Das Luxemburger Touristenvisum ermöglicht allen Reisenden die Einreise und den Aufenthalt in Luxemburg für bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten. Dieses Touristenvisum eignet sich am besten für Tourismus-, Geschäfts- und Familienbesuche.
Der Zweck eines kurzfristigen Schengen-Visums ist für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum. Innerhalb von 90 Tagen können Sie maximal 180 Tage bleiben.
Das luxemburgische Transitvisum ist eine Erlaubnis für Reisende, die in den Schengen-Raum nur zum Umsteigen des Transportmittels einreisen möchten.
Die Wartezeit für die Bearbeitung eines Schengen-Visums beträgt mindestens 15 Tage; es hängt ganz von dir ab. Teilweise beträgt die Bearbeitungszeit in bestimmten Gebieten 30 Tage, im Extremfall auch mehr als 60 Tage.
Typ | Cost |
Erwachsenen- | €80 |
Kinder von 6 bis 12 Jahren | €40 |
Kinder unter 6 Jahren | Frei |
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Sie müssen ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Visum C) für die Durchreise oder den Aufenthalt im Schengen-Raum für eine maximale Dauer des fortgesetzten oder unterbrochenen Aufenthalts von 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen beantragen. Dies wird auch allgemein als „90/180 Schengen Visa Rule“ bezeichnet.
Dieses Visum bietet Antragstellern auch die Möglichkeit, in andere Schengen-Staaten einzureisen. Darüber hinaus haben Sie keine Beschränkungen für den Besuch oder die Einreise in eines der Schengen-Länder. Das Schengen-Visum C wird daher nicht nur für eine einmalige Einreise, sondern auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen ausgestellt
Die Anzahl der für Ihr Schengen-Visum zulässigen Einreisen kann anhand des Etiketts mit der Überschrift – überprüft werden.
ANZAHL DER EINTRÄGE
NOMBRE D'ETNREES
ANZAHL DER EINREISEN
Dabei steht ein „MULT“-Label für mehrere Einträge. Ebenso bezeichnet eine „1“-Kennzeichnung eine einzelne Eingabe und eine „2“-Kennzeichnung eine doppelte Eingabe.
Visum für die einmalige Einreise
Wie aus der Visummarke auf dem Reisepass hervorgeht, erlaubt ein Visum für die einmalige Einreise seinem Inhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal die Einreise in den Schengen-Raum. Hat der Visumsinhaber den Schengen-Raum verlassen, darf er nicht mehr zurückkehren, obwohl die von der visumerteilenden Botschaft genehmigte Anzahl von Tagen dort nicht abgelaufen ist.
Visum für die doppelte Einreise
Ein Visum für die doppelte Einreise gilt in der Regel genauso wie ein Visum für die einmalige Einreise. Der einzige Unterschied zwischen einem Visum für die einmalige Einreise und einem Visum für die doppelte Einreise besteht darin, dass das zweite Visum Ihnen die Möglichkeit gibt, nach Verlassen des Schengen-Raums zurückzukehren.
Sie sollten sehr darauf achten, die Anzahl der Tage, die Sie in der Schengen-Zone bleiben dürfen, sowie die Zeit, während der Sie sich in der Schengen-Zone aufhalten dürfen, nicht zu überschreiten
Visum A: Flughafentransitvisum, das es dem Inhaber ermöglicht, durch die internationale Zone eines Schengen-Landes zu reisen oder diese zu durchqueren, ohne den Schengen-Raum als solchen zu betreten.
Ein Schengen-Transitvisum ist obligatorisch für Reisende, die von einem der Nicht-Schengen-Staaten in einen anderen Nicht-Schengen-Staat mit Umsteigen von Flügen in ein Schengen-Land reisen.
Visum C: Kurzaufenthaltsvisum, das dem Inhaber erlaubt, sich je nach Gültigkeit des Visums für einen bestimmten Zeitraum im Schengen-Raum aufzuhalten.
Es gibt drei Kategorien unter diesem Visum:
· Visum für die einmalige Einreise,
· Visum für die doppelte Einreise
· Mehrfachvisum
Für alle Beantragung eines Besuchsvisums für Luxemburg ist eine Reisekrankenversicherung obligatorisch. Der Versicherungsschutz sollte mindestens 30,000 Euro betragen.
