- Stufe 1 – Kleinere Änderungen an mehreren Kategorien. Visa für außergewöhnliche Talente werden jetzt für eine maximale Gültigkeit von fünf (5) Jahren statt wie bisher für drei (3) Jahre ausgestellt. Darüber hinaus müssen Inhaber außergewöhnlicher Talente, die eine Verlängerung beantragen, keine Englischkenntnisse mehr nachweisen.
- Derzeitige Inhaber eines Tier-1-Visums (allgemein) können möglicherweise bis zu fünf (5) Jahre auf ihrem Status aufbauen, bevor dieser endet, um sich für eine Niederlassung im Vereinigten Königreich zu qualifizieren. Das britische Innenministerium wird Anfang 2015 seine endgültige Entscheidung zu dieser möglichen Änderung treffen.
- Stufe 2 – Echtheitsvoraussetzung für offene Stellen und Test auf dem Arbeitsmarkt für ansässige Personen Ab November 2014 werden Anträge, die in den Kategorien Stufe 2 (Unternehmensinterne Übertragung) und Stufe 2 (Allgemein) eingereicht werden, einem neuen „Echtheitstest“ unterzogen, um zu überprüfen, ob eine echte Stelle vorliegt Im Unternehmen ist eine freie Stelle vorhanden. Daher können Tier-2-Anträge, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, vollständig abgelehnt werden:
- Der vom Sponsor beschriebene Job existiert nicht wirklich;
- Die Stelle wurde speziell darauf zugeschnitten, Bewerber aus dem Vereinigten Königreich auszuschließen.
- Der Bewerber ist für die Ausübung der Tätigkeit nicht qualifiziert; oder
- Der Job wurde übertrieben, um bestimmte Mindestqualifikationsschwellen zu erfüllen.
- Wissenschaftlern und Forschern wird es gestattet, ihr Wissen und ihre Expertise in internationalen Projekten zu teilen, die vom Vereinigten Königreich geleitet werden; Die Person darf jedoch keine Arbeitstätigkeiten ausüben, für die eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
- Ausländische Anwälte, die bei internationalen Anwaltskanzleien mit Niederlassungen im Vereinigten Königreich beschäftigt sind, können britische Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten oder Transaktionen im Ausland direkt beraten; Der Anwalt muss jedoch weiterhin angestellt und im Ausland bezahlt werden.
- Ausländische Krankenschwestern können im Vereinigten Königreich an der Objective Structured Clinical Examination teilnehmen, wenn sie im Besitz eines Geschäftsbesuchervisums sind, bevor sie mit dem Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum der Stufe 2 fortfahren.