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Veröffentlicht am April 01 2013

Checkliste für H1B-Visumdokumente anwenden? Kosten ? Was sollte man NICHT geben?

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By  Herausgeber
Aktualisiert März 27 2024

Sehr wichtig. Was sollten Sie einem H1B-Sponsorunternehmen NICHT geben? Sie sollten NIEMALS Originaldokumente wie Notenblätter, Reisepässe oder andere Dokumente an Dritte weitergeben.

 

In den meisten Fällen verlangt USCIS keine Originale. Wenn Sie die Originale vorlegen, bleiben Sie beim Arbeitgeber hängen, der die Unterlagen eingereicht hat. Geben Sie KEINE Originale ab

 

Was ist die Visumkategorie H-1B? Für die H-1B-Visumkategorie können Sie sich qualifizieren, wenn Sie ein Stellenangebot haben und das Äquivalent eines US-amerikanischen Bachelor-Abschlusses besitzen. Ein H-1B-Antrag wird zunächst für maximal drei Jahre genehmigt und der Status kann mehrmals (auch über mehrere Arbeitgeber) für insgesamt maximal sechs Jahre verlängert werden. Der Status kann unter bestimmten Umständen über sechs Jahre hinaus verlängert werden, z. B. wenn beim Arbeitsministerium mindestens ein Jahr vor Abschluss von sechs Jahren im H-1B-Status ein Antrag auf Arbeitszertifizierung (PERM) eingereicht wurde oder wenn dies der Fall ist ein genehmigter I-140-Einwanderungsantrag in den Kategorien EB-1 bis EB-3 vor Ablauf von sechs Jahren im H-1B-Status. Die sechsjährige Frist im H-1B-Status kann durch Reisen ins Ausland während des H-1B-Status unterbrochen werden, und die im Ausland verbrachte Zeit wird daher nicht als Teil der sechsjährigen Gesamtsumme gezählt. Bürger von Chile und Singapur haben die Möglichkeit, eine H-1B1-Petition einzureichen (im Gegensatz zu einer H-1B-Petition).

 

DOKUMENTEN-CHECKLISTE FÜR DIE EINREICHUNG EINES H-1B-ANTWORTS ÜBER UNSERE ANWALTSKANZLEI? Um den Antrag für einen nicht eingewanderten Arbeitnehmer (H-1B/H-1B1) ordnungsgemäß vorzubereiten und bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde „USCIS“ einzureichen, benötigen wir die folgenden Informationen und Dokumente. Die erforderlichen Angaben zum Arbeitgeber und zum Leistungsempfänger werden gesondert aufgeführt.

Angaben zum Arbeitgeber

1. Name des Unternehmens

2. Adresse

3. Telefonnummer

4. Bundessteuer-ID (EIN#)

5. Gründungsjahr

6. Aktuelle Mitarbeiterzahl

7. Bruttojahresumsatz/Bruttojahresumsatz oder Budget (für gemeinnützige Organisationen) für das letzte Jahr (ungefähre Zahl)

8. Name und Titel sowie E-Mail-Adresse der Person, die die Petition im Namen des Unternehmens unterzeichnen wird

9. Berufsbezeichnung zusammen mit einer Beschreibung der beruflichen Pflichten oder Verantwortlichkeiten

10. Gehaltsangebot

11. Broschüre oder Website oder kurze Beschreibung des Unternehmens.

Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine gemeinnützige Organisation, die mit einer Hochschule verbunden oder ihr angegliedert ist, oder um eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, legen Sie bitte ein entsprechendes Dokument bei.

 

Die Checkliste für Kandidaten, die sich derzeit in den USA mit dem Nichteinwanderungsvisum H-1B oder L-1 oder einem anderen Nichteinwanderungsvisum außer F1 aufhalten, lautet wie folgt: (Es sind keine Originale erforderlich – nur klare und lesbare Kopien sind erforderlich.)

1. Reisepass (Seiten mit biografischen Informationen und Seite mit US-Visa)

2. Aktuelles I-94 (ausgestellt bei der Ankunft am Flughafen)

3. Genehmigungsmitteilung(en) für H-1B/L-1 oder andere Nichteinwanderungsvisa

4. Gehaltsabrechnungen für die letzten zwei Monate und das neueste Formular W-2, wenn Sie derzeit einen Visumsstatus haben, der eine Beschäftigung erlaubt

5. Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, Diplome und Zeugnisbewertungen, falls zutreffend

6. Adresse in den USA

7. Telefonnummer

8. E-Mail-Addresse

9. Ständiger Wohnsitz im Ausland sowie aktuelle Wohnadresse

10. Sozialversicherungsnummer, falls verfügbar

11 Fortsetzen

 

Die Checkliste für erstmalige H-1B-Anträge für Kandidaten, die sich derzeit im F-1-Studentenstatus befinden, lautet wie folgt: (Es sind keine Originale erforderlich – nur klare und lesbare Kopien sind erforderlich.)

1. Reisepass (Seiten mit biografischen Informationen und Seite mit US-Visa)

2. Aktuelles I-94 (ausgestellt bei der Ankunft am Flughafen)

3. OPT-Karte (Vorder- und Rückseite), falls zutreffend

4. Alle von der Universität ausgestellten I-20

5. Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, Diplome und Zeugnisbewertungen, falls zutreffend

6. Adresse in den USA

7. Telefonnummer

8. E-Mail-Addresse

9. Ständiger Wohnsitz im Ausland sowie aktuelle Wohnadresse

10. Sozialversicherungsnummer, falls verfügbar

11 Fortsetzen

 

Die Checkliste für erstmalige H-1B-Anträge für Kandidaten, die einen ausländischen Abschluss haben und sich derzeit außerhalb der USA befinden

1. Reisepass (Seiten mit biografischen Informationen)

2. Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, Diplome und Zeugnisbewertungen, falls zutreffend

3. Erfahrungsschreiben aktueller und früherer Arbeitgeber (Das Erfahrungsschreiben sollte auf dem Briefkopf des Unternehmens verfasst, datiert und unterschrieben sein. Das Schreiben sollte Beschäftigungsdaten, Berufsbezeichnung und eine kurze Beschreibung der ausgeübten Aufgaben enthalten.)

4. E-Mail-Addresse

5. Ständiger Wohnsitz im Ausland

6 Fortsetzen

 

Fazit: Sind mit der Beantragung eines H-1B-Visums Kosten verbunden?

