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Veröffentlicht am Januar 19 2016

Beantragung eines Startup-Visums in den Niederlanden

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Aktualisiert April 03 2023
Viele Neuankömmlinge in den Niederlanden benötigen ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis, um im Land leben und arbeiten zu können. Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern müssen ein Studentenvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in den Niederlanden studieren zu können. Für diejenigen, die in die Niederlande ziehen möchten, um dort zu leben und zu arbeiten, sind möglicherweise andere Visa geeigneter. Ein solches Visum, das von der niederländischen Regierung angeboten wird, ist das neue Start-up-Visum.

Was ist das Gründungsvisum?

Das Gründervisum soll Unternehmern von außerhalb der EU/des EWR einen einfacheren Prozess ermöglichen, in die Niederlande einzureisen und ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Jeder kann dieses Visum beantragen, obwohl den Bürgern einiger Länder möglicherweise andere Optionen zur Verfügung stehen. EU-/EWR-Bürger sowie die Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um in den Niederlanden zu leben oder zu arbeiten. Bürger der USA oder Japans ziehen es möglicherweise vor, sich über andere Programme zu bewerben, beispielsweise über den Niederländisch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag oder den Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Japan und den Niederlanden.

Berechtigung zum Start-up-Visum

Um für das Start-up-Visum in Frage zu kommen, müssen Bewerber mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine innovative Geschäftsidee haben, eine angemessene finanzielle Unterstützung nachweisen, einen Geschäftsplan erstellen, administrative Anforderungen klären und einen guten Moderator finden. Der Innovationswert des Produkts oder der Dienstleistung wird von der Niederländischen Unternehmensagentur (RVO) bewertet. Diese Bewertung wird feststellen, ob das Unternehmen neu in den Niederlanden ist, neue Technologien für Vertrieb, Marketing oder Produktion nutzt oder ob es einen neuen Organisations- oder Prozessansatz bietet. Der finanzieller Status Die Zahl der Antragsteller bestimmt, ob sie über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt in den Niederlanden verfügen. Der aktuelle Mindestbetrag beträgt 1,139.90 € pro Monat, insgesamt also 16,078.80 € für die zwölfmonatige Gültigkeitsdauer des Gründungsvisums. Die finanzielle Unterstützung kann auch durch eine andere Person, beispielsweise einen Moderator, erfolgen, wenn der Antragsteller nicht über die gesamte finanzielle Unterstützung verfügt. A Geschäftsplan für das Start-up ist eine weitere Anforderung, die es zu beachten gilt. Dieser Plan muss eine detaillierte Darstellung der Produkt- oder Dienstleistungsidee, der Aktivitäten, die im ersten Jahr angestrebt werden, der Organisation des Start-ups und der Rolle des Antragstellers innerhalb des Start-ups enthalten. Dieser Plan sollte so informativ und anschaulich wie möglich sein und beweisen, dass das Start-up auf einem soliden Fundament steht und gründlich durchdacht ist. Verwaltungsaufgaben muss auch gesorgt werden. Das Start-up muss bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) registriert sein und der Antragsteller muss sicherstellen, dass er in den Niederlanden ausreichend krankenversichert ist, einen gültigen Reisepass besitzt und nicht vorbestraft ist irgendwelche Verbrechen. Der Moderator ist ein entscheidender Faktor bei der Beantragung des Startup-Visums. Jeder, der diese Visumoption nutzt, muss mit einem Vermittler zusammenarbeiten. Der Moderator soll dazu beitragen, eine Geschäftsidee für ein Start-up zu einem erfolgreichen Unternehmen zu entwickeln, und seine oder ihre Verdienste werden im Rahmen des Bewertungsprozesses der Bewerbung berücksichtigt. Daher ist es wichtig, frühzeitig mit einem zuverlässigen, erfahrenen Moderator zusammenzuarbeiten.

Wie beantrage ich das Startup-Visum?

Wer einen Antrag auf ein Startup-Visum einreichen möchte, muss dies über die niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) tun. Ab dem 1. Oktober 2015 benötigen Antragsteller keine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) mehr. Sie können in die Niederlande kommen und sofort mit den notwendigen Vorbereitungen für ihre Gründung beginnen. Bei Genehmigung ist das Gründungsvisum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich, daher sollten sich Antragsteller darauf konzentrieren, innerhalb dieser Zeit die (häufig strengeren) Anforderungen für eines der anderen Visa (z. B. Selbstständigkeit) zu erfüllen. Die Beantragung anderer Genehmigungen sollte vor Ablauf des Gründungsvisums erfolgen.

Ist das Startup-Visum das Richtige für Sie?

Das Startup-Visum bietet eine alternative, leichter zugängliche Option für Unternehmer, die in den Niederlanden leben und für ihr eigenes Unternehmen arbeiten möchten. Mit einer innovativen Idee, richtiger Planung, ausreichenden Mitteln und einem zuverlässigen Vermittler können Bewerber in die Niederlande ziehen und dort ein Unternehmen gründen, das ihnen das Leben und Arbeiten im Land ermöglicht. http://www.eurogates.nl/news/a/3683/applying-startup-visa-netherlands/

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