Veröffentlicht am April 27 2015
In einem seit 2011 diskutierten Schritt hat die kanadische Regierung dies in der offiziellen Mitteilung bekannt gegeben Kanada Gazette dass es beabsichtigt, eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) für Personen einzuführen, die von der Anforderung, ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum (TRV) zu erhalten, befreit sind, bevor sie nach Kanada einreisen dürfen.
Das System, das am 15. März 2016 vollständig in Betrieb gehen soll, ähnelt dem derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika verwendeten ESTA (Electronic System for Travel Authorization). Einzelpersonen können die eTA ab dem 1. August 2015 beantragen. Die eTA wird für visumfreie Reisen ab dem 15. März 2016 erforderlich sein. Bisher werden von der Visumpflicht befreite Ausländer, die nach Kanada einreisen möchten, nicht systematisch überprüft auf Zulässigkeit, bis sie in einem kanadischen Einreisehafen ankommen.
Das kanadische Vorabgenehmigungssystem ist nur für Personen erforderlich, die von der TRV-Befreiung befreit sind und auf dem Luftweg nach Kanada einreisen möchten, um dort vorübergehend einen Besuch abzustatten. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 7.00 CAD erhoben. Die Gültigkeit einer elektronischen Reisegenehmigung beträgt fünf Jahre ab dem Tag ihrer Ausstellung an den Antragsteller bzw. bis zum frühesten der folgenden Tage, wenn diese vor Ablauf dieses Zeitraums eintreten:
Die eTA enthält den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, das Geschlecht, die Adresse, die Nationalität des Antragstellers sowie Informationen zum Reisepass und/oder zum Reisedokument. Wenn der Antragsteller aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, den Antrag über das elektronische System zu stellen, kann er auf andere Weise, einschließlich eines Antragsformulars in Papierform, gestellt werden.
Es wird eine Reihe von Ausnahmen von der Anforderung geben, eine Vorabgenehmigung für die Reise einzuholen, darunter:
Die Zahl der von der Visumpflicht befreiten Ausländer, die pro Jahr vorübergehend nach Kanada reisen, ist deutlich größer als die Zahl der visumpflichtigen Reisenden. Beispielsweise machen Ausländer, die von der Visumpflicht befreit sind, mit Ausnahme von US-Bürgern, etwa 74 Prozent aller Ausländer aus, die auf dem Luftweg nach Kanada einreisen.
Im Zeitraum 2012–2013 belief sich die Gesamtzahl der von der Visumpflicht befreiten Ausländer, die in Kanada ankamen und an den Einreisehäfen als für die Einreise unzulässig erachtet wurden, auf 7,055. Dies führte zu erheblichen Kosten, Verzögerungen und Unannehmlichkeiten für diese Ausländer, andere Reisende, die Fluggesellschaften und die kanadische Regierung. Gründe für die Ablehnung können Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen, Spionage, Beteiligung an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, internationale Menschenrechtsverletzungen, Mitgliedschaft in organisierten kriminellen Gruppen, Kriminalität oder gesundheitsgefährdende Probleme wie Tuberkulose sein.
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