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Veröffentlicht am Mai 25 2020

FAQs zum COVID-19-Pandemievisum für Australien

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Aktualisiert April 03 2023
Visum für eine COVID-19-Pandemie

Die australische Regierung hat im April 19 ein neues Visum zur Bewältigung der COVID-2020-Pandemie verabschiedet. Dieses als Unterklasse 408 kategorisierte und als COVID-19-Pandemieereignisvisum bekannte Visum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen mit vorübergehendem Aufenthaltsstatus, weiterhin in Australien zu leben Covid-19-Situation.

Für das Visum ist keine Förderung oder Befürwortung erforderlich. Für die Beantragung eines COVID-19-Pandemievisums benötigen Antragsteller keine schriftliche Genehmigung. Das COVID-19-Pandemiefallvisum gilt nur für Personen an Land, deren aktuelles Visum noch 28 Tage oder weniger gültig ist oder deren Visum in den letzten 28 Tagen abgelaufen ist. Für das Visum der Unterklasse 408 wird keine Visumgebühr erhoben.

Hier finden Sie Antworten auf einige FAQs zum Visum.

Wer kann das Visum beantragen?

Das Visum kann beantragt werden durch:

  • Personen, die sich derzeit in Australien aufhalten.
  • Personen, die Australien aufgrund von COVID-19 nicht verlassen können.
  • Personen, die aufgrund ihrer beabsichtigten Aktivitäten keinen Anspruch auf ein anderes Visum haben.
  • Wer von seinem Arbeitgeber den Nachweis erbringen kann, dass er in einem kritischen Sektor tätig ist und australischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner ist, kann die Stelle nicht besetzen.
  • Inhaber eines befristeten Arbeitsvisums, einschließlich Working Holiday Maker, die in kritischen Sektoren beschäftigt sind und die drei oder sechs Monate der angegebenen Arbeit, die für die Beantragung eines zweiten oder dritten Working Holiday Maker Visums erforderlich sind, nicht abgeschlossen haben
  • Diejenigen, die Australien aufgrund von COVID-19 nicht verlassen können und alle anderen Visamöglichkeiten ausgeschöpft haben.

Erlaubt mir das Visum für ein COVID-19-Pandemieereignis zu arbeiten?

Personen, die in kritischen Sektoren arbeiten, dürfen mit ihrem Visum für ein COVID-19-Pandemieereignis arbeiten. Alle anderen Personen, die dieses Visum besitzen, erhalten keine Arbeitserlaubnis.

Arbeitnehmer in kritischen Branchen, die bei der Beantragung eines Visums ihre Arbeitstätigkeit angeben, erhalten eine Arbeitserlaubnis.

 Personen, die als letzten Ausweg ein COVID-19-Pandemie-Visum beantragen, um bis zu ihrer Abreise rechtmäßig in Australien zu bleiben, erhalten keine Arbeitserlaubnis. Es gilt als illegal, wenn sie funktionieren.

Wie lange ist das Visum gültig?

Personen, die in kritischen Sektoren wie Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Altenpflege, Behindertenpflege und Kinderbetreuung arbeiten, erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten.

Muss ich ein Bestätigungsschreiben vorlegen, um das Visum für eine COVID-19-Pandemie-Veranstaltung zu beantragen?

Wenn Sie ein Visum beantragen, um in einem kritischen Sektor (z. B. Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Altenpflege, Behindertenpflege oder Kinderbetreuung) zu arbeiten oder weiterhin zu arbeiten, müssen Sie einen Nachweis über Ihre laufende Arbeit vorlegen, der Folgendes umfasst:

  • Dauer der Beschäftigung
  • Bestätigung des kritischen Sektors, in dem Sie arbeiten werden

Was sind die weiteren Bedingungen für die Erteilung eines Visums für eine COVID-19-Pandemie-Veranstaltung?

Während Ihres Aufenthaltes in Australien müssen Sie über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Wenn Sie nicht versichert sind, müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen.

Sobald Sie in Australien sind, sind Sie für alle Ihre Arztrechnungen direkt verantwortlich. Ziel der Versicherung ist es, Ihre finanzielle Haftung zu mindern.

Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie für den gesamten Aufenthalt über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.

Mit der Einführung dieses Visums können Inhaber eines befristeten Visums, deren Visum abgelaufen ist oder bald abläuft, während der Coronavirus-Pandemie weiterhin im Land bleiben.

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