Veröffentlicht am Januar 30 2023
Polen ist ein bemerkenswertes Land zum Leben und Arbeiten. Es bietet eine gute Lebensqualität und die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedriger. Die polnische Gesellschaft ist gastfreundlich.
Die polnische Wirtschaft floriert und es gibt zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte. Die Einkommen steigen und der Lebensstandard steigt. Polen ist ein geeignetes Ziel für internationale Fachkräfte und es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmer.
Die polnische Regierung plant, im Jahr 2023 Änderungen am nationalen Mindesteinkommen umzusetzen. Das Mindestgehalt wird um das Doppelte erhöht, also um etwa 20 % in einem Jahr.
In Polen gibt es mehr als 94,000 offene Stellen. Laut Berichten von EUROSTAT lag die Quote der offenen Stellen im September 1.10 bei 2022 Prozent.
Die folgenden Jobs sind in Polen am gefragtesten:
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Die Arbeitskräfte Polens gehören zu den am besten ausgebildeten und qualifiziertesten in Europa. Diese besonderen Merkmale haben mehrere multinationale Unternehmen dazu veranlasst, im Land nach Talenten zu suchen, insbesondere in den Bereichen IT und Ingenieurwesen. Polen entwickelt sich zu einem attraktiven Arbeitsziel im Ausland für internationale Fachkräfte mit globaler Erfahrung und für Arbeitnehmer, die in Remote-Arbeitspositionen auf der ganzen Welt arbeiten möchten.
Die Vorteile einer Arbeit in Polen sind unten aufgeführt:
In Polen beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden am Tag. Die Dauer der Überstunden darf höchstens 48 Stunden pro Woche oder 150 Stunden pro Jahr betragen.
Ist ein Arbeitnehmer weniger als 10 Jahre beschäftigt, hat er Anspruch auf 26 Urlaubstage pro Jahr.
Der derzeitige Mindestlohn in Polen beträgt 740 Euro und soll in Zukunft steigen.
Zum 1. Januar 2023 erhöhte sich das monatliche Mindesteinkommen von rund 660 Euro auf knapp 740 Euro. Und am 1. Juli 2023 steigt er auf rund 770 Euro. Die Zahlen entsprechen einem Gesamtanstieg von ca. 20 % in einem Jahr.
In Polen wird den Leistungsempfängern im Rahmen des Narodowy Fundusz Zdrowia Gesundheitsversorgung angeboten. Es handelt sich um ein öffentlich finanziertes Gesundheitssystem. Die polnischen Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige können die kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Zu den Pflichtleistungen gehören:
Das Sozialversicherungssystem Polens steht allen hauptberuflich beschäftigten Bürgern, also Selbstständigen, Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen, zur Verfügung.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Renten-, Kranken-, Invaliditäts- und Unfallversicherung, die durch das Gesetz über das Sozialversicherungssystem ermöglicht wird. Es regelt die Richtlinien für den Sozialversicherungsschutz.
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EU will durch Digitalisierung ein einfacheres Schengen-Visum schaffen
In Polen gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa. Die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen, die Polen anbietet, sind:
Bürger, die nicht in einem EU- oder EWR-Land ansässig sind und zum Studieren oder Arbeiten in Polen bleiben möchten, müssen ein Typ-D-Visum für Polen beantragen.
Das Typ-D-Visum für Polen wird Bewerbern angeboten, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen.
Die für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Polen erforderlichen Dokumente sind:
Das schrittweise Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Polen ist unten aufgeführt:
Schritt 1 – Arbeitsmarkttest durch den in Polen ansässigen Arbeitgeber
Vor Beginn der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Polen müssen Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Beschäftigungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt des Landes zu kennen. Es stellt sicher, dass kein geeigneter Kandidat aus Polen oder Mitarbeiter aus der Europäischen Union ignoriert wird.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Stellenausschreibung beim Kreisarbeitsamt anzumelden. Daher wertet das Amt die Daten von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden aus.
Wenn das Arbeitsamt zu dem Schluss kommt, dass es ausreichend geeignete Personen für die Stelle gibt, können die Behörden die Einstellung qualifizierter Personen in der Region veranlassen. Andernfalls können die Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für die internationale Fachkraft beantragen.
Es wird eine vergleichende Analyse zwischen der vom Arbeitgeber angebotenen Vergütung und der vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Vergütung durchgeführt.
Wenn die Entscheidung für den Arbeitgeber günstig ist, benachrichtigt der Gouverneur den Arbeitgeber über die Entscheidung. Anschließend können sie im Namen des internationalen Arbeitnehmers eine Arbeits- und befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Schritt 2 – Der Bewerbungsprozess
Nach der Beurteilung des polnischen Arbeitsmarktes können Arbeitgeber das Bewerbungsverfahren einleiten, indem sie die erforderlichen Unterlagen einreichen. Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie sind:
Die Arbeitgeber haben angemessene Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die den nationalen Beschäftigungsvorschriften und den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes entsprechen.
Nach Angaben des Woiwodschaftsamtes sollte das Gehalt nicht um mehr als 30 Prozent unter dem durchschnittlichen Monatseinkommen liegen.
Schritt 3 – Erteilung einer Arbeitserlaubnis
Der Woiwode, der Leiter der Kommunalverwaltung Polens, stellt die Arbeitserlaubnis Polens aus. Nach Erhalt der Genehmigung für den Arbeitserlaubnisantrag werden 3 Fotokopien für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und das Woiwodschaftsamt erstellt.
Nachdem der Arbeitgeber den internationalen Fachkräften eine Arbeitserlaubnis erteilt hat, können sie ihre Arbeit in Polen aufnehmen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, weitere Pflichten zu erfüllen. Sie sind wie folgt:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die jeweilige Behörde über die notwendigen Schritte zur Erteilung einer polnischen Arbeitserlaubnis und andere Faktoren zu informieren, die diesen Prozess behindern können.
Setzen Sie die im Vertrag genannten Anforderungen mit internationalen Fachkräften um. Der Vertrag muss in schriftlicher und übersetzter Form in einer Sprache vorliegen, die der internationale Fachmann vor der Unterzeichnung lesen und verstehen kann.
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Woiwoden zu informieren, wenn die internationale Fachkraft nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis ihre Arbeit aufnimmt oder ihre Arbeit drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht beendet. Arbeitgeber sollten über Änderungen der Arbeitspflicht informieren.
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Im Ausland arbeiten, Arbeitsvisum für Polen
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