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Veröffentlicht am September 28 2015

Das andere EB-Visum für ausländische Investoren? EB-1(c)-Visa als Alternative zum EB-5-Visum

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 03 2023

Übersicht

Ich habe einige Artikel über die übermäßige Werbung für das EB-5-Visumprogramm geschrieben und dabei den Standpunkt vertreten, dass der Wunsch ausländischer Investoren nach einer Green Card häufig übereifrig ist, ohne alle steuerlichen Konsequenzen eines ständigen Wohnsitzes und der US-Staatsbürgerschaft zu berücksichtigen.

Das EB-5-Visa-Programm wurde weithin als Rechtsgrundlage für ausländische Geschäftsinhaber beworben, um eine bedingte Aufenthaltsgenehmigung und anschließend eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten zu erhalten. Das Programm ist eine großartige Lösung für die Aussage „Ich möchte in Amerika leben.“

In vielen Fällen ist die Entscheidung des ausländischen Investors, in den USA ansässig zu werden, aus verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Gründen unumstößlich. Wenn ich persönlich ein wohlhabender chinesischer Investor oder Geschäftsinhaber wäre, wäre dies die Denkweise, die ich heute hätte. Für ausländische Investoren, die in diese Kategorie fallen, könnte die Frage sein, wie schnell und wie kostengünstig ich in die Vereinigten Staaten gelangen kann.

Das EB-5-Programm endet alle drei Jahre. Die Senatoren Grassly und Leahy haben einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Ablaufdatums des EB-5-Investorenprogramms vom 20. September 2015 bis zum 30. September 2015 eingebracht. Der neue Vorschlag sieht drei wesentliche Änderungen am Programm vor. Erstens wird die Mindestinvestition für nicht gezielte Beschäftigungsbereiche auf 1.2 Millionen US-Dollar erhöht, und die Mindestinvestition für das regionale EB-5-Programm für gezielte Beschäftigung wird von derzeit 800,000 US-Dollar auf 500,000 US-Dollar erhöht. Die Wartezeit für chinesische Investoren, die fast 85 Prozent der EB-5-Visa ausmachen, beträgt fast zwei Jahre.

Erfahrene Einwanderungsexperten in EB-5 werden Ihnen sagen, dass die Investition des ausländischen Investors in der Regel viel mehr als 1 Million US-Dollar beträgt. Für einige ausländische Investoren besteht das Problem in der mangelnden Kontrolle über die zugrunde liegende Investition, für andere in der Ungewissheit der Investitionsrendite.

Was würden Sie sagen, wenn ich Ihnen sagen würde, dass es für ausländische Investoren dieses Kalibers (Richie Rich alias Ricardo Rico) eine andere Art von Visum gibt, für die es kein Mindestinvestitionsniveau gibt; hat einen viel größeren Quotenanteil als EB-5; Keine Zeitverzögerung und keine Arbeitgeberbescheinigung, sondern eine sofortige Green Card für den ausländischen Investor und seine Familienangehörigen?

Dieser Artikel fasst die Vorteile und das Potenzial des EB-1(c)-Visums als Alternative zum EB-5-Visum für wohlhabende und erfahrene multinationale Manager und Führungskräfte zusammen.

Übersicht über das EB-1(c)-Visum

Die EB-1-Kategorie verfügt über eine großzügige Quote weltweiter Visa – 28.6 Prozent. Die EB-1-Kategorie umfasst drei verschiedene Kategorien: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (EB-1(a), herausragende Professoren und Forscher (EB-1(b)) und multinationale Führungskräfte und Manager (EB-1(c). Im Allgemeinen gilt die EB -1-Bewerber müssen außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport nachweisen. Diese Fähigkeit muss durch nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung nachgewiesen werden, wobei die Leistung in der Akte durch exklusive Dokumentation anerkannt wird. Der EB-1-Bewerber strebt die Aufnahme in die an Die Vereinigten Staaten setzen ihre Arbeit im Bereich außergewöhnlicher Fähigkeiten fort.

Im Gegensatz zu anderen beschäftigungsbezogenen Visa benötigt der Antragsteller für ein EB-1-Visum kein spezifisches Beschäftigungsangebot, sondern muss die Absicht haben, in den USA im Fachgebiet des ausländischen Investors zu arbeiten. Für die Stelle ist keine Arbeitsbescheinigung beim Arbeitsministerium erforderlich. Ein genehmigter EB-1-Visumantrag bleibt auch dann gültig, wenn der Visumsempfänger nicht für den ursprünglichen Arbeitgeber arbeitet, solange der EB-1-Visuminhaber nachweist, dass er beabsichtigt, seine Arbeit in dem Fachgebiet fortzusetzen. In der Gesetzgebungsgeschichte der EB-1-Gesetzgebung heißt es, dass diese Kategorie „für den kleinen Prozentsatz von Personen gedacht ist, die es an die Spitze ihres Tätigkeitsfeldes geschafft haben“.

