Veröffentlicht am Januar 25 2011
Ab dem 1. Januar 2011 dient in der Tschechischen Republik die Blue Card als Alternative zum aktuellen Arbeitserlaubnissystem für qualifizierte Ausländer. Um sich zu qualifizieren, muss der Ausländer über eine hohe berufliche Qualifikation verfügen und bestimmte Mindestgehaltsanforderungen erfüllen. Die Karte ist für die Dauer des Arbeitsvertrags des Ausländers gültig und ermöglicht auch eine dreimonatige Ausreisefrist bis zu einem maximalen Aufenthalt von zwei Jahren. Die Karte kann nicht verlängert werden. Sprechen Sie mit Y-Axis für die Blaue Karte EU und die EU-Einwanderung! www.y-axis.com
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