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Veröffentlicht am August 23 2015

Die Qualität des Geschäftsplans ist der Schlüssel zur Beantragung eines Tier-1-Unternehmervisums

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Aktualisiert April 03 2023

Obwohl die Bedingungen für die Erteilung von Tier-1-Investitionsvisa recht einfach erscheinen, werden die meisten Anträge von der britischen Visa- und Einwanderungsbehörde abgelehnt. Regierungsangaben zeigen, dass von den 890 Migranteninterviews, die in den zwölf Monaten bis September 2013 durchgeführt wurden, nur 270 bewilligt wurden. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 70 %.

Offensichtlich wird der Prozess zur Festlegung der Kriterien strenger angewendet, als vielen Antragstellern bewusst ist. Dies gilt insbesondere für den Genuine Entrepreneur Test, bei dem die geschäftlichen Qualifikationen geprüft werden, auf denen die Bewerbung beruht. Als häufigster Ablehnungsgrund wird häufig das Fehlen eines detaillierten, plausiblen und umsetzbaren Businessplans genannt. Seit April 2015 ist ein formeller Businessplan verpflichtender Bestandteil der Bewerbung. Die Bewertung des Plans durch diese Behörde erfolgt auf der Grundlage des „Abwägens der Wahrscheinlichkeiten“, was die alleinige Verantwortung des Antragstellers dafür trägt, sicherzustellen, dass sein Geschäftsvorschlag auf höchstem Niveau spezifiziert wird.

Für ein Unternehmervisum der Stufe 1 müssen Antragsteller nachweisen, dass sie Zugang zu 200,000 £ haben, um in ein kommerzielles Unternehmen zu investieren. Für Bewerber, die bereits ein Post-Studium-Tier-1-Visum haben, gelten andere Bedingungen – vor allem, dass die Investitionssumme 50,000 £ beträgt. In beiden Fällen gelten weitere Voraussetzungen, darunter nachgewiesene Englischkenntnisse und die Garantie, finanziell unabhängig zu sein. Das Unternehmervisum der Stufe 1 ermöglicht einen Aufenthalt von drei Jahren und vier Monaten im Vereinigten Königreich mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Jahre darüber hinaus. Der Ehepartner und die Kinder unter 3 Jahren des Antragstellers sind ebenfalls in den Visumbestimmungen enthalten.

Die Bewerbungsgebühren variieren je nach Standort des Bewerbers. Bewerbern aus dem Vereinigten Königreich werden 1,180 £ zuzüglich weiterer 1,180 £ für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen berechnet. Für Personen, die sich persönlich von außerhalb des Vereinigten Königreichs bewerben, gelten niedrigere Gebühren. Jedem, der darüber nachdenkt, ein Tier-1-Unternehmervisum zu beantragen, wird empfohlen, dies auf der Grundlage einer qualifizierten und umfassend informierten professionellen Beratung zu tun.

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