In der EB-1(c)-Kategorie muss das US-Unternehmen, das dem EB-1-Bewerber die Stelle anbietet, seit mindestens einem Jahr in den USA „Geschäfte tätigen“. Das US-Unternehmen muss der ausländischen Führungskraft oder dem ausländischen Manager ein Stellenangebot unterbreiten und benötigt keine Arbeitsbescheinigung. Der EB-1(c)-Antragsteller muss ein Jahr lang (in den letzten 3 Jahren) im Ausland bei einer „Firma, Körperschaft oder einer anderen juristischen Person oder einer Tochtergesellschaft oder Tochtergesellschaft davon“ beschäftigt sein. Der Unternehmensbewerber muss geschäftsbezogene Beiträge von erheblicher Bedeutung sowie ein im Vergleich zu anderen in diesem Bereich hohes Gehalt oder eine hohe Vergütung nachweisen können.

Aus praktischen Gründen sollten die meisten ausländischen Investoren, die über mehrere Millionen Dollar verfügen, um in ein US-Unternehmen zu investieren, in der Lage sein, bedeutende geschäftliche Beiträge in ihrem Heimatland und ihrer Branche sowie ein im Vergleich zu anderen in der Branche hohes Gehalt nachzuweisen. Klar gesagt: Wenn ein ausländischer Investor in der Lage war, eine Million Dollar in ein neues US-Unternehmen zu investieren, was für den ausländischen Investor häufig eine „Wegwerfinvestition“ ist, muss der ausländische Investor im Heimatland einige Dinge richtig gemacht haben, und das meiste auch verfügt wahrscheinlich über nationale Anerkennung und einen beachtlichen Ruf. Der Beweisstandard für außergewöhnliche Fähigkeiten, herausragende Professoren und Forscher sowie außergewöhnliche Fähigkeiten ist der überwiegende Beweisstandard.

Die „Ein-drei-Jahres-Anforderung“ kann auch dann erfüllt sein, wenn sich die Person länger als drei Jahre in den USA aufhält, wenn sie für denselben Arbeitgeber, dasselbe Tochterunternehmen oder dieselbe Tochtergesellschaft in den USA arbeitet und für mindestens eines dieser Jahre beschäftigt war die letzten drei Jahre bei dem Unternehmen im Ausland verbracht haben, bevor der Status eines Nichteinwanderers angenommen wurde. Der Antragsteller muss Folgendes nachweisen: (i) er unterhält ein qualifiziertes Verhältnis (Mutter-, Tochter- und Tochterunternehmen) zum ausländischen Arbeitgeber des Begünstigten; und (ii) die ausländische Körperschaft oder andere juristische Person, die den Begünstigten beschäftigt hat, wird zum Zeitpunkt der Einreichung des Einwanderungsantrags weiterhin bestehen und eine qualifizierte Beziehung mit dem Antragsteller unterhalten

Unter Führungsfähigkeit versteht man eine Aufgabe in einer Organisation, bei der der Mitarbeiter in erster Linie die Leitung der Organisation oder einer Komponente oder Funktion leitet; legt Ziele und Richtlinien fest; verfügt über einen weiten Spielraum bei der Ermessensentscheidung; und erhält nur allgemeine Aufsicht oder Anweisungen von höheren Führungskräften, dem Vorstand oder Aktionären

Als Führungskraft bezeichnet man eine Aufgabe in einer Organisation, bei der der Mitarbeiter in erster Linie die Leitung der Organisation oder einer Komponente oder Funktion leitet; legt Ziele und Richtlinien fest; verfügt über einen weiten Spielraum bei der Ermessensentscheidung; und erhält nur allgemeine Aufsicht oder Anweisungen von höheren Führungskräften, dem Vorstand oder Aktionären.

Das Unternehmen des ausländischen Investors muss im Ausland tätig sein. Wenn die ausländische Einrichtung ihre Geschäftstätigkeit vor dem Visumstermin einstellt, hat die Person keinen Anspruch auf den Eb-1-Status. Der ausländische Investor muss nachweisen, dass es sich bei dem Unternehmen nicht nur um eine Vorratsgesellschaft handelt, sondern dass es aktiv ist, umfangreiche Geschäfte abwickelt und wirklich eine Führungskraft oder einen Manager benötigt