Der American Competitiveness and Workforce Improvement Act von 1998 („ACWIA“) erhöhte die Anmeldegebühren des US Citizenship & Immigration Service (USCIS) um ein Vielfaches. Die reguläre USCIS-Einreichungsgebühr beträgt jetzt 325 US-Dollar, zuzüglich 500 US-Dollar für „Betrugsbekämpfungsmaßnahmen“. Die 500 US-Dollar gelten nur für den ersten H-1B-Antrag und nicht für Statusverlängerungen durch denselben Arbeitgeber.

 

Darüber hinaus unterliegen die meisten Arbeitgeber einer zusätzlichen Gebühr von 750 US-Dollar (bei weniger als 26 Mitarbeitern) oder 1500 US-Dollar (bei 26 oder mehr Mitarbeitern). Von den 750 bzw. 1500 US-Dollar befreit sind Arbeitgeber, die gemeinnützige Forschungsorganisationen oder staatliche Forschungsorganisationen oder Hochschulen oder gemeinnützige Organisationen, die mit Hochschulen oder Einrichtungen der Grund- oder Sekundarbildung verbunden sind oder mit diesen in Verbindung stehen, sind.

 

Die 750 $ oder 1500 $ gelten nicht für die zweite H-1B-Verlängerung durch denselben Arbeitgeber. Für geänderte Petitionen ist keine zusätzliche Gebühr erforderlich, es sei denn, die Petition hat zur Folge, dass der Nichteinwanderungsstatus verlängert wird. Sämtliche Anmeldegebühren sind an das Department of Homeland Security zu entrichten und stellen einen unvermeidbaren Aufwand dar. Die Anwaltskosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers und können in Rechnung gestellt werden. Es kann zwischen 400 und 800 US-Dollar liegen. Es hängt alles vom Anwalt ab. Als Arbeitnehmer sollten Sie keine Gebühr für die H1B-Antragstellung zahlen. Es liegt in der Verantwortung Ihres potenziellen Arbeitgebers, die Kosten für die H1B-Einreichung zu tragen.

 

Muss der Arbeitgeber für die Einreichung des H-1B-Antrags zahlen?

Ja. Arbeitgeber können vom H-1B-Nichteinwanderer nicht verlangen, dass er dem Arbeitgeber einen Teil der H-1B-Antragseinreichungsgebühr erstattet oder anderweitig kreativ entschädigt, mit Ausnahme der Grundeinreichungsgebühr von 325 US-Dollar, die von jeder Partei, einschließlich des Begünstigten, gezahlt werden kann. Da die Anmeldegebühr ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers geht, lehnt die USCIS Überweisungen (mit Ausnahme der Basis-Anmeldegebühr von 325 US-Dollar) von einem H-1B-Begünstigten oder dem Vertreter des Begünstigten ab, der den H-1B-Antrag begleitet. Eine Überweisung eines Anwalts wird normalerweise von der USCIS akzeptiert.

 

Gilt für mich eine Visumobergrenze?

Der American Competitiveness and Workforce Improvement Act von 1998 (ACWIA) wurde erlassen, um die Obergrenze für H-1B-Visa für die Geschäftsjahre (115,000. Oktober bis 1. September) 30 und 1999 auf 2000 und für das Geschäftsjahr 107,500 auf 2001 zu erhöhen. Die Quote stieg wieder auf 65,000 im Geschäftsjahr 2002 und danach dieselbe Zahl wie vor der Verabschiedung des ACWIA. Im Jahr 2011 liegt die Obergrenze immer noch bei 65,000 Visa. Obergrenzen gelten nicht für aktuelle H-1B-Nichteinwanderer, die eine Aufenthaltsverlängerung, eine Änderung der Bedingungen des aktuellen Arbeitsverhältnisses, einen Arbeitgeberwechsel (z. B. aufeinanderfolgende Beschäftigung im H-1B-Visumstatus) und eine gleichzeitige Beschäftigung beantragen.

 

Die gleiche Befreiung von der Visumsobergrenze gilt für Personen, die von einer gemeinnützigen Forschungsorganisation oder einer staatlichen Forschungsorganisation oder einer Hochschule oder gemeinnützigen Organisationen, die mit Hochschulen verbunden oder mit diesen verbunden sind, gesponsert werden. Für Personen, die einen US-Masterabschluss abgeschlossen haben, gibt es zusätzlich zur regulären Obergrenze von 20,000 Visa eine zusätzliche Obergrenze von 65,000 Visa. Der Master-Abschluss muss sich nicht auf die im H-1B-Antrag angebotene Stelle beziehen. Es ist auch akzeptabel, wenn für die Stelle kein Master-Abschluss als Mindestqualifikation für die Stelle erforderlich ist, solange es sich dennoch um einen Spezialberuf handelt, der den Besitz mindestens eines einschlägigen Bachelor-Abschlusses oder eines gleichwertigen US-Abschlusses erfordert, um die Stelle angemessen ausüben zu können. Eine Person, deren H-1B-Antrag ursprünglich von einem von der Obergrenze befreiten Arbeitgeber eingereicht wurde, unterliegt der Visumobergrenze, wenn sie den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber keine von der Obergrenze befreite Organisation ist. Staatsangehörige Chiles und Singapurs werden im Rahmen der Visumobergrenze bevorzugt.

 

Kann ich mich für die Visumkategorie H-1B sponsern?

Sie müssen von einem „US-Arbeitgeber“ gesponsert werden. Was wäre, wenn Sie der Arbeitgeber in Form eines von Ihnen gegründeten Unternehmens wären? Die USCIS-Bestimmungen definieren Arbeitgeber als „eine natürliche oder juristische Person …, die die Dienste oder Arbeit eines Arbeitnehmers in den Vereinigten Staaten gegen Lohn oder andere Vergütung in Anspruch nimmt.“ Da der H-1B-Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses genehmigt werden muss und es für ein „Papierunternehmen“ mit null Mitarbeitern und keinem Einkommen schwierig, wenn auch nicht unmöglich ist, als Arbeitgeber zu gelten, der in der Lage ist, einen H-1B-Begünstigten zu unterstützen, ist die Das zu überwindende Dilemma besteht darin, ein Unternehmen mit ausreichender Rentabilität zu gründen, um von der USCIS zugelassen zu werden, ohne in der Zwischenzeit technisch angestellt zu werden.

