Veröffentlicht am Oktober 27 2015
Inhaber eines L-2-Visums ohne Einwanderungspflicht, die ohne ihren Ehepartner/Elternteil mit einem L-1A- oder L-1B-Visum in die USA reisen, werden Berichten zufolge einer „Sekundärinspektion“ durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) unterzogen. Bei der Sekundärinspektion handelt es sich um den Prozess, bei dem ein CBP-Beamter eine oder mehrere Personen zu einem Vernehmungsbereich leitet, wenn sie weitere Kontrollen durchführen möchten. Der CBP-Beamte stellt möglicherweise zusätzliche Fragen und bittet den Inhaber eines abhängigen L-2-Visums um weitere Unterlagen.
L-2-Nichteinwanderer, d. h. unterhaltsberechtigte Familienangehörige von unternehmensintern versetzten Arbeitnehmern mit dem Nichteinwanderungsvisumstatus L-1A oder L-1B, werden bei der ersten Einreise oder Rückkehr in die USA mit dem L-2-Visumstatus einer sekundären Inspektion unterzogen Der Inhaber eines L-1-Visums erhielt die Einreise auf der Grundlage eines pauschalen L-1-Visumantrags.
„Inhaber eines L-2-Nichteinwanderungsvisums werden einer Zweitkontrolle unterzogen, wenn sie nicht in der Lage sind, Kopien des gültigen I-1-Formulars (oder der Genehmigungsmitteilung des Formulars I-94 zusammen mit dem Formular I-797) eines L-94-Nichteinwanderungsvisums vorzulegen. , plus gebilligtes Formular I-129S“, bestätigte das CBP.
Die Änderung der erforderlichen Dokumentation wirkt sich auf die Angehörigen von L-1-Visuminhabern aus, die einen Visumantrag auf der Grundlage des von einem Arbeitgeber genehmigten „Blanket L“ gestellt haben – ein Verfahren, mit dem sich ein großes Unternehmen für die Versetzung von Mitarbeitern vorqualifizieren kann –, ohne es zu erwerben Genehmigung eines separaten L-1-Visumantrags der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS).
Formular I-94 Ankunfts-/Abreiseaufzeichnungen werden in den meisten Fällen vom CBP elektronisch geführt und können von CBP über seine Website für diejenigen abgerufen werden, die auf dem Luft- oder Seeweg in die USA eingereist sind. Personen, die zuletzt über einen Grenzübergang auf dem Landweg eingereist sind, sollten eine Papierkarte des Formulars I-94 erhalten haben.
Das neue CBP-Verfahren bedeutet, dass Inhaber eines L-1-Visums sicherstellen müssen, dass ihre Familienangehörigen vor einer Auslandsreise eine Kopie ihres bestätigten Formulars I-129S und des neuesten I-94-Ankunfts-/Abreiseprotokolls haben. Von L-2-unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern kann verlangt werden, diese Dokumente bei der Rückkehr in die USA vorzulegen.
Wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden, kann es an jedem Flughafen zu einer längeren Verzögerung bei der Zweitkontrolle kommen.
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