Veröffentlicht am Juli 13 2016
Belgien hat die Bearbeitungszeiten für die Einwanderung von Anträgen auf Familienzusammenführung verlängert, die von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen am oder nach dem 8. Juli 2016 beantragt werden.
Nach einer jüngsten Flut von Anträgen auf Familienzusammenführung würden Anträge, die normalerweise innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden, aufgrund einer Gesetzesänderung neun Monate dauern. Fragomen Worldwide wurde mit den Worten zitiert, dass die Einwanderungsbehörden dadurch die Bearbeitungszeit auf einmal für drei Monate verdoppeln könnten.
Die verlängerten Bearbeitungszeiten gelten für Inlandsanträge und Visumanträge zur langfristigen Familienzusammenführung, die getrennt vom Visumantrag des Hauptantragstellers eingereicht werden.
Dies bedeutet, dass Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die ihren Antrag auf langfristige Familienzusammenführung bei einer belgischen diplomatischen Vertretung unabhängig vom Visumantrag des Hauptantragstellers stellen, neun Monate warten müssen, um den Status ihres Visumantrags zu erfahren. Gleichzeitig müssen Angehörige von Drittstaatsangehörigen in Belgien, die ihren Antrag auf langfristige Familienzusammenführung stellen, ebenfalls neun Monate warten, um ihren Visumstatus zu erfahren.
Stichworte:
Anträge auf Familienzusammenführung
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