 

Eine Möglichkeit, im Rahmen des Gesetzes zu bleiben, besteht darin, mit Hilfe anderer Investoren ein Unternehmen zu gründen. Die konservativste Position besteht darin, nur ein „passiver Investor“ zu sein, anstatt erhebliche Entscheidungsbefugnisse im Unternehmen auszuüben. Einer Person kann nicht vorgeworfen werden, ohne Genehmigung beschäftigt zu sein, wenn sie lediglich ein passiver Investor des Unternehmens ist, das sie für das H-1B-Visum sponsert.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Person nicht im H-1B-Status „beschäftigt“ werden kann, bis ihr Arbeitgeber eine H-1B-Genehmigung beantragt und diese erhält.

 

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN H-1B-STATUS UND H-1B-VISUM?

Eine Statusänderung wird erreicht, wenn sich der Begünstigte in den USA befindet, während ein Visum von außerhalb der USA beantragt werden muss. Beispielsweise kann eine Person mit F-1-Status (Student) den Status nach Genehmigung des H-Status in H-1B ändern -1B Antrag seines Arbeitgebers. Die Person kann sofort eine Beschäftigung aufnehmen (gemäß den Bedingungen der Genehmigungsmitteilung), ohne die USA verlassen zu müssen und ohne ein H-1B-Visum bei einem US-Konsulat im Ausland erhalten zu müssen. Wenn der H-1B-Begünstigte irgendwann ins Ausland reist, ist es notwendig, von einem US-Konsulat im Ausland einen H-1B-Stempel (Visum) im Reisepass zu erhalten, um mit dem H-1B-Status wieder in die USA einzureisen.

 

Umgekehrt kann eine Person außerhalb der USA vom Arbeitgeber in ihrem Namen einen H-1B-Antrag beim USCIS einreichen lassen und die Genehmigungsmitteilung an das nächstgelegene US-Konsulat weiterleiten, das für ihren Wohnort zuständig ist, um ein H-1B-Gesuch ausstellen zu lassen -1B-Visumstempel für die Einreise in die USA. Bei der Einreise hat diese Person den H-XNUMXB-Status.

 

WAS BEDEUTET „ARBEITGEBERSPEZIFISCH“?

Ein H-1B-Genehmigungsbescheid ist nur für einen bestimmten Arbeitgeber gültig. Wenn eine Person woanders arbeiten möchte, muss der neue Arbeitgeber ebenfalls einen H-1B-Antrag beim USCIS einreichen. Gemäß den Portabilitätsregeln des H-1B-Visumstatus kann eine Person, die sich derzeit im H-1B-Visumstatus befindet, eine Beschäftigung beim neuen H-1B-Arbeitgeber aufnehmen, nachdem der neue Arbeitgeber einen H-1B-Antrag mit der Bitte um Verlängerung des H-1B-Status eingereicht hat . Es besteht keine Verpflichtung, die Genehmigung des Antrags abzuwarten, bevor das Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber aufgenommen wird. Wenn die USCIS den vom neuen Arbeitgeber eingereichten H-1B-Antrag innerhalb von 240 Tagen immer noch nicht genehmigt hat, muss der Begünstigte sein Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber aussetzen (obwohl er oder sie aufgrund des anhängigen H-1B-Antrags immer noch rechtmäßig in den USA bleiben kann). ) und nimmt dann nach Genehmigung des H1B-Antrags zur Gewährung der Verlängerung des H-1B-Status sein Beschäftigungsverhältnis beim neuen Arbeitgeber wieder auf.

 

KANN ICH FÜR MEHR ALS EINEN ARBEITGEBER ARBEITEN?

Ja, aber alle Arbeitgeber müssen für Sie einen H-1B-Antrag eingereicht haben. Im Allgemeinen hat eine Person einen Vollzeit-H-1B-Arbeitgeber und einen Teilzeit-H-1B-Arbeitgeber, wenn sie gleichzeitig für zwei Arbeitgeber arbeitet, aber nichts hindert eine Person daran, Vollzeit für zwei oder mehr Arbeitgeber zu arbeiten. Lesen Sie unseren Artikel zur Mehrfachbeschäftigung.

 

Wie lange dauert der Status eines H-1B-Visums?

H-1B-Petitionen werden zunächst für drei Jahre genehmigt und können um weitere drei Jahre, maximal jedoch um sechs Jahre, verlängert werden. Die Uhr beginnt ab dem Datum der Einreise in die USA mit einem H-6B-Visum zu ticken und nicht ab dem Datum der Visumserteilung. Darüber hinaus basiert es auf der tatsächlich in den USA verbrachten Zeit im H-1B-Status; es basiert nicht auf der Gültigkeit des Visums. Wenn Sie also während Ihres sechsjährigen Aufenthalts Zeit außerhalb der USA verbracht haben, ist es möglich, diese Zeit durch eine Verlängerung des sechsjährigen Aufenthalts „zurückzugewinnen“. Wenn Sie im Rahmen Ihres H-1B-Status eine Verlängerung beantragen möchten, um in den Genuss von außerhalb der USA verbrachten Zeiträumen zu kommen, müssen Sie bitte einen Nachweis über außerhalb der USA verbrachte Zeiträume vorlegen. Der Nachweis über im Ausland verbrachte Zeit kann unter anderem folgendes umfassen: Folgendes: Kopie des Reisepasses mit Ein-/Ausreisestempeln; von Fluggesellschaften oder Reisebüros bereitgestellte Reiseroute; Stromrechnungen; Finanztransaktionen, die eine physische Anwesenheit erfordern; Arbeitsunterlagen oder Steuererklärungen im Ausland; Genehmigungen, Lizenzen oder Ausweise (z. B. Führerschein), die auf der Grundlage der physischen Anwesenheit ausgestellt werden; Briefe oder eidesstattliche Erklärungen, die Ihre Anwesenheit bestätigen.

