Veröffentlicht am September 18 2015
Wer eine Reise nach Dubai plant, muss sicherstellen, dass er krankenversichert ist. Diese Information wurde von der Dubai Health Authority oder DHA, wie sie im Volksmund genannt wird, bestätigt. Die oben genannte Regel gilt auch für diejenigen, die bereit sind, ihr bestehendes Visum für Dubai zu verlängern. Wer jedoch in die letzte Phase fällt, muss sich darüber keine Sorgen machen.
Was sagen die neuen Regeln?
Die letzte Phase dieser Operation endet im Juni nächsten Jahres. Arbeitgeber großer Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen sich an die neuen Regeln anpassen. Als Nachweis wird ein ärztliches Attest akzeptiert, das von der Versicherung selbst zu erbringen ist. Das so vorgelegte ärztliche Attest sollte völlig kostenlos ausgestellt werden.
Das Dokument, das den Status Ihrer Krankenversicherung belegt, sollte zusammen mit anderen Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrem Visum eingereicht werden. Falls Sie online ein Visum oder eine Visumverlängerung beantragen, haben Sie die Möglichkeit, die Krankenversicherung hochzuladen und eine virtuelle Einreichung vorzunehmen.
Auch in diesem Aspekt gibt es eine Änderung. Die Möglichkeit, weitere Dokumente hochzuladen, sieht jetzt anders aus. Sie werden nun eine Option finden, die Sie auffordert, stattdessen Ihr ärztliches Attest zu scannen. Weiter wurde erklärt, dass von ihrem Unternehmen geförderte Mitarbeiter sich keine Sorgen um ihre Krankenversicherung machen müssten. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Unternehmen, in dem sie tätig sind.
Wer ist noch dabei?
Die neuen Regeln gelten auch für Besucher, die aus Urlaubsgründen oder aus anderen Gründen nach Dubai kommen. Im Falle eines Besuchers muss die Versicherung zusammen mit dem Visum mitgebracht werden. Offiziell war der Aspekt der Krankenversicherung mit dem der Visa am 1. verknüpftst August dieses Jahres. Überraschenderweise wussten die GDRFA und die Mitarbeiter der Schreibzentren im Emirat nichts von diesen neuen Regeln, als sich die Emirate diesbezüglich bei ihnen erkundigten.
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