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Veröffentlicht am April 26 2022

Italien – Europas Mittelmeerdrehscheibe

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Aktualisiert Januar 09 2024

Italien liegt in Südmitteleuropa und ist die achtgrößte Volkswirtschaft der Welt und das sechstgrößte Produktionsland der Welt. Die Hauptumsatzträger sind die Automobil-, Landwirtschafts-, Maschinen-, Mode- und Designbranche. Der Tourismus ist auch der wichtigste Wirtschaftszweig der viertgrößten Volkswirtschaft Europas.

Migration nach Italien

Staatsangehörige Israels, Australiens, Kanadas, Neuseelands, Japans, Südkoreas und der USA, die längere Zeit in Italien bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis von der italienischen Einwanderungsbehörde einholen. Sie müssen es innerhalb von drei Monaten nach Ankunft im europäischen Land beantragen.

Staatsangehörige von Ländern, die kein visumfreies Abkommen mit der Republik Italien geschlossen haben, müssen vor ihrer Ankunft in Italien ein Visum beantragen.

Wer in Italien arbeiten möchte, muss über eine verfügen Arbeitserlaubnis vor der Einreise in das Land. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen sie ein Stellenangebot von einem in Italien ansässigen Arbeitgeber einholen und dann spätestens acht Tage nach ihrer Einreise in das Land eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Italien bietet verschiedene Arten von Arbeitsvisa an, darunter bezahlte Beschäftigung, Saisonarbeit (entweder im Tourismus oder in der Landwirtschaft), langfristige Saisonarbeit, die es Menschen ermöglicht, zwei Jahre lang für saisonale Aktivitäten in Italien zu bleiben und dort zu wohnen, und sportliche Aktivitäten , künstlerische Arbeit, Working-Holiday- und wissenschaftliche Forschungsvisa.

Möglichkeiten für Arbeitsvisa

Vor der Beantragung eines Arbeitsvisums jeglicher Art müssen Antragsteller sicherstellen, dass sie dafür berechtigt sind, da die italienische Regierung Anträge auf Arbeitserlaubnis für einige Monate nur alle zwei oder drei Jahre akzeptiert, abhängig von den Anforderungen des Arbeitsmarktes und Einwanderungsstatus.

Im Jahr 2022 führte das alte Land das Decreto Flussi, das Dekret über Einwanderungsströme, ein, das es seiner Regierung ermöglicht, jedes Jahr Einreiseobergrenzen für Bürger festzulegen, die nicht zu den EU-Ländern gehören, um nach Italien einzureisen, um dort zu arbeiten, sich selbstständig zu machen oder Saisonarbeit zu leisten.

 Es legt außerdem fest, welche Aufenthaltsgenehmigungen und wie viele Umwandlungen davon in andere Arten von Genehmigungen ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in Italien aufhalten, beantragen können.

 Einzelpersonen können sich dafür bewerben, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen.

  • Das Decreto Flussi muss vorhanden sein
  • Sofern im Jahreskontingent noch freie Plätze vorhanden sind
  • Italienische Arbeitgeber müssen bereit sein, die Arbeitserlaubnis ihrer potenziellen Arbeitnehmer zu beantragen

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Italien beinhaltet Folgendes.

  1. Zunächst muss ein italienischer Arbeitgeber bereit sein, Sie einzustellen und Ihre Arbeitserlaubnis beantragen.
  2. Nachdem Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitserlaubnis erhalten und an Sie gesendet hat, können Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland ein Arbeitsvisum für das jeweilige Land beantragen.
  3. Nachdem Sie mit Ihrer Arbeitserlaubnis nach Italien einreisen können, beantragen Sie abschließend eine italienische Aufenthaltserlaubnis, um legal in Italien arbeiten und wohnen zu können.

Berufe mit Fachkräftemangel

Skills Panorama hat einen Bericht über die Berufe veröffentlicht, in denen in Italien ein Mangel herrscht. Unter ihnen wird es in bestimmten Berufen höchstwahrscheinlich bis 2030 an Kompetenzen mangeln. Die besagten Kompetenzen liegen in den Bereichen Gesundheitswesen, Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Mathematik (STEM), Marketing, Kreativität und Lehre.

Studienmöglichkeiten in Italien

Italienische Universitäten bieten vier Arten von Kursen an. Dabei handelt es sich um Universitätsdiplome, Bachelor-Abschlüsse, Doktortitel in der Forschung und Spezialisierungsdiplome.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Studentenvisum, um in Italien eine Hochschulausbildung absolvieren zu können. Italien stellt ein kurzfristiges und ein langfristiges Studentenvisum aus, das von der Dauer der dort absolvierten Kurse abhängt.

Für Touristen

Mit dem Visum Typ C, einem Kurzaufenthaltsvisum oder einem Reisevisum können ausländische Staatsangehörige einmal oder mehrmals in das Land einreisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten. Das Visum Typ D ermöglicht seinen Inhabern einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Italien.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen während ihres Studiums in Italien arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis von einem italienischen Arbeitgeber erhalten.

Wenn Sie planen, in Italien zu arbeiten, wenden Sie sich an Y-Axis. der weltweit führende Einwanderungsberater

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