Veröffentlicht am Dezember 21 2015
Im Vereinigten Königreich lebende Schengen-Visumantragsteller haben im Rahmen der neuen EU-Vorschrift seit dem 20. November 2015 damit begonnen, biometrische Daten bei der Beantragung eines Visums einzugeben.
Biometrische Daten, darunter Fingerabdrücke und Gesichtsfotos, müssen mit Visumanträgen bei einem der vier Visumantragszentren des VFS Global im Vereinigten Königreich in London, Manchester, Cardiff und Edinburgh eingereicht werden.
Die Regelung wurde am 11. Oktober 2011 von den Schengen-Mitgliedstaaten eingeführt und wird stufenweise weltweit umgesetzt.
Die biometrische Registrierung gilt nur für Neuanträge ab dem 20. November, da bestehende Schengen-Visa weiterhin bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig sind. Wie bisher können im Vereinigten Königreich lebende Personen, die ein Schengen-Visum benötigen, ein VFS Global Schengen-Visumantragszentrum aufsuchen, um Anträge einzureichen.
Im Vereinigten Königreich gilt die biometrische Registrierung nur für diejenigen Nationalitäten, die für die Einreise in die Schengen-Länder ein Visum benötigen. Nach der Registrierung bleiben die biometrischen Daten 59 Monate lang gültig. Kinder unter zwölf Jahren sind von der biometrischen Registrierung befreit.
Chris Dix, COO – Europa und Amerika, VFS Global, sagte: „Antragsteller, die im Vereinigten Königreich leben und ein Schengen-Visum beantragen, haben die Wahl zwischen vier Zentren in London, Manchester, Cardiff und Edinburgh, wo sie einen Termin zur Registrierung ihrer biometrischen Daten vereinbaren können.“ ”
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