Beispiel

Fakten

Joao Velasco ist Einwohner von Sao Paolo. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Er betreibt einen Fliesenhersteller in Sao Paolo. Das Unternehmen ist groß und beschäftigt 1,000 Mitarbeiter in Brasilien und weitere 500 Mitarbeiter in Mexiko. Es ist einer der größten Fliesenhersteller in Brasilien. Joao war Präsident des Branchenverbandes in Brasilien und international. Er möchte eine Green Card erhalten, weil er davon überzeugt ist, dass sich die Kombination aus persönlicher Sicherheit, politischer und wirtschaftlicher Stabilität in seiner Einstellung zum Leben und Erziehen unwiderruflich verändert

Er möchte eine neue US-Tochtergesellschaft gründen und selbst die Leitung des US-Betriebs übernehmen. Er plant, seine Frau und seine Familie mitzubringen. Aufgrund des ähnlichen Wetters und der wachsenden brasilianischen Gemeinschaft würde er das Unternehmen gerne in Florida gründen und in Südflorida leben.

Lösung

Joao gründet ein neues Unternehmen in Florida als Tochtergesellschaft seines brasilianischen Unternehmens mit Sitz in Fort Lauderdale. Nach einem Jahr Betrieb beantragt Joao ein EB-1(c)-Visum. Sein Anwalt für Einwanderungsfragen stellt ein umfangreiches Dossier mit Empfehlungen und einer Liste geschäftlicher Erfolge für Joao und sein Unternehmen zusammen. Das Eb-1-Visum wird genehmigt.

Seine Kinder werden eine Privatschule im Broward County besuchen. Das Unternehmen aus Florida gründet drei neue LLCs. One LLC wird als neues Unternehmen für den landesweiten Import und Vertrieb brasilianischer Fliesen dienen. Die zweite LLC wird mehrere bestehende Dunkin Donut-Betriebe in Südflorida erwerben und eine Lizenz für die Eröffnung neuer Restaurants in der Region erhalten. Der bestehende Betrieb beschäftigt fünfzehn Mitarbeiter und erwirtschaftet einen Nettogewinn von 500,000 US-Dollar. Joao wird sein Büro in einer gemieteten Lagerfläche in der Gegend von Dania betreiben. Er stellt sofort fünf Leute ein, die beim neuen Fliesengeschäft in den USA helfen sollen. Eine dritte LLC wird Gewerbeimmobilien in Miami Beach entwickeln, um den Brasilianern gerecht zu werden, die in die USA ziehen.

Joao wird nach Brasilien hin und her reisen, während seine Familie in den Vereinigten Staaten bleibt. Der Antrag auf ein EB-1-Visum kann beschleunigt gestellt werden, mit einer ersten Entscheidung innerhalb von fünfzehn Tagen und weiteren fünfzehn Tagen im Falle einer Beweisanfrage durch USCIS. Die ungefähre Anmeldegebühr einschließlich des beschleunigten Antrags beträgt 1,250 US-Dollar. Die Anwaltskosten liegen im Bereich von 5,000 US-Dollar. Der Prozess vom Zeitpunkt der Einreichung bis zur Fertigstellung dauert einen Monat statt dreizehn bis vierzehn Monate. Der EB-1-Visumantrag wird nach dem einjährigen Jubiläum der US-Tochtergesellschaft gestellt.

Joao behält die Kontrolle über das Management der Unternehmen und tätigt je nach Geschäftsbedarf zusätzliche Investitionen innerhalb des Unternehmens.

Zusammenfassung

Das EB-1(c)-Visum erhält im Gegensatz zu seinem Cousin, dem EB-5-Visum, keine Sendezeit. Wie bei allen EB-1-Visa ist es schwierig, eine Genehmigung zu erhalten, aber ich behaupte, dass dieselbe Person, die mehrere Millionen Dollar für ein EB-5-Visum ausgeben kann, höchstwahrscheinlich die Qualifikationsanforderungen eines EB-1-Visums erfüllt, wenn der Fall ordnungsgemäß vorbereitet wird und der USCIS vorgelegt. Die Vorteile sind erheblich. Das EB-1-Visum sieht eine sofortige Green Card ohne zweijährige Bedingungsfrist vor, die an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist. Zweitens sieht EB-1(c) keine spezifische Mindestinvestitionsanforderung vor. Drittens hat die ausländische Führungskraft die Fähigkeit, das zugrunde liegende Unternehmen zu verwalten und zu kontrollieren.

Da das aktuelle EB-5-Visumprogramm höchstwahrscheinlich mit höheren Investitionsanforderungen und strengeren Anforderungen auf eine Verlängerung vorbereitet wird, müssen andere Optionen geprüft werden. Das EB-1(c)-Visum bietet großes Potenzial für das gleiche Geschäftsprofil, das derzeit dem EB-5-Visumprofil entspricht. Meiner Ansicht nach ist das EB-1(c)-Visum eine Visumsoption, die ähnlich viel Flugzeit anlocken sollte wie ihr Cousin, das EB-5-Visum.

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