Veröffentlicht am Juni 17 2013
Das estnische Parlament hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es Austauschstudierenden und Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern sowie ihren Familien erleichtern soll, eine befristete Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten.
Kritiker der estnischen Einwanderungspolitik, etwa Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Ausland suchen, sagen, dass die bestehenden Aufenthaltsgesetze zu streng seien.
Das neue Gesetz, das im Dezember in Kraft treten soll, wird den Einstellungsprozess auf nur wenige Tage verkürzen, berichtete die estnische Rundfunkgesellschaft.
Unternehmen dürfen grundsätzlich nur dann Ausländer einstellen, wenn sie unter den estnischen Arbeitskräften keine qualifizierte Person finden. Das Gesetz verlangt, dass Ausländern, die eine Aufenthaltsgenehmigung als Facharzt anstreben, ein Gehalt angeboten werden muss, das doppelt so hoch ist wie der Landesdurchschnitt.
Die Reformen werden es Austauschstudierenden aus Nicht-EU-Ländern auch ermöglichen, während des Studiums zu arbeiten, und Absolventen estnischer Universitäten dürfen weiterhin in Estland leben.
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