EB-5InvestmentVisas.us freut sich, den Start seiner Website bekannt zu geben, die der Unterstützung ausländischer Einwanderer bei der Einwanderung in die Vereinigten Staaten gewidmet ist. Anleger, die sich eine Mindestinvestition von 500,000 US-Dollar leisten können und eine legale Finanzierungsquelle nachweisen können, können sich für ein EB-5-Investitionsvisum qualifizieren, das sowohl für den Investor als auch für seine unmittelbare Familie eine Green Card generiert. Unsere Website und die hochqualifizierten Fachleute (die angeschlossen sind) werden versuchen, internationalen Investoren einen kostengünstigen und zeiteffizienten Ansatz für den Erhalt von US-Greencards zu bieten, und werden sich insbesondere auf die über 60,000 vertriebenen internationalen Investoren konzentrieren, die jedoch eine Einwanderung nach Kanada beantragt haben deren Anträge auf Einwanderung nach Kanada im Februar 2014 abrupt annulliert wurden. Norman Sam, Geschäftsführer von EB-5InvestmentVisas.us, erklärt: „Menschen, die die wichtige Entscheidung treffen, in ein anderes Land zu ziehen, müssen mit Respekt behandelt werden.“ In den letzten Jahren war das US-amerikanische EB-5 Regional Center-Programm mit Verzögerungen bei der USCIS-Genehmigung und zwielichtigen Projektträgern behaftet.
Unsere strenge Due-Diligence-Prüfung ermöglicht es uns, glaubwürdige Investitionen zu empfehlen, die unseren Kunden Greencards beschleunigen und gleichzeitig eine sichere Investition mit einer günstigen Kapitalrendite bieten. Das US-EB-5-Visum bietet im Vergleich zum noch nicht angekündigten überarbeiteten kanadischen Einwanderungsinvestorprogramm einen beispiellosen Wert. Aktuelle Spekulationen gehen davon aus, dass das überarbeitete kanadische Einwanderer-Investorenprogramm eine Investition von 1.6 Mio. CADN erfordern wird, während die EB-5-Anforderung der USA 500,000 USD beträgt.“ Internationale Investoren, die mit einem EB-5-Visum in die Vereinigten Staaten einwandern möchten, müssen dies tun Beachten Sie, dass sie aufgrund ihrer Einwanderung in die USA der US-amerikanischen Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen und entsprechende Meldepflichten zur Einhaltung der Steuervorschriften haben. Darüber hinaus können Anleger, die sich für einen Umzug in die Vereinigten Staaten entscheiden, eine Vermögensschutzplanung in Betracht ziehen, um ihr Vermögen vor der Ausbreitung von US-Klagen zu schützen (z. B. in Kalifornien 1.1 Millionen Klagen pro Jahr). 21. Mai 2014