Veröffentlicht am März 10 2016
Die indische Regierung hat ihre Einwanderungsbehörden in die Lage versetzt, Geschäftsleuten aus SAARC-Staaten, zu denen auch die Islamische Republik Pakistan gehört, ab dem 1. ein Geschäftsvisum für mehrere Städte und mehrere Einreisen auszustellenst April dieses Jahres 2016. SAARC steht für die South Asian Association for Regional Cooperation, zu der Indien, Bhutan, Bangladesch, die Malediven, Nepal, Sri Lanka, Pakistan und Afghanistan gehören. Beamte des Innenministeriums gaben an, dass die Karten im nächsten Monat nicht beneidet würden, wobei etwa 4,000 bis 5,000 Karten an Unternehmer aus allen SAARC-Ländern ausgegeben würden.
Das Geschäftsvisum, auch „India Business Card“ genannt, wird je nach Bedarf voraussichtlich für bis zu fünf Jahre oder weniger erteilt. Für Geschäftsleute aus der Islamischen Republik Pakistan gelten einige Sonderkonditionen. Für Staatsangehörige anderer Länder gelten jedoch keine Visabestimmungen. Staatsangehörige aus Bhutan und Nepal benötigen kein Visum für die Einreise in die Republik Indien.
Pakistanische Investoren sollten einen Unternehmenswert von 1 Crore indischen Rupien haben. Darüber hinaus sollten sie für ein dreijähriges Visum für die mehrfache Einreise über ein Jahreseinkommen von mindestens 10 Lakh pakistanischen Rupien verfügen. Außerdem sollte der Bürger Mitglied einer Handelskammer in der Islamischen Republik Pakistan sein, die von der Republik Indien anerkannt ist. Derzeit haben sie Anspruch auf die Erteilung eines Geschäftsvisums für die mehrfache Einreise für die maximale Dauer von einem Jahr und dürfen nur in 1 Städte reisen. Nach dem neuen Thema sind pakistanische Investoren von der Meldepflicht beim örtlichen Polizeipräsidium befreit.
Premierminister Narendra Modi hatte während des SAARC-Gipfels in Kathmandu im Jahr 2014 Geschäftsvisa mit einer Gültigkeitsdauer von drei bis fünf Jahren für Wähler verkündet, woran die indische Regierung festgehalten hat.
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Indisches Visum
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