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Veröffentlicht am Januar 30 2023

Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum für Polen im Jahr 2023?

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 27 2023

Warum ein Arbeitsvisum für Polen?

  • Die durchschnittliche Arbeitszeit in Polen beträgt 40 Stunden pro Woche.
  • Das durchschnittliche Jahreseinkommen in Europa beträgt 20,000 Euro.
  • Berufstätige in Polen erhalten jedes Jahr 26 bezahlte Urlaubstage.
  • Internationale Arbeitnehmer können Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
  • In Polen gibt es über 94,000 offene Stellen.

Jobmöglichkeiten in Polen

Polen ist ein bemerkenswertes Land zum Leben und Arbeiten. Es bietet eine gute Lebensqualität und die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedriger. Die polnische Gesellschaft ist gastfreundlich.

Die polnische Wirtschaft floriert und es gibt zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte. Die Einkommen steigen und der Lebensstandard steigt. Polen ist ein geeignetes Ziel für internationale Fachkräfte und es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmer.

Die polnische Regierung plant, im Jahr 2023 Änderungen am nationalen Mindesteinkommen umzusetzen. Das Mindestgehalt wird um das Doppelte erhöht, also um etwa 20 % in einem Jahr.

In Polen gibt es mehr als 94,000 offene Stellen. Laut Berichten von EUROSTAT lag die Quote der offenen Stellen im September 1.10 bei 2022 Prozent.

Die folgenden Jobs sind in Polen am gefragtesten:

  • Ingenieure
  • Verkaufspersonal
  • Treiber
  • Softwareentwickler
  • Mitarbeiter des Gesundheitswesens
  • Manuelle Arbeit
  • Caterer
  • Dienstleister

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Vorteile der Arbeit in Polen

Die Arbeitskräfte Polens gehören zu den am besten ausgebildeten und qualifiziertesten in Europa. Diese besonderen Merkmale haben mehrere multinationale Unternehmen dazu veranlasst, im Land nach Talenten zu suchen, insbesondere in den Bereichen IT und Ingenieurwesen. Polen entwickelt sich zu einem attraktiven Arbeitsziel im Ausland für internationale Fachkräfte mit globaler Erfahrung und für Arbeitnehmer, die in Remote-Arbeitspositionen auf der ganzen Welt arbeiten möchten.

Die Vorteile einer Arbeit in Polen sind unten aufgeführt:

  • Arbeitszeiten und bezahlter Urlaub

In Polen beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden am Tag. Die Dauer der Überstunden darf höchstens 48 Stunden pro Woche oder 150 Stunden pro Jahr betragen.

Ist ein Arbeitnehmer weniger als 10 Jahre beschäftigt, hat er Anspruch auf 26 Urlaubstage pro Jahr.

  • Mindesteinkommens

Der derzeitige Mindestlohn in Polen beträgt 740 Euro und soll in Zukunft steigen.

Zum 1. Januar 2023 erhöhte sich das monatliche Mindesteinkommen von rund 660 Euro auf knapp 740 Euro. Und am 1. Juli 2023 steigt er auf rund 770 Euro. Die Zahlen entsprechen einem Gesamtanstieg von ca. 20 % in einem Jahr.

  • Leistungen der Sozialversicherungsbehörde

In Polen wird den Leistungsempfängern im Rahmen des Narodowy Fundusz Zdrowia Gesundheitsversorgung angeboten. Es handelt sich um ein öffentlich finanziertes Gesundheitssystem. Die polnischen Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige können die kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Zu den Pflichtleistungen gehören:

  • Bezahlter Jahresurlaub
  • Elternzeit
  • Entschädigungsversicherung
  • Bezahlter Krankheitsurlaub
  • Familienleistungen
  • Sozialhilfezahlungen
  • Arbeitslosenunterstützung

Das Sozialversicherungssystem Polens steht allen hauptberuflich beschäftigten Bürgern, also Selbstständigen, Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen, zur Verfügung.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Renten-, Kranken-, Invaliditäts- und Unfallversicherung, die durch das Gesetz über das Sozialversicherungssystem ermöglicht wird. Es regelt die Richtlinien für den Sozialversicherungsschutz.

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Arten von Arbeitserlaubnissen für Polen

In Polen gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa. Die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen, die Polen anbietet, sind:

  • Arbeitserlaubnis A – Sie ist erforderlich, wenn der Bewerber ein Stellenangebot von einem in Polen zugelassenen Unternehmen hat. Sie wird den Bewerbern unter der Bedingung erteilt, dass sie eine legale Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Arbeitserlaubnis B – Sie ist erforderlich, wenn der Kandidat als Vorstandsmitglied angestellt ist und länger als 6 Monate in Polen bleiben muss.
  • Arbeitserlaubnis C – Sie ist erforderlich, wenn der Kandidat von einem internationalen Arbeitgeber für mehr als 30 Tage nach Polen entsandt wurde, um in seiner polnischen Niederlassung zu arbeiten.
  • Arbeitserlaubnis D – Sie ist erforderlich, wenn der Kandidat von einem internationalen Arbeitgeber nach Polen entsandt wurde, um dort für Exportdienstleistungen zu arbeiten. Der internationale Arbeitgeber sollte keine Niederlassung in Polen haben.
  • Arbeitserlaubnis S – Sie ist erforderlich, wenn der internationale Arbeitgeber den Kandidaten für landwirtschaftliche, Fischerei-, Jagd- oder Unterkunftstätigkeiten nach Polen schickt.