 

Nachdem die 6-Jahres-Grenze für den Status eines H-1B-Visums erreicht ist, kann eine Person die USA für ein ununterbrochenes Jahr verlassen und mit dem H-1B-Visumstatus wieder einreisen. Das einjährige Auslandsjahr muss nicht in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres letzten Wohnsitzes stattfinden, und auch sehr kurze Besuche in den USA verstoßen nicht gegen die Kontinuitätsvoraussetzung. Alternativ kann der Status unter bestimmten Umständen über sechs Jahre hinaus verlängert werden, z. B. wenn mindestens ein Jahr vor Abschluss von sechs Jahren im H-1B-Status ein Antrag auf Arbeitszertifizierung (PERM) beim Arbeitsministerium eingereicht wurde, oder wenn Es gibt einen genehmigten I-140-Einwanderungsantrag in den Kategorien EB-1 bis EB-3 vor Ablauf von sechs Jahren im H-1B-Status.

 

KANN ICH VOR DER GENEHMIGUNG IM H-1B-STATUS ARBEITEN?

Ja, wenn Sie den H-1B-Status „portieren“. Beispielsweise kann eine Person, die sich derzeit bei Arbeitgeber A im H-1B-Status befindet, eine Beschäftigung bei Arbeitgeber B aufnehmen, nachdem Arbeitgeber B beim USCIS einen H-1B-Antrag mit der Bitte um Verlängerung des H-1B-Status eingereicht hat. Sie können bis zu 240 Tage lang weiterarbeiten, selbst wenn Ihr I-94 vor der Genehmigung des H-1B-Antrags durch Arbeitgeber B abläuft. Wenn der H-1B-Status bald abläuft, kann übrigens ein H-1B-Antrag mit der Bitte um Verlängerung des Status eingereicht werden bis zu 180 Tage vor dem Ablaufdatum eingereicht werden, das auf dem I-94 angegeben ist, das dem H-1B-Genehmigungsbescheid (Formular I-797) beigefügt ist, oder dem Datum, das auf dem I-94 angegeben ist, das bei der Einreise in die USA ausgestellt wird. Das „letzte Bei der Bestimmung der richtigen Gültigkeitsdaten im Konfliktfall kommt die „Aktionsregel“ zur Anwendung.

 

Wenn eine Person beispielsweise über einen bis zum 1. April 30 gültigen H-2013B-Genehmigungsbescheid verfügt, ihr am Einreisehafen ausgestelltes I-94 jedoch anzeigt, dass der H-1B-Status am 30. April 2011 abläuft, ist dies der Fall Der legale Aufenthalt in den USA ist nur bis zum 30. April 2011 möglich, wenn die Einreise in die USA die letzte Maßnahme der USCIS war.

 

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM ANTRAG AUF ARBEITSBEDINGUNGEN UND EINER ARBEITSBESCHEINIGUNG?

LCA (Antrag auf Arbeitsbedingungen) wird elektronisch beim Department of Labor (DOL) eingereicht. Es muss vom DOL zertifiziert werden, bevor der H-1B-Antrag beim USCIS eingereicht wird. Es handelt sich um ein verkürztes Verfahren, das innerhalb von 10 Werktagen zur Zertifizierung führt und normalerweise von dem Anwalt durchgeführt wird, der für die Vorbereitung und Einreichung des H-1B-Antrags verantwortlich ist. Die Arbeitsbescheinigung (Antrag auf Ausländerbeschäftigungsbescheinigung, auch bekannt als PERM) ist mit einer beschäftigungsbezogenen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis verbunden und hat nichts mit der Kategorie des Nichteinwanderungsvisums H-1B zu tun, obwohl der Arbeitgeber häufig eine Arbeitsbescheinigung beim DOL einreicht, während ein Eine Person hat den H-1B-Status, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung anbietet.

 

WELCHE SCHRITTE MÜSSEN VOR DER EINREICHUNG DES H-1B-ANTWORTS AUSGEFÜHRT WERDEN?

Der Prozess beginnt mit der Feststellung, ob eine Person einen Arbeitgeber hat, der bereit ist, die H-1B-Petition zu unterzeichnen, und ob die Person eine Arbeit in einem Spezialberuf ausüben wird, für den ein relevanter US-Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erforderlich ist, und ob die Person über das oben Genannte verfügt Qualifikationen. Eine Bewertung eines ausländischen Abschlusses muss von einem qualifizierten Zeugnisprüfer durchgeführt werden (unsere Anwaltskanzlei kann als Vermittler zwischen Ihnen und dem Prüfer fungieren) und der ausländische Abschluss gegebenenfalls mit dem US-Äquivalent gleichgesetzt werden. Berufserfahrung kann berücksichtigt werden, und die meisten Gutachter verwenden die Formel von drei Jahren Berufserfahrung auf Berufsebene, was einem Jahr College-Studium entspricht. Dann muss der „geltende Lohn“ ermittelt werden. Ein H-3B-Arbeitgeber ist verpflichtet, den höheren Betrag zu zahlen: den geltenden Lohn für die Position in der lokalen geografischen Region (den Arbeitgeber in ähnlicher Lage zahlen US-amerikanischen Arbeitnehmern für die gleiche Position) oder den tatsächlichen Lohn, der den Mitarbeitern des (Sponsor-)Unternehmens gezahlt wird die ähnliche Positionen innehaben.

 

Eine übliche Quelle zur Bestimmung des geltenden Lohns ist die Online-Wage-Bibliothek des Foreign Labour Certification Data Center, in der der H-1B-Begünstigte arbeiten wird. Die aktuellen Lohndaten sowie andere Informationen werden in eine Anwendung namens „Labour Condition Application“ (LCA) eingegeben. Die Ökobilanz wird beim Arbeitsministerium eingereicht, das sie beglaubigt und an den Anwalt oder den Arbeitgeber zurücksendet, wenn kein Anwalt eingetragen ist. Der nächste Schritt besteht darin, das Formular I-129 mit H-Ergänzung beim USCIS einzureichen, zusammen mit der zertifizierten Ökobilanz sowie Informationen über das Unternehmen und die Art und Aufgaben der Position sowie Nachweise über den Hintergrund und die Ausbildung des Begünstigten sowie Nachweise darüber Beibehaltung des aktuellen Nichteinwanderungsstatus, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung des H-1B-Antrags in den USA aufhalten. Das ist schwieriger als es scheint. Ganze Karrieren, wenn nicht ganze Imperien, wurden auf dem Studium der H-1B-Gesetze, -Vorschriften und -Verfahren aufgebaut.

 

Wann sollte ich meinen Arbeitgeber dazu ermutigen, den H-1B-Antrag einzureichen?

Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen, da die Einreichung der LCA beim DOL nach der endgültigen Lohnfestsetzung zwei Wochen dauern kann. Die Genehmigung des beim USCIS eingereichten H-1B-Antrags kann zwischen sechs Wochen und mehreren Monaten dauern. Darüber hinaus verdeutlichen die USCIS-Obergrenzen (Quoten) für H-1B-Visa noch deutlicher, wie wichtig es ist, den Prozess frühzeitig einzuleiten, damit es nicht zu einer Unterbrechung des Rechtsstatus kommt. Personen, die für ein Geschäftsjahr (1. Oktober bis 1. September) der H-30B-Quote unterliegen, werden aufgefordert, ihre Bewerbung so bald wie möglich einzureichen (01. April mit Antrag auf den 01. Oktober als Beschäftigungsbeginn).

 

Für das Geschäftsjahr (GJ) 2009, das am 01. Oktober 2008 begann und die Einreichung von Anträgen zur Beantragung einer Obergrenze bis zu sechs Monate vor Beginn des Geschäftsjahres ermöglichte, wurde die Visumobergrenze am 05. April 2008 erreicht USCIS berücksichtigte die zwischen dem 1. und 01. April 05 für das Geschäftsjahr 2008 eingegangenen H-2009B-Petitionen mit Obergrenze gleichermaßen und lehnte die Annahme weiterer H-1B-Petitionen mit Obergrenze ab. Die USCIS führte außerdem ein Zufallsauswahlsystem ein, da bis zum 05. April viel mehr Anträge eingereicht wurden, als Visaplätze zur Verfügung standen. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Visa-Obergrenze am 21. Dezember 2009 erreicht. Für das Geschäftsjahr 2011 wurde die Visa-Obergrenze am 26. Januar 2011 erreicht. Für das Geschäftsjahr 2012 wurde die Visa-Obergrenze am 22. November 2011 erreicht

 

Meine sechs Jahre im H-1B-Status laufen bald ab. WAS ALS NÄCHSTES?

Ein potenzieller Einwanderer in die USA sollte im ersten oder zweiten Jahr des H-1B-Status verschiedene Einwanderungsverfahren aktiv erkunden, wenn er oder sie die USA ein Jahr lang nicht verlassen möchte, um mit dem H-1B-Status erneut einzureisen. Die Bescheinigung eines Antrags auf Ausländerbescheinigung (Labor Certification, heute allgemein als PERM bekannt) kann nach der Einreichung mehrere Monate dauern, und der PERM-Antrag muss mindestens ein Jahr beim USCIS anhängig sein, bevor sechs Jahre mit einem H-1B-Visum abgeschlossen sind Status (oder I-140-Petition für Einwanderer, genehmigt durch USCIS nach PERM-Zertifizierung), um den H-1B-Status über sechs Jahre hinaus zu verlängern.

 

Fast alle ausländischen Bewerber, die auf der Grundlage eines Stellenangebots eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA anstreben, benötigen als ersten Schritt im beschäftigungsbezogenen Greencard-Verfahren einen zertifizierten PERM-Antrag vom DOL. Wenn der PERM-Antrag nicht rechtzeitig vor Ablauf von sechs Jahren eingereicht wird und der Ehegatte eines Antragstellers ebenfalls den H-1B-Status hat, kann der Antragsteller möglicherweise den Status in H-4 ändern, obwohl H-4 (abhängig von H -1B-Statusinhaber) berechtigt nicht zur Beschäftigung.

 

Vor 2007 galt die Sechsjahresfrist für den H-Visumstatus im Allgemeinen (unabhängig davon, ob es sich um einen H-1B- oder einen H-4-abhängigen Visumstatus handelt). Der Arbeitsminister trifft vor der Erteilung der Arbeitsbescheinigung (PERM) zwei Feststellungen: a) Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und im Bereich der beabsichtigten Beschäftigung konnten keine qualifizierten US-Arbeitskräfte gefunden werden, die in der Lage, willens und verfügbar waren, die Stelle zu besetzen dem Antragsteller angeboten; und b) die Beschäftigung des ausländischen Bewerbers keine negativen Auswirkungen auf die Löhne und Arbeitsbedingungen der in ähnlicher Weise beschäftigten US-Arbeitnehmer hat. Ein Einwanderungsantrag (Formular I-140) muss innerhalb von 180 Tagen nach der Arbeitsbescheinigung (PERM) beim USCIS eingereicht werden. Eine Person kann einen Wechsel in einen anderen Nichteinwanderungsstatus in Betracht ziehen, aber die meisten anderen Nichteinwanderungsvisumkategorien, wie z. B. F-1 (Student) oder B-1 oder B-2 (Geschäftsreisender oder Tourist), erlauben keine Beschäftigung. Eine andere Möglichkeit wäre, den Status in die Visumkategorie O-1 zu ändern. Dieser Status eines Nichteinwanderungsvisums erfordert jedoch ein Beschäftigungsangebot und ist nur für Personen mit „außergewöhnlichen Fähigkeiten“ geeignet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Jahr lang für die Niederlassung eines US-amerikanischen Arbeitgebers im Ausland zu arbeiten und mit dem L-1-Status in der Kategorie „Multinationaler Manager/Führungskraft“ (L-1A) oder in der Kategorie „Spezialisierter Wissensarbeiter“ (L-1B) wieder in die USA einzureisen. . Die Kategorie L-1A ermöglicht die direkte Einreichung eines Einwanderungsantrags, der zu einer Green Card führt, ohne zuvor eine PERM-Zertifizierung vom DOL einzuholen.

 

WIE KANN MAN EINEN EHEPARTNER MIT EINEM H-4-VISUM BRINGEN?

Der Ehegatte eines H-1B-Inhabers kann seinen Status in den H-4-Status ändern, wenn er sich in den USA aufhält, oder der Ehegatte kann bei einem US-Konsulat im Ausland ein H-4-Visum beantragen. Die Anwesenheit des H-1B-Ehepartners im Konsulat ist nicht erforderlich. Anforderungen sind das Formular I-797 (H-1B) Genehmigungsbescheid des H-1B-Ehegatten, eine Kopie des Formulars I-129H und der LCA, die vom Arbeitgeber des H-1B-Ehegatten beim USCIS eingereicht wurden, sowie eine Kopie aller bei der USCIS eingereichten Belegdokumente Formular I-129H, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Reisepass (des Ehegatten), Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers des H-1B-Ehegatten, notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses des H-1B-Ehegatten, Kontoauszug oder Steuererklärung, aus der hervorgeht, dass das Einkommen für den Unterhalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausreicht, aktuelle Gehaltsabrechnungen und W-2 (Zusammenfassung des Jahreseinkommens) des H-1B-Ehepartners, ein paar Hochzeitsfotos und eine Hochzeitseinladungskarte sowie Visagebühr. Reichen Sie keine Originaldokumente ein, da diese wahrscheinlich nicht zurückgegeben werden. Originale sollten jedoch auf Anfrage eines Konsularbeamten verfügbar sein.

