode können maximal 15 Arbeitstage eingerechnet werden und zwischen jeder Arbeitsperiode muss sich der Bewerber mindestens 14 Tage außerhalb Dänemarks aufhalten.
Darüber hinaus muss der Kandidat in der Lage sein, rechtmäßig nach Dänemark einzureisen und sich dort aufzuhalten, entweder als Staatsbürger eines visumfreien Landes oder wenn ihm ein Visum zur Nutzung der neuen Befreiungsregelung erteilt wurde.
Die neue Regelung gilt nur für Tätigkeiten in bestimmten Branchen, beispielsweise für Führungstätigkeiten oder Tätigkeiten, die hohe oder mittlere Kenntnisse erfordern. Die Liste der Branchen umfasst Gartenbau, Baugewerbe, Reinigung, Forstwirtschaft, Gastronomie und Beherbergung sowie den Gütertransport auf der Straße.
Es gibt einige Befreiungsregeln, und wenn die Bedingungen der Befreiung erfüllt sind, kann der Bewerber möglicherweise in Dänemark arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Darüber hinaus können Künstler, ausübende Künstler, Musiker und verwandte Mitarbeiter von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis befreit werden. Gastdozenten benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn sie planen, innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen bis zu fünf Tage lang an einer Bildungseinrichtung zu unterrichten, die vom Ministerium für höhere Bildung und Wissenschaft oder vom Ministerium für Kultur betrieben wird.
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