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Veröffentlicht am Juli 13 2015

Das minderjährige Kind und die Möglichkeit eines „Nachfolgevisums“.

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Aktualisiert April 03 2023
Das Petitionsverfahren für minderjährige Kinder durch Eltern mit Greencard-Inhabern ist im Vergleich zu Petitionen, die von Eltern mit US-Staatsbürgerschaft eingereicht werden, nicht so zügig. Minderjährige Kinder von Greencard-Inhabern fallen unter die zweite Präferenzkategorie und können je nach Verschiebung der Prioritätsdaten zu einem späteren Zeitpunkt ein Visum erhalten. Um zu vermeiden, dass mehrere Jahre auf die Aktualität des Prioritätsdatums gewartet werden muss, können minderjährige Kinder in die Vereinigten Staaten einreisen, indem sie ein „Following to Join“-Visum beantragen.
Wie kann ein minderjähriges Kind dieses Visum beantragen und welche Einschränkungen gibt es? Jose, ein rechtmäßiger ständiger Einwohner, beantragte Mariana als alleinerziehende Tochter im Alter von über 21 Jahren. Mariana ist nicht verheiratet, hat aber zwei Kinder, David und Joanna, von ihrem Lebensgefährten Mark. Als Marianas Visum in Kraft trat, wanderte sie allein in die USA aus. Die Kinder blieben auf den Philippinen, um die High School abzuschließen, und blieben bei Mark, bis Mariana finanziell in der Lage war, die Kinder zu unterstützen. Mariana ist seit fünf Jahren in den USA und möchte, dass ihre Kinder, jetzt 17 und 19 Jahre alt, in die USA kommen. Jose ist jedoch kürzlich verstorben. Können die Kinder immer noch als Nachfolger von Marianas Antrag ihres Vaters gelten, oder muss sie neue Anträge für ihre Kinder stellen?
Nebenkinder Im Allgemeinen gelten minderjährige Kinder von Greencard-Inhabern unter 21 Jahren als „Derivatkinder/Begünstigte“ und haben das gleiche Prioritätsdatum wie der Hauptantragsteller oder die Person, die ursprünglich den Antrag gestellt hat. Diese abgeleiteten Begünstigten liegen vor, wenn in einer der Präferenzkategorien ein Originalantrag vorliegt, in dem die Kinder als Begünstigte des Hauptantragstellers aufgeführt sind. Ableitung bedeutet, dass die minderjährigen Kinder im ursprünglichen Antrag des Hauptantragstellers enthalten sind. Wenn sich die abgeleiteten Kinder dafür entscheiden, nicht innerhalb von sechs Monaten mit ihrem Elternteil, der eine Greencard besitzt, in die USA zu reisen, haben sie zu einem späteren Zeitpunkt Anspruch auf Folgeleistungen für den Beitritt.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Erteilung eines Follow-to-Join-Visums, aber es gibt bestimmte Fälle, die es ihnen verbieten, Follow-to-Join-Visa als Derivate zu erhalten. Wenn das Kind das Alter erreicht oder vor der Einwanderung heiratet, hat das Kind keinen Anspruch mehr und der ursprüngliche Antragsteller, jetzt der Elternteil mit Greencard-Inhaber, muss einen neuen Antrag für das Kind einreichen und einen neuen Prioritätstermin