Veröffentlicht am Juni 09 2017
Einwanderer aus Übersee Wer sich ein Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt in Frankreich sichern möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass vor der Beantragung dieses Visums zwingend ein Stellenangebot in Frankreich vorliegen muss. Das Unternehmen, das Ihnen eine Anstellung in Frankreich anbietet, muss sich an das Amt für Einwanderung und Integration Frankreichs unter einer der auf der offiziellen Website des Ministeriums aufgeführten Adressen wenden.
Nach einer solchen Kontaktaufnahme seitens des Arbeitgebers, Büro von Frankreich Einwanderung and Integration teilt dem französischen Konsulat im Heimatland des Einwanderers seine Entscheidung bezüglich der Annahme oder Ablehnung des Visums schriftlich mit. Erst nach Erhalt dieser offiziellen Mitteilung des Konsulats kann der Antragsteller einen persönlichen Termin für das Visuminterview beantragen, wie von NZ AMBAFRANCE angegeben.
Die Liste der dafür erforderlichen Dokumente Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt in Frankreich Dazu gehören ein unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Visumantragsformular, ein unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Einwanderungs- und Integrationsformular des Amtes für Einwanderung und Integration in Frankreich, ein aktuelles Passfoto, Kopien aller zuvor ausgestellten Schengen-Visums, Flugtickets oder Reisepläne sowie Visagebühren für einen längeren Aufenthalt in Frankreich Arbeitsvisum. Die Antragsteller dieses Visums benötigen außerdem die Adressdaten des Antragstellers gemäß dem Rückreisepass mit dem vorfrankierten Rückumschlag.
Die Bearbeitung des Visumantrags dauert mindestens zehn Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs des Antrags. Es liegt in der Verantwortung des Einwanderungsantragstellers, sicherzustellen, dass das Antragsformular alle vollständigen Angaben enthält. Sollten im Antrag erforderliche Unterlagen fehlen, wird der Visumantrag abgelehnt.
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden von jedem einzelnen Visumantragsteller ein Foto und Fingerabdrücke erfasst. Daher kann der Antrag nicht per Post verschickt werden. Jede Person muss das Visum persönlich beantragen. Die einzige Ausnahme hiervon gilt für Staatsangehörige Afrikas. Sie sind nicht verpflichtet, das französische Konsulat in ihrem Heimatland persönlich aufzusuchen.
Jeder einzelne Passinhaber muss einen Termin beim französischen Konsulat vereinbaren. Bewerbern ohne vorherige Terminvereinbarung ist der Zutritt zum französischen Konsulat nicht gestattet. Der Termin für die Visumbeantragung muss über das digitale Buchungssystem gesucht werden.
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