Mit einem schwedischen Forschervisum können hochqualifizierte Ausländer im Land an Forschungs-, Entwicklungs-, Ausbildungs- und Innovationsaktivitäten teilnehmen. Ein Forscher oder Doktorand muss vom Forschungsrat eingeladen werden, um in Schweden zu forschen, bevor er ein schwedisches Forschervisum beantragen kann.
Die Forschungsförderungseinrichtung kann eine schwedische Universität, Institution oder Firma sein. Das Forschervisum wird von Antragstellern beantragt, die sich zu Forschungszwecken länger als drei Monate im Land aufhalten möchten. Wenn der Forschungszweck dagegen weniger als drei Monate beträgt, müssen sie ein kurzfristiges Schengenvisum beantragen, das 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen gültig ist. Antragsteller, die ein schwedisches Forschervisum anstreben, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
*Hinweis: Personen, die in Schweden zum Doktoratsstudium zugelassen werden, um dort ihren Doktortitel zu erlangen. Personen, die einen Teil ihres Forschungsstudiums in Schweden durchführen möchten, gelten nicht als Forscher.
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Schritte zur Beantragung eines schwedischen Forschervisums
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie für das Visum in Frage kommen
Schritt 2: Füllen Sie das Bewerbungsformular für den Forscher aus
Schritt 3: Klären Sie die Anforderungen
Schritt 4: Senden Sie das Formular ab
Schritt 5: Aufenthaltserlaubnis beantragen
Schritt 6: Nach Schweden auswandern
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Die Bearbeitungszeit für ein schwedisches Forschervisum beträgt in der Regel 2–3 Monate. Das schwedische Forschervisum ist jedoch ein Jahr lang gültig.
Die Antragsgebühr für ein Forschervisum in Schweden beträgt 1,500 SEK.
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