Die Anwaltskanzlei Gibney, Anthony und Flaherty hat eine Erklärung zu den jüngsten Änderungen der US-Einwanderungsbestimmungen veröffentlicht. Die von der Anwaltskanzlei vorgelegte Stellungnahme konzentriert sich auf die Änderungen der H-1B-Anträge für das Geschäftsjahr 2013. Diese Änderungen traten am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Statusänderungsanträge:
Bei H-1B-Cap-Anträgen, die als „Statusänderung“ eingereicht wurden, ändert sich der Status des Begünstigten ab dem 1. Oktober 2012 vom aktuellen Nichteinwanderungsstatus in H-1B, wenn der Begünstigte:
War während des gesamten Zeitraums vom Eingang der Petition bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) bis zur Genehmigung des Antrags physisch in den USA anwesend
Ist am 1. Oktober 2012 physisch in den USA anwesend, damit die Statusänderung wirksam wirdWenn der Begünstigte nach dem 1. Oktober 2012 die USA verlässt, muss er/sie bei einem US-Konsulat im Ausland ein H-1B-Visum beantragen, um mit dem H-1B-Status wieder in die USA einzureisen. Die meisten US-Konsulate verlangen ein persönliches Gespräch, um ein Visum zu beantragen, und die meisten benötigen vier bis sechs Wochen, um ein Gespräch zu vereinbaren.
Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten für Visa variieren je nach Konsulat. Dem Begünstigten wird empfohlen, auf der Website des Konsulats, das er besuchen möchte, weitere Informationen zur Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch und zur Bearbeitung des Visums einzusehen.
Einreichung konsularischer Benachrichtigungen:
Bei H-1B-Cap-Anträgen, die als „konsularische Benachrichtigung“ eingereicht wurden, ändert sich der Status des Begünstigten ab dem 1. Oktober 2012 nicht ohne weitere Maßnahmen vom aktuellen Nichteinwanderungsstatus in H-1B. Um den H-1B-Status zu aktivieren, muss der Begünstigte die USA verlassen, bei einem US-Konsulat im Ausland ein H-1B-Visum beantragen und mit dem H-1B-Visum wieder in die USA einreisen. Der H-1B-Status wird mit dem Datum der Wiedereinreise in die USA wirksamSteuern für F-1 und J-1: F-1-Studenten und J-1-Austauschbesucher, die einen gültigen Status behalten, können von der FICA-Quellensteuer befreit sein. Es ist jedoch zu beachten, dass ein F-1 oder J-1, sobald er seinen Status in H-1B ändert, nicht mehr von der Federal Insurance Contributions Act (FICA)-Steuer befreit ist. Wie bereits berichtet, wurde die H-1B-Obergrenze für das Geschäftsjahr 2013, das vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 läuft, erreicht. Am 1. April 2013 wird USCIS neue Bewerbungen für das Geschäftsjahr 2014, das vom 1. Oktober 2013 läuft, annehmen bis 30. September 2014. 04. Oktober 2012