 

In den meisten Fällen verlangt das Konsulat, dass der H-1B-Ehegatte einen noch nicht abgelaufenen H-1B-Visumstempel in seinem Reisepass hat, bevor er dem Ehegatten einen H-4-Visumstempel ausstellt. Einige der oben genannten Dokumente sind für die Statusänderung zu H-4 innerhalb der USA nicht erforderlich, die obige Liste ist jedoch eine umfassende Referenz von Dokumenten, die sofort verfügbar sein sollten.

 

MEIN ARBEITGEBER fusionierte mit einem anderen ARBEITGEBER; MUSS ICH EINEN GEÄNDERTEN ANTRAG EINREICHEN?

Eine geänderte Petition ist erforderlich, wenn die folgenden Änderungen eintreten: Die beruflichen Pflichten des H-1B-Begünstigten ändern sich erheblich in dem Maße, dass die Pflichten nicht mehr der Position ähneln, die in der bei USCIS eingereichten I-129-Petition angegeben ist; wenn der H-1B-Begünstigte einem Standort außerhalb des in der ursprünglichen LCA aufgeführten Großstadtgebiets zugewiesen wird; wenn die Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung wie Fusion, Übernahme oder Konsolidierung geändert wird; wenn der H-1B-Arbeitgeber mit einem anderen Unternehmen fusioniert und ein drittes Unternehmen entsteht, das anschließend den Begünstigten beschäftigt; wenn der H-1B-Begünstigte zu einer anderen juristischen Person innerhalb der Unternehmensstruktur des Arbeitgebers versetzt wird. Bitte beachten Sie, dass ein geänderter Antrag möglicherweise nicht erforderlich ist, wenn die neue Unternehmenseinheit die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Arbeitgebers übernommen hat und die Beschäftigungsbedingungen bis auf die Identität des Arbeitgebers dieselben bleiben. Akquisitionen, die den Erwerb von Vermögenswerten beinhalten, müssen evaluiert werden, um sicherzustellen, dass das erwerbende Unternehmen alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Arbeitgebers übernommen hat.

 

WAS IST MEIN STATUS, WENN ICH IM OPT (F-1 STATUS) BIN UND DAS H-1B-QUOTE ERREICHT IST?

Das optionale praktische Training (OPT) ist eine Form der Arbeitserlaubnis, die Studierenden normalerweise für ein Jahr nach Abschluss ihres Studiums gewährt wird. Das OPT ermöglicht es einem Studenten, für jeden Arbeitgeber zu arbeiten und wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Es ist nie zu früh, einen Arbeitgeber zu finden, der bereit ist, den H-1B-Antrag einzureichen. Die USCIS gab an, dass sie für das Geschäftsjahr (GJ) 1999 Inhaber eines F- und J-Visumstatus mit gültigem Status aufnehmen wird, deren Arbeitgeber rechtzeitig (dh vor dem Ablaufdatum ihres aktuellen Status) einen H-1B-Antrag eingereicht haben. Über Petitionen in dieser Kategorie würde mit Beginn am 1. Oktober 1999 entschieden, und es wäre ihnen (einschließlich Ehepartner und Kind) gestattet, in den USA zu bleiben, während sie darauf warten, dass der H-1B-Status am 1. Oktober 1999 verfügbar wird.

 

Diesen Kandidaten war es jedoch nicht gestattet, zu arbeiten oder andere Tätigkeiten auszuüben, die gegen ihren jeweiligen F- und J-Status verstoßen würden. Die USCIS stellte klar, dass es keine Anforderung gibt, dass Inhaber eines F- oder J-Visums vor Erreichen der Obergrenze eine Statusänderung beantragt haben müssen. Die obige USCIS-Verordnung galt auch für das Geschäftsjahr 2000. Okay, das oben Gesagte war eine interessante Geschichtsstunde, die sich möglicherweise auf Ihre älteren Geschwister oder Senioren am College ausgewirkt hat. Im Jahr 2008 hat die USCIS „Cap Gap“-Bestimmungen eingeführt, die es einer Person ermöglichen, deren H-1B-Antrag mit Beschäftigungsbeginn am 01. Oktober 2008 eingereicht wurde, dem frühesten Zeitpunkt, an dem ein Cap-Thema-Antrag für ein Geschäftsjahr genehmigt werden kann, zu verlängern ihr OPT und bleiben legal in den USA, auch wenn ihr OPT vor dem 01. Oktober 2008 abläuft, solange ihrem Antrag innerhalb der Visumobergrenze stattgegeben wurde. Wenn der H-1B-Antrag mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2008 genehmigt wird, befindet sich die Person automatisch im H-1B-Status und kann selbstverständlich weiterhin in den USA bleiben

 

Das gleiche Prinzip gilt für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 und 2012. Darüber hinaus kann es möglich sein, die OPT um weitere 17 Monate zu verlängern, wenn ein Student einen Abschluss in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen oder Mathematik (STEM) hat. Die 17-monatige Verlängerung des OPT ist für MINT-Studierende möglich, anstatt einen H-1B-Antrag einzureichen.

 

Welche Dokumente sollte ich mitnehmen, um im Ausland ein H-1B ausgestellt zu bekommen?

