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Veröffentlicht am August 12 2011

Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können das O-1-Visum erhalten

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Aktualisiert April 03 2023

Mit dem O-1-Visum haben Personen, die für ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten in bestimmten Bereichen wie Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik anerkannt sind, Anspruch auf den Nichteinwanderungsstatus in den USA

Es gibt mehrere Nichteinwanderungsvisa, bei denen eine doppelte Absicht von der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) anerkannt wird. Doppelte Absicht ist ein Rechtskonzept, das Personen beschreibt, die derzeit einen ordnungsgemäßen Nichteinwanderungsstatus haben, aber beabsichtigen, in Zukunft in die USA auszuwandern. Obwohl die Zulassungs- und Beweisanforderungen für das O-1-Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen in bestimmten Bereichen streng sind, gilt die Doktrin der doppelten Absicht, wenn Nichteinwanderer das O-1-Visum beantragen und erhalten.

Wichtig ist, dass Inhaber eines O-1-Visums nun den Status einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis anstreben können, ohne gegen die Einwanderungsrichtlinien mit doppelter Absicht zu verstoßen. Die meisten Inhaber eines Nichteinwanderungsvisums haben Probleme, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis anstreben, da dies gegen ihren bestehenden Status verstoßen kann. Bis vor kurzem war dies bei Inhabern von O-Visa der Fall. Dies ist nicht mehr der Fall und die O-Visa erlauben nun eine doppelte Absicht.

Was ist ein O-1-Visum?

Mit dem O-1-Visum haben Personen, die national oder international für ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten in bestimmten Bereichen wie Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik anerkannt sind, Anspruch auf den Nichteinwanderungsstatus in den USA gemäß der O1-A-Klassifizierung. Personen mit besonderen Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche werden als O1-B gekennzeichnet und können sich auch für ein O-1-Visum qualifizieren. Wenn O-1-Nichteinwanderer Arbeitskräfte haben, die sie begleiten müssen, werden sie als O-2-Personen eingestuft und ihre Ehepartner oder Kinder werden als O-3-Personen eingestuft.

Wer ist berechtigt?

Personen, die sich vorübergehend in den USA aufhalten, um in den Spezialgebieten ihrer außergewöhnlichen Fähigkeiten zu arbeiten, können ein O-1-Visum beantragen. Antragsteller für ein O-1-Visum müssen ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport unter Beweis stellen, indem sie nachweisen, dass sie zu den wenigen gehören, die über ein hohes Maß an Fachwissen verfügen. Wer über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Kunst, Film oder Fernsehen verfügt, muss seine herausragenden Fähigkeiten durch den Nachweis von Fähigkeiten oder Anerkennung unter Beweis stellen, die seine herausragende Stellung gegenüber anderen in seinem Fachgebiet belegen.

Welche Nachweise sind für die Qualifizierung erforderlich?

Antragsteller für das O-1-Visum müssen im Allgemeinen Empfehlungen von Gleichgesinnten oder Vertretern zu ihren Fachgebieten, Kopien von Arbeitsverträgen von Arbeitgebern und Reiserouten einreichen, in denen Ereignisse oder Aktivitäten während eines Aufenthalts beschrieben werden. Eine frühere qualifizierte Anstellung kann überall auf der Welt erfolgen, sofern es sich dabei um eine Position mit außergewöhnlichen Fähigkeiten handelt. Bewerber für O-1A und O1-B müssen außerdem den Nachweis einer Nominierung oder Auswahl für international anerkannte Auszeichnungen, wie den Nobelpreis oder einen Oscar, oder drei weitere kleinere Erfolge, wie wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Nachweise über Rezensionen oder Auftritte in den Medien, vorlegen.

Wer kann beim O-1-Prozess helfen?

Der Prozess zur Beantragung und zum Erhalt eines O-1-Nichteinwanderungsvisums kann zunächst überwältigend sein, unabhängig davon, ob ein O-1-Antragsteller beabsichtigt, über den mit diesem Visum gewährten vorübergehenden Zeitraum hinaus in den USA zu bleiben oder nicht. Es kann auch komplexer werden, wenn Antragsteller die Begleitung von Arbeitskräften oder Familienmitgliedern verlangen. Es ist wichtig, vor der Beantragung eines O-1-Visums einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu konsultieren, damit der Antrag die erforderlichen Informationen für eine rechtzeitige Bearbeitung und Genehmigung enthält.

Wenn Sie eine Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in einem der O-1-Visumbereiche sind und eine Beschäftigungsmöglichkeit in den USA haben, wenden Sie sich umgehend an einen Einwanderungsanwalt, um die Anforderungen für dieses Visum zu besprechen.

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Stichworte:

O-1 Visum

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