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Veröffentlicht am Juni 25 2011

Inhaber eines B-1-Visums sind auf Jobportalen gefragt

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 03 2023
Trotz beschäftigungspolitischer Hürden in den USA machen Unternehmen konkrete Stellenausschreibungen für Software-Mitarbeiter Neu-Delhi: Wenn Angebote auf Jobportalen wie Naukri ein Hinweis sind, dann ist es offensichtlich, dass Unternehmen konkrete Stellenangebote an Software-Mitarbeiter mit B-1-Visa richten. Sie verlangen von Mitarbeitern, die bereits über ein B-1-Visum verfügen, „dringend“ in die USA zu reisen. Viele der Stellenausschreibungen für Code-Autoren und Software-Ingenieure enthalten Sätze wie „Ein abgestempeltes H-1B- oder B-1-Visum ist ein Muss“ und „Es werden nur Kandidaten mit einem gültigen B-1-Visum berücksichtigt“. US Tech Solutions verfügt beispielsweise über mehr als 40 Stellenangebote in den USA auf einigen führenden Jobbörsen. Eine Auflistung trägt den Titel „Mehrere Java-Positionen für die USA – Hätten ein B-1- oder H-1B-Visum abstempeln sollen.“ In der Anzeige heißt es: „Wir suchen drei leitende Netzentwickler, die vor Ort für unser Finanzkundenprojekt arbeiten. Die Ressourcen werden von unserem Büro in Jersey City aus bereitgestellt ... Dies ist eine dauerhafte Gelegenheit, in den USA zu arbeiten.“ Das Unternehmen bewirbt sich als „Gold Certified Partner“ der International Business Machines Corp. (IBM) und Microsoft Corp. auf seiner Website und zählt einige amerikanische Landesregierungen und eine Reihe großer gemeinnütziger Organisationen zu seinen Kunden. In einer E-Mail-Antwort sagte US Tech Solutions, dass die Anzeigen von „Offshore-Personalvermittlern und nicht von US Tech Solutions“ geschaltet wurden und dass „US Tech Solutions derzeit keine ausgelagerten Kundenprojekte in Indien hat“. Hitesh Oberoi, Chief Operating Officer von Info Edge India Ltd, dem Eigentümer von Naukri.com, sagte, die Jobbörse wisse nicht, wie Kandidaten, die den Stellen- und Visumsanforderungen entsprechen, von solchen Unternehmen eingestellt werden. Fidelity National Information Services Inc., das führende Bank-, Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie mehrere US-Bundesstaatsregierungen zu seinen Kunden zählt, hat Stellenanzeigen für Net C#-Fachkräfte geschaltet und hinzugefügt, dass es „B-1-Visum-Inhaber bevorzugt“. In der Anzeige des Unternehmens ist auch von „Vor-Ort-Reisen von 3 bis 5 Monaten“ die Rede. Ein Sprecher von Fidelity mit Hauptsitz in Jacksonville, USA, lehnte eine Stellungnahme ab. In einer anderen auf SpanJobs.com veröffentlichten Anzeige, in der nach einem Berater für die Arbeit an Oracle-Software gesucht wird, wird das Unternehmen nicht genannt, es wird jedoch behauptet, sein Kunde sei „einer der fünf größten indischen IT-Konzerne mit einem Umsatz von über 5 Milliarden US-Dollar“. In den Anforderungen für Bewerber wird dargelegt, dass „Inhaber eines H-1B-Visums oder eines GC mit Rollen in den USA fliegen werden.“ Kandidaten mit B-1-Visa können sich ebenfalls bewerben.“ Ein Anruf bei Fidelity National Information Services mit der Frage, warum für ihre Stellenausschreibung ein B-1-Visum erforderlich sei, löste die folgende Antwort aus: „Der Mitarbeiter muss möglicherweise in die USA reisen, um die Codierung und Implementierung für den Kunden durchzuführen; Deshalb ist ein B-1-Visum wichtig. Der Mitarbeiter wird in unseren Büros in den USA arbeiten.“ Donna Conroy, Gründerin von Bright Future Jobs mit Sitz in Chicago, einer Lobbygruppe, die sich der „Behauptung entgegenstellt, dass die Amerikaner in Wissenschaft und Technologie nichts erreichen können“, hat die Aufmerksamkeit des US-Senators Dick Durbin auf sich gezogen, der ein Verbot solcher Anzeigen einführte in der parteiübergreifenden Gesetzgebung zur Reform der H-1B- und L-1-Visa, die er 2009 mit Senator Chuck Grassley einführte – und des Justizministeriums mit solchen Stellenausschreibungen. „Es ist ein offenes Geheimnis in der US-amerikanischen Technologiebranche, dass Unternehmen diese Visa nutzen, um die Einstellung von Amerikanern zu vermeiden“, sagte Conroy. Während eines kürzlichen Interviews zeigte Mint einige dieser Stellenanzeigen James Herman, Ministerberater für konsularische Angelegenheiten an der US-Botschaft in Neu-Delhi, und er sagte, er „glaubt, dass so etwas bei vielen Unternehmen passiert; Das liegt einfach daran, dass sie die Grenzen nicht kennen, und viele der Arbeiter wissen es auch einfach nicht.“ Er fügte jedoch hinzu, dass die Prüfung in solchen Fällen sehr streng sei. „In Fällen, in denen jemand erst kürzlich von einem Unternehmen eingestellt wurde, hätten wir viele Fragen dazu, warum er eingestellt wurde und was er in den USA tun würde. Und unsere Ablehnungsquoten für solche Dinge sind viel höher.“ So belastend solche Anzeigen auch erscheinen mögen, sagt Stephen Yale-Loehr, Professor für Einwanderungsrecht an der Cornell Law School, der einige der Anzeigen überprüft hat, dass einige zwar „verdächtig aussahen“, aber nicht unbedingt darauf hindeuteten, dass die Bewerber verbotene Arbeiten verrichten würden auf dem Visum. Die Vorschriften für B-1-Visa seien vage und für Unternehmen und Einwanderungsbeamte oft schwer zu interpretieren, sagt er. „Selbst für Einwanderungsanwälte ist es schwierig, die richtigen Parameter eines B-1-Visuminhabers zu kennen“, sagt er. Laut Yale-Loehr sehen die US-Geschäftsvisumbestimmungen vor, dass ausländische Staatsangehörige mit B-1-Visa bestimmte Parameter erfüllen sollten: Sie sollten von der ausländischen Firma bezahlt werden, nicht von der US-Firma; ihre Tätigkeiten müssen im Zusammenhang mit Arbeiten stehen, die hauptsächlich außerhalb der USA ausgeführt werden; und sie können keinen US-Arbeiter verdrängen. „Aber was das tatsächlich bedeutet, kann schwer zu bestimmen sein“, sagt er. Für weitere Neuigkeiten und Updates, Unterstützung bei Ihren Visumsbedürfnissen oder für eine kostenlose Bewertung Ihres Profils für Einwanderungs- oder Arbeitsvisa besuchen Sie einfach www.y-axis.com

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