Wenn Sie ein Schengen-Visum verwenden, sollten Sie eine Reiseversicherung nach dem Recht des Schengen-Landes abgeschlossen haben. Die Schengen-Reiseversicherungen können medizinische Bedürfnisse, Stornierungs- oder Reiseunterbrechungen, Verletzungen, Reisepass- oder Gepäckverlust abdecken.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Aufenthaltsdauer überschreiten, müssen Sie möglicherweise Konsequenzen tragen wie:
Geldstrafe bekommen
Zukünftige Schengen-Visumanträge werden über die übliche Prüfung hinausgehend geprüft und können möglicherweise ganz abgelehnt werden
Die Bearbeitungszeit für künftige Visumanträge kann von 30 auf 60 Tage verlängert werden
Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie für 2 bis 5 Jahre mit einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum konfrontiert werden.
Obwohl es keine allgemeine Politik zur Überschreitung von Strafen für alle Schengen-Mitgliedstaaten gibt, verhängt jedes Land unterschiedliche Arten von Strafen.
Daher hängen die Auswirkungen eines zu langen Aufenthalts im Schengen-Gebiet, sei es Ihr Visum oder die für Bürger der Länder, die durch das System zur Befreiung von der Visumpflicht geschützt sind, gewährten 90 Tage, stark von der Anzahl der Tage ab, die Sie zu lange überschritten haben, und von dem Land, in dem Sie sich befinden überzogen haben.
Ja. Ab dem 2. Februar 2020 müssen Sie 80 EUR als Schengen-Visumgebühr bezahlen. Derzeit beträgt die Gebühr 60 EUR. Hier sind weitere Details:
Visa-Kategorie | Visagebühr in INR | Visagebühr in Euro |
Schengen-Visum (Erwachsene) | 4400 | 60 |
Schengen-Visum (Kind zwischen 06-12 Jahren) | 2600 | 35 |
Nein. Die Gebühr wird nicht erstattet, da die Visumgebühr die Kosten für die Prüfung des Visumantrags abdeckt.
Ja. Gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Visums können Sie Widerspruch einlegen. In einem Standardformular wird Ihnen der genaue Grund für die Ablehnung Ihres Visums ordnungsgemäß mitgeteilt.
Indem Sie ein Berufungsschreiben für die Verweigerung des Schengen-Visums einreichen, können Sie gegen die Verweigerung Berufung einlegen. Sie müssen sehr klar begründen, warum Sie der Meinung sind, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde und warum die Entscheidung rückgängig gemacht werden muss.
Denken Sie daran, dass ein Besuchsvisum für Luxemburg nur verlängert werden kann, wenn Sie einen sehr triftigen Grund haben, eine Verlängerung zu beantragen.
Die einzigen akzeptablen Gründe für die Verlängerung des Schengen-Kurzaufenthaltsvisums sind –
Verlängerungen von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte sind nach den Rechtsvorschriften des Europäischen Parlaments und des Rates (E) zulässig. Wenn Sie jedoch keinen triftigen Grund für einen Antrag haben, haben Sie nur sehr geringe Chancen auf eine Verlängerung.
Wenn Sie Ihr Visum verlängern und für einen längeren Zeitraum in der Schengen-Zone bleiben möchten, können Sie mit der Planung Ihres Antrags beginnen, der vom Standard-Schengen-Visumantrag abweicht. Als allererstes müssen Sie entscheiden, aus welchem Grund Sie eine Verlängerung des Schengen-Visums beantragen möchten. Dann können Sie zu den anderen Schritten übergehen, nachdem Sie das herausgefunden haben.
Nein. Ihr Reisepass sollte ab dem Ablaufdatum Ihres beantragten Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Es müssen keine medizinischen Tests absolviert werden, da der zulässige Aufenthalt weniger als 90 Tage beträgt. Für die Langzeitkategorien können jedoch medizinische Einschränkungen bestehen. In beiden Fällen wird empfohlen, sich vor der Reise in ein neues Land medizinisch untersuchen zu lassen.
Eine Kurzaufenthaltserlaubnis kann nicht in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Kurzfristige Schengen-Visa sind nicht umwandelbar. Darüber hinaus ist es Ihnen nicht gestattet, mit dieser Erlaubnis zu arbeiten. Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, müssen Sie diese nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland beantragen.