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Veröffentlicht am Juli 14 2011

Denken Sie darüber nach, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden?

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 03 2023
Die Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland bietet eine großartige Chance für das Unternehmenswachstum und gibt diesem Mitarbeiter die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln. Die Planungsphase endet jedoch nicht nur mit den Reisevorbereitungen; Es gibt einige wichtige Punkte zu beachten und klassische Fallstricke, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen sowohl die Vorschriften einhält als auch sich der Kostenauswirkungen des Umzugs voll bewusst ist. * Einwanderung – verstehen Sie die Einwanderungsbestimmungen im Gastland und stellen Sie sicher, dass Sie diese einhalten. Wenn Sie dies falsch machen, kann dies katastrophale Folgen für Ihren Mitarbeiter haben und Ihre zukünftigen Chancen, in diesem Land Geschäfte zu machen, erheblich verringern. Benötigt der Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis, ein Visum oder beides? Ist hierfür ein Sponsoring durch ein lokales Unternehmen erforderlich und muss dieses vor Ort beschäftigt sein? * Steuerberatung – kennen Sie die steuerlichen Auswirkungen des Einsatzes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Heimat- und Gastland. Ihr Steuerberater sollte zunächst die Optionen für das Unternehmen prüfen (z. B. wo der Mitarbeiter bezahlt werden soll, wo Gehaltskosten verbucht werden) und Sie über die steuerlichen Auswirkungen dieser Optionen informieren. Beispielsweise kann die Bezahlung der Einzelperson vor Ort Auswirkungen auf die Quellensteuer für das Unternehmen haben. Sie sollten auch eine Vorstellung davon haben, wofür das Unternehmen zu zahlen bereit ist und welche Kostenauswirkungen dies mit sich bringt (siehe unten). Sobald das Unternehmen die Struktur des Einsatzes festgelegt hat, benötigt der Mitarbeiter auch eine steuerliche Beratung, die auf die von Ihnen gewählte Struktur des Einsatzes zugeschnitten ist. Arbeitgeber möchten in der Regel nicht in die persönliche Steuersituation ihres Arbeitnehmers einbezogen werden, der Steuerberater sollte jedoch nach dem Treffen mit Ihrem Arbeitnehmer auf offensichtliche Komplikationen hinweisen. Beispielsweise können für ein persönliches Anlageportfolio erhebliche zusätzliche Steuern im Ausland anfallen. * Sozialversicherung – stellen Sie sicher, dass Sie und Ihr Mitarbeiter an der richtigen Stelle Sozialversicherung zahlen. Die Welt ist aus Gründen der sozialen Sicherheit grundsätzlich in drei verschiedene Bereiche unterteilt: die EU, Länder, mit denen das Vereinigte Königreich ein Sozialversicherungsabkommen hat, wie die USA, und „andere“. Unter bestimmten Umständen können Sie wählen, wo die Sozialversicherung gezahlt wird, was sich auf die Gesamtkosten des Einsatzes auswirken kann. Unter anderen Umständen gibt es überhaupt keine Wahl. * Wer zahlt was? - Machen Sie sich klar, wofür das Unternehmen bereit ist zu zahlen und welche Kosten daraus für das Unternehmen entstehen. Dies hängt bis zu einem gewissen Grad davon ab, wie sehr der Mitarbeiter im Ausland benötigt wird. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise mit seiner Familie umzieht, übernehmen Sie dann die Kosten für die Unterbringung im Ausland? Ist dies auf das erste Einsatzjahr beschränkt? Berücksichtigen Sie, dass sie ihr Haus im Vereinigten Königreich vermieten und daher im Ausland Mieteinnahmen erzielen? Besteuert das Gastland diese Unterkunft und wer zahlt die Steuer? Die gleichen Fragen müssen aus Sicht der sozialen Sicherheit gestellt werden. Und denken Sie daran: Wenn Sie wissen, dass Sie mehr Mitarbeiter ins Ausland entsenden werden, werden die jetzt getroffenen Entscheidungen als Präzedenzfall für künftige Einsätze angesehen. Denken Sie also daran! 13. Juli 2011 Sarah Robert http://www.bracknellnews.co.uk/news/business/articles/2011/07/13/52950-are-you-thinking-of-sending-an-employee-overseas/ Für weitere Neuigkeiten und Updates, Unterstützung bei Ihren Visumsbedürfnissen oder für eine kostenlose Bewertung Ihres Profils für Einwanderungs- oder Arbeitsvisa besuchen Sie einfach www.y-axis.com

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