Veröffentlicht am September 30 2013
EB-5-Investoren haben Anspruch auf ein EB-5-Einwanderungsvisum, wenn sie den erforderlichen Kapitalbetrag in eine der drei folgenden gewinnorientierten Geschäftsarten investiert haben:
Auswahl einer Investition
Es müssen viele Entscheidungen getroffen werden, bevor entschieden wird, welche Art von Investition getätigt werden soll und welches konkrete Vehikel genutzt werden soll. Beispielsweise sollten Anleger, die sich dafür entscheiden, die erforderlichen Mittel in ihr eigenes Unternehmen zu investieren, zunächst andere Visumarten in Betracht ziehen, die möglicherweise besser für die persönlichen Umstände des Anlegers geeignet sind, als die EB-5-Kategorie. Investoren möchten möglicherweise auch die Prüfung von Projekten in Betracht ziehen, die mit einem Regionalzentrum verbunden sind und bei denen es sich um gebündelte Mittel in „Direktinvestitionen“ handelt. Welche Wahl auch immer getroffen wird, es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein Investor die Zeit und das Geld aufwendet, die für eine angemessene Due Diligence bei einem EB-5-Projekt und/oder eine angemessene Planung der Investition erforderlich sind.
Beantragung eines Visums
Sobald ein Investor die Investition ausgewählt und die notwendigen Vorkehrungen für die Einzelheiten getroffen hat (einschließlich Geldtransfer, Treuhandvereinbarungen usw.), wird eine I-526-Petition von Alien Entrepreneur bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht. Der Anleger muss folgende Nachweise vorlegen:
Die USCIS hat bei der Überprüfung der rechtmäßigen Geldquelle des Anlegers die Kontrolle verstärkt und sichergestellt, dass angemessene Nachweise vorgelegt werden, die eine saubere und rechtmäßige Quelle angeben. Die Regierung interessiert sich auch für den Weg der Gelder und verfolgt, wie die Gelder die Kontrolle des Investors verließen und in das Projekt gelangten. Anleger, die Schenkungen nutzen, sollten auch darauf vorbereitet sein, zu überprüfen, woher der Spender die Mittel stammt. Ein Blogeintrag zu diesem Thema ist in Vorbereitung.
Nach Angaben des neuen EB-526-Büros am USCIS-Hauptsitz in Washington DC wird die derzeitige Bearbeitungszeit für I-5-Petitionen voraussichtlich erheblich verkürzt. Der Übergang zur elektronischen Einreichung über das ELIS-Programm dürfte auch dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten zu minimieren.
Nachdem das bedingte Visum genehmigt wurde
Nach Genehmigung des Antrags auf Formular I-526 muss der Investor entweder Folgendes bearbeiten:
Die Bearbeitungszeiten für Petitionen zur Statusanpassung sind fließend, können aber bis zu zwei Jahre betragen. Glücklicherweise können Investoren eine Reise- und vorübergehende Arbeitsgenehmigung beantragen, während der Antrag beim USCIS anhängig ist. Die Bearbeitungszeiten bei den US-Konsulaten sind ebenfalls fließend, im Allgemeinen jedoch deutlich kürzer (6–9 Monate). Dem EB-5-Investor und seinen/ihren Familienangehörigen wird dann nach Genehmigung des I-485-Antrags oder bei Einreise in die Vereinigten Staaten mit einem EB-5-Einwanderungsvisum eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt.
Familienangehörige des eingewanderten Investors
Wie oben erwähnt, können Ehegatten und unterhaltsberechtigte, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren (abgeleitete Familienangehörige) die Anleger begleiten oder nachziehen. Für Kinder, die während des Verfahrens 21 Jahre alt werden, gelten besondere Regeln, die mit einem Rechtsbeistand besprochen werden sollten. Weitere Überlegungen umfassen Zulässigkeitsfragen, die durch eine frühere Festnahme oder Gesundheitsprobleme ausgelöst werden könnten. Ein kompetenter Rechtsberater sollte diese Angelegenheiten prüfen, bevor er mit der ersten Petition beginnt.
Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den USA
Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der EB-5-Vorschriften erfüllt wurden, muss der Investor neunzig Tage vor dem zweijährigen Jahrestag der Gewährung der rechtmäßigen Auflage das Formular I-829 (Antrag des Unternehmers auf Aufhebung der Bedingungen) einreichen Aufenthaltsstatus (Green Card). Zu diesem Zeitpunkt muss der Investor den Nachweis erbringen, dass die Investition getätigt und nachhaltig war und die Arbeitsplätze rechtzeitig geschaffen wurden. Welche Dokumente zur Überprüfung der Schaffung von Arbeitsplätzen in einem Regionalzentrumsprojekt erforderlich sind, hängt von der im Wirtschaftsbericht verwendeten Methodik ab. Die Einreichung kann Belege für Ausgaben, Verträge, Finanzberichte und Kontoauszüge umfassen. Bei einem Direktinvestitionsprojekt verlangt das USCIS die Vorlage der W-2-Anträge, der vierteljährlichen Gehaltsabrechnungen, des Formulars I-9 und anderer Unterlagen des Projektunternehmens, um die Schaffung direkter Arbeitsplätze zu bestätigen.
Die derzeitige Bearbeitungszeit für die I-829-Petition beträgt zwölf bis sechzehn Monate, könnte jedoch länger sein, wenn Bedenken hinsichtlich des Projekts bestehen oder allgemeine Rückstände bestehen. Die USCIS hofft, die Bearbeitungszeiten in naher Zukunft verkürzen zu können. Wenn die USCIS die I-829-Petition genehmigt, werden die Bedingungen aus dem Status des EB-5-Antragstellers entfernt und den EB-5-Investoren und Derivatfamilienmitgliedern wird es gestattet, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten.
Für weitere Neuigkeiten und Updates, Unterstützung bei Ihren Visumsbedürfnissen oder für eine kostenlose Bewertung Ihres Profils für Einwanderungs- oder Arbeitsvisa besuchen Sie einfach www.y-axis.com
Stichworte:
EB-5
Teilen
Holen Sie es sich auf Ihr Handy
Erhalten Sie News-Benachrichtigungen
Kontaktieren Sie Y-Achse