Bitte beachten Sie unsere Links zur Beantragung eines Visums in Kanada oder zur Beantragung bei anderen US-Konsulaten. Für Kanada erhält der Antragsteller ein Terminschreiben mit einer Liste der Dokumente, die er mit sich führen sollte. Dazu gehören Folgendes:

  • Ernennungsschreiben des Konsulats;
  • Ursprüngliche Genehmigungsmitteilung des H-1B-Antrags (Formular I-797);
  • Kopie des Formulars I-129H und der LCA;
  • Kopie aller mit Formular I-129H eingereichten Belege;
  • Kopie der Abschlussbewertung (falls vorhanden), die einen ausländischen Abschluss mit einem US-Abschluss gleichstellt; Diplome und Zeugnisse; Schreiben des H-1B-Arbeitgebers mit Angabe von Titel, Gehalt, Dauer und Art der Beschäftigung;
  • Berufserfahrungsschreiben von früheren Arbeitgebern, ausgefüllte Antragsformulare des Außenministeriums gemäß den Anweisungen des Konsulats);
  • Passfoto; Visa Gebühren; Gehaltsabrechnungen und W-2, wenn Sie zuvor in den USA legal beschäftigt waren;
  • Reisepass.

Es empfiehlt sich, vor dem Termin die Abläufe des Konsulats zu überprüfen.

 

Was passiert, wenn ich meinen Status verletzt habe?

Die beste Methode, um verletzungsfrei zu bleiben – auch wenn Sie noch nie gegen Ihren Status verstoßen haben – besteht darin, alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrer Einwanderungsangelegenheit aufzuzeichnen. Diese Dokumente können zur Überprüfung der Aufrechterhaltung des Status herangezogen werden, wenn ein Antrag oder eine Petition zur Änderung des Status, zur Erweiterung des Status oder zur Anpassung des Status eingereicht wird (Endphase der „Green-Card“-Bearbeitung). Beim Einreichen eines Statusanpassungsantrags muss unbedingt nachgewiesen werden, dass der Antragsteller während des gesamten Aufenthalts in den USA kontinuierlich einen gültigen Rechtsstatus beibehalten hat. Bitte beachten Sie, dass für beschäftigungsbezogene Fälle in den ersten drei Präferenzkategorien eine Nachfrist von 180 Tagen gewährt wird (EB-1 bis EB-3) und eine Ausnahme für Anträge von unmittelbaren Familienangehörigen von US-Bürgern. Bei Statusverstößen von bis zu 180 Tagen in Fällen von Arbeitgebersponsoring gibt es keine Geldstrafe oder Strafe; Der Antragsteller sollte niemals länger als 180 Tage im rechtswidrigen Status bleiben.

 

Wenn er oder sie die 180-Tage-Grenze überschreitet, ist es für den Antragsteller möglicherweise immer noch möglich, eine Statusanpassung in den USA (im Gegensatz zur konsularischen Bearbeitung) zu beantragen, indem er oder sie eine „Strafgebühr“ von 1,225 US-Dollar an USCIS zahlt, sofern der Antrag auf Arbeitsaufnahme gestellt wurde Die Bescheinigung (heute allgemein bekannt als PERM) oder der Einwanderungsantrag EB-1 bis EB-3 bzw. im Falle von Familienmitgliedern ein Visumantrag wurde spätestens am 30. April 2001 eingereicht.

 

Mehrere Arbeitgeber haben für mich H-1B-Anträge eingereicht. IRGENDEIN PROBLEM?

Nein. Es ist völlig legal, von mehreren Arbeitgebern gefördert zu werden und einen oder mehrere dieser Arbeitgeber in beliebiger Kombination auszuwählen. Anders ausgedrückt: Sie sind nicht gezwungen, einem Arbeitgeber beizutreten, der für Sie eine H-1B-Genehmigung erhalten hat, solange Sie durch eine Anstellung bei einem bestehenden H-1B-Arbeitgeber weiterhin den H-1B-Status behalten. Ein H-1B-Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ist genehmigungsfähig, sofern es sich bei der Stelle um eine Spezialbeschäftigung handelt, für die ein einschlägiger US-Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erforderlich ist.

 

WIE REISE ICH, WENN MEINE STATUSANPASSUNG AUSSTEHT?

Die Statusanpassung ist der letzte Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Die endgültige Genehmigung des Statusanpassungsantrags nach der Einreichung kann mehrere Jahre dauern. Wenn die Ausreise aus den USA vor der Ausstellung des Dokuments zur vorzeitigen Bewährung erfolgte, gilt der Antrag auf Statusanpassung als aufgegeben und abgelehnt. Das USCIS erlaubt nun jedoch Inhabern von H- und L-Visa, die eine Statusanpassung beantragt haben, ohne vorzeitige Bewährung zu reisen. Vor der Umsetzung der oben genannten Regel war es einem Anpassungsantragsteller nicht möglich, die USA vorübergehend zu verlassen, ohne zuvor eine vorzeitige Bewährung zu beantragen.

 

Die aktuelle USCIS-Richtlinie erlaubt es einem Nichteinwanderer mit H- oder L-Visumstatus in den USA, diesen Status beizubehalten, während ein Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Antrag auf Statusanpassung) anhängig ist. Das Gesetz erlaubt Personen mit H- und L-Visumstatus bereits, eine „doppelte Absicht“ (d. h. die Absicht, in die USA auszuwandern, selbst wenn sie sich in den USA mit einem H- oder L-Nichteinwanderungsvisumstatus aufhalten) in Bezug auf ihren Aufenthalt in den USA aufrechtzuerhalten UNS

 

Somit befreit das neue Gesetz H-1- und L-1-Nichteinwanderer mit einem anhängigen Antrag auf Statusanpassung (sowie ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen mit gültigem Status) von der Notwendigkeit, vor einer Reise außerhalb der Vereinigten Staaten eine vorzeitige Bewährung zu beantragen. Solche Personen können mit den H-1- und L-1-Visa oder den abhängigen H-4- und L-2-Visa wieder zugelassen werden. Inhaber von H- und L-Visums haben die Möglichkeit, eine „allgemeine“ Beschäftigungserlaubnis mit Statusanpassung zu beantragen.

 

Die allgemeine Arbeitserlaubnis ermöglicht es dem Anpassungsbewerber, bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung erforderlich ist, wenn sich eine Person dafür entscheidet, für Arbeitgeber zu arbeiten, die nicht durch die Bedingungen des H-1- oder L-1-Visums zugelassen sind, und anschließend reisen möchte, da der Antragsteller nicht mehr als Unterhaltspflichtiger betrachtet wird H-1- oder L-1-Status. Die Anwaltskosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers und können in Rechnung gestellt werden. Es kann zwischen 400 und 800 US-Dollar liegen.