Zulassungskriterien für ein Arbeitsvisum in Polen

Bürger, die nicht in einem EU- oder EWR-Land ansässig sind und zum Studieren oder Arbeiten in Polen bleiben möchten, müssen ein Typ-D-Visum für Polen beantragen.

Das Typ-D-Visum für Polen wird Bewerbern angeboten, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen.

Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Polen

Die für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Polen erforderlichen Dokumente sind:

  • Gültiger Reisepass – Der Reisepass sollte mindestens 6 Monate oder länger gültig sein, wenn die Botschaft dies verlangt.
  • Ordnungsgemäß ausgefülltes Visumantragsformular – Das Visumantragsformular sollte ordnungsgemäß ausgefüllt sein. Die Kandidaten sollten das Formular über das e-Konsulat-System, die offizielle konsularische Website Polens, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
  • Farbige Fotos des Kandidaten mit den erforderlichen Abmessungen und den Richtlinien für Schengen-Visumfotos.
  • Flugroute – Der Kandidat muss einen Nachweis vorlegen, dass er Flugtickets nach Polen gebucht hat.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung – Nach der Ankunft in Polen muss der Kandidat eine langfristige Krankenversicherung abschließen, entweder bei einer staatlichen Krankenkasse oder einer privaten Versicherungsgesellschaft in Polen.
  • Für die Erstbeantragung eines Arbeitsvisums ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30,000 Euro erforderlich.
  • Unterkunftsnachweis – Der Kandidat muss einen Nachweis vorlegen, dass er während seines Aufenthalts in Polen über eine Unterkunft verfügt.
  • Original und Fotokopie der polnischen Arbeitserlaubnis. Der in Polen ansässige Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitserlaubnis auszustellen, die er im Namen des Bewerbers beantragt hat.
  • Der Kandidat muss das Original des Beschäftigungsschreibens vorlegen, das von seinem Mitarbeiter unterzeichnet ist und in dem seine Position, sein Einkommen und andere Einzelheiten des Beschäftigungsverhältnisses aufgeführt sind.
  • Der Bewerber sollte eine aktuelle Kopie seines Lebenslaufs und anderer Zeugnisse als Nachweis seiner Berufserfahrung für die Stellen, auf die er sich bewirbt, einreichen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis, dass sie keine kriminelle Vergangenheit haben.

Schritte zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Polen

Das schrittweise Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Polen ist unten aufgeführt:

Schritt 1 – Arbeitsmarkttest durch den in Polen ansässigen Arbeitgeber

Vor Beginn der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Polen müssen Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Beschäftigungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt des Landes zu kennen. Es stellt sicher, dass kein geeigneter Kandidat aus Polen oder Mitarbeiter aus der Europäischen Union ignoriert wird.

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Stellenausschreibung beim Kreisarbeitsamt anzumelden. Daher wertet das Amt die Daten von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden aus.

Wenn das Arbeitsamt zu dem Schluss kommt, dass es ausreichend geeignete Personen für die Stelle gibt, können die Behörden die Einstellung qualifizierter Personen in der Region veranlassen. Andernfalls können die Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für die internationale Fachkraft beantragen.

Es wird eine vergleichende Analyse zwischen der vom Arbeitgeber angebotenen Vergütung und der vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Vergütung durchgeführt.

Wenn die Entscheidung für den Arbeitgeber günstig ist, benachrichtigt der Gouverneur den Arbeitgeber über die Entscheidung. Anschließend können sie im Namen des internationalen Arbeitnehmers eine Arbeits- und befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Schritt 2 – Der Bewerbungsprozess

Nach der Beurteilung des polnischen Arbeitsmarktes können Arbeitgeber das Bewerbungsverfahren einleiten, indem sie die erforderlichen Unterlagen einreichen. Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie sind:

Die Arbeitgeber haben angemessene Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die den nationalen Beschäftigungsvorschriften und den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes entsprechen.

Nach Angaben des Woiwodschaftsamtes sollte das Gehalt nicht um mehr als 30 Prozent unter dem durchschnittlichen Monatseinkommen liegen.

Schritt 3 – Erteilung einer Arbeitserlaubnis

Der Woiwode, der Leiter der Kommunalverwaltung Polens, stellt die Arbeitserlaubnis Polens aus. Nach Erhalt der Genehmigung für den Arbeitserlaubnisantrag werden 3 Fotokopien für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und das Woiwodschaftsamt erstellt.

Nachdem der Arbeitgeber den internationalen Fachkräften eine Arbeitserlaubnis erteilt hat, können sie ihre Arbeit in Polen aufnehmen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, weitere Pflichten zu erfüllen. Sie sind wie folgt:

Arbeitgeber sind verpflichtet, die jeweilige Behörde über die notwendigen Schritte zur Erteilung einer polnischen Arbeitserlaubnis und andere Faktoren zu informieren, die diesen Prozess behindern können.

Setzen Sie die im Vertrag genannten Anforderungen mit internationalen Fachkräften um. Der Vertrag muss in schriftlicher und übersetzter Form in einer Sprache vorliegen, die der internationale Fachmann vor der Unterzeichnung lesen und verstehen kann.

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Woiwoden zu informieren, wenn die internationale Fachkraft nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis ihre Arbeit aufnimmt oder ihre Arbeit drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht beendet. Arbeitgeber sollten über Änderungen der Arbeitspflicht informieren.

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