 

Es hängt alles vom Anwalt ab. Als Arbeitnehmer sollten Sie keine Gebühr für den H1B-Antrag zahlen. Es liegt in der Verantwortung Ihres potenziellen Arbeitgebers, die Kosten für die H1B-Einreichung zu tragen. H1B-Visumbetrugsindikatoren

• Der antragstellende Arbeitgeber beschäftigt weniger als 25 Mitarbeiter. • Das Bruttojahreseinkommen beträgt weniger als 10 Millionen US-Dollar

• Der Antragsteller ist jünger als 10 Jahre.

• Mehrfachanmeldungen – Unverhältnismäßig hohe Anzahl von H1B-Anmeldungen im Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter.

• Bei Verträgen für Berater oder Personalvermittler ist kein Endkunde angegeben

• Der in der Petition aufgeführte Arbeitsort weicht vom Arbeitsort ab.

• Unvollständige oder inkonsistente oder fehlende Informationen – überhöhte Zahlen usw

• Den geforderten Lohn nicht zahlen

• Keine Website für IT-Beratungsunternehmen • Verdächtige Dokumente – verändert, gefälscht, vorgefertigt usw.

• Fotos der Räumlichkeiten des Antragstellers wurden geändert (Firmenlogo und Schilder wurden nach der Aufnahme des Fotos hinzugefügt usw.)

• Zoneneinteilung stimmt nicht mit Geschäftsdaten überein. Der Arbeitsort oder die Büroadresse sind nicht als Geschäftszone ausgewiesen.

• H1-B Abhängiger Arbeitgeber. • Der LCA-Code stimmt nicht mit den beanspruchten Arbeitsaufgaben überein. • Ausweichende und mehrdeutige Antworten.

• Der Antragsteller reicht seine Einreichung außerhalb der Gerichtsbarkeit ein. • Abbruch oder Rückzug nach RFE-Ausstellung;

• Fragwürdige Bildungsnachweise. • Berufserfahrungsschreiben – Veränderter, unprofessioneller Briefkopf.

• Die Adresse des Erstellers und des Unterzeichners ist dieselbe, während die Baustelle unterschiedlich ist.

• Fähigkeiten, Alter, Gehalt und/oder Ausbildung entsprechen nicht den beruflichen Anforderungen. Anmeldetag für das H1B-Visum 2014 Nur der Arbeitgeber kann im Namen eines Arbeitnehmers einen H1B-Visumantrag stellen. Das Anmeldedatum für das H1B-Visum 2014 ist ab dem 1. April 2013 geöffnet.

 

Startdatum des H1B-Visums 2014 USCIS nimmt ab dem 1. April 2014 (Montag) Anträge für ein H1B-Visum für das Geschäftsjahr 2013 entgegen. Nach der H1B-Genehmigung wird das H1B-Startdatum der 1. Oktober 2013 oder später sein.

 

Bewerbungsprozess für das H1B-Visum 2014

  1. Arbeitsministerium für die LCA-Genehmigung.
  2. Department of Homeland Security
    1. US Citizenship and Immigration Services (USCIS)
    2. US-Zoll- und Grenzschutz (CBP)
    3. US-Einwanderungs- und Zollbehörden (ICE)
  3. Department of State (für die Ausstellung von Visa)

Während des H1B-Genehmigungsprozesses wird Ihr Antrag auf ein H1B-Visum 2014 von zwei Abteilungen bearbeitet

  • Arbeitsministerium
  • USCIS

Bearbeitungszeit für den H1B-Visum 2014-Antrag

Im Folgenden erfahren Sie, was ein Einwanderungsanwalt normalerweise tun muss, um Ihren H1B-Visumantrag für das Geschäftsjahr 2014 einzureichen und vorzubereiten.

  • Tag 1 bis 5: Starten Sie den H-1B-Visumprozess – Sammeln Sie Dokumente und bereiten Sie den LCA-Antrag vor.
  • Tag 6 bis 7 – Ökobilanz einreichen (Dauert etwa 7 Tage bis zur Genehmigung)
  • Tag 8 bis 13: Vorbereitung der H1B-Anträge, während die Ökobilanz aussteht
  • Tag 13 bis 15: Reichen Sie den H1B-Antrag basierend auf dem LCA-Genehmigungsdatum ein.

Die oben genannten Schritte variieren je nach Anwalt, aber Sie erhalten eine Vorstellung davon, wie der gesamte Prozess abläuft.

Gesamtanzahl der Obergrenzen

H1B Visa 2014 Cap Count Tracker

Das H1B-Visum kann mit drei verschiedenen Obergrenzen beantragt werden: „Allgemein“, „Erweitert“ und „Obergrenzenfrei“.

  • 65,000 – Allgemeine H1B-Obergrenze (oder reguläre Obergrenze)
    • Für Chilenen stehen 1,400 H1B1-Visumnummern zur Verfügung
    • 5,400 sind für Staatsangehörige Singapurs reserviert.
    • 20,000 – Obergrenze für fortgeschrittenen Abschluss (Master und höherer Abschluss aus den USA)
    • Keine Quote – von der Kapitalisierung befreite Unternehmen (gemeinnützige Forschungsunternehmen)

H1B-Visum – Genehmigungszeiten

Die Bearbeitungszeit für den H-1B-Visumantrag für das Geschäftsjahr 2014 hängt von der Art der Bearbeitung ab.

  • Regelmäßige Verarbeitung
  • Premium-Verarbeitung

Wenn zusätzliche 1225 US-Dollar gezahlt werden, beschleunigt USCIS den Genehmigungsprozess für das H1b-Visum. In der Regel vergehen 15 Tage ab dem Eingangsdatum des H1B-Antrags.

Die Bearbeitung eines regulären H1B-Antrags kann 2 bis 4 Monate dauern. Manchmal kann es sogar noch länger dauern.

H1B-Visumantrag: Nach Genehmigung

Nachdem USCIS den H1B-Visumantrag genehmigt hat, erhält Ihr Arbeitgeber die I-797-Genehmigungsmitteilung mit Start- und Ablaufdatum Ihres H1B-Visumantrags.

Für Bewerbungen, die am 1. April 2013 bei USCIS eingereicht werden, ist das Startdatum von H1B in der Regel der 1. Oktober 2013.

Maximaler Zeitraum, für den ein H1B-Antrag genehmigt werden kann – 3 Jahre.

USCIS hat den Antrag nur für ein Jahr genehmigt.

 

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Stichworte:

Wesentliche Checkliste für die Beantragung eines H1B-Visums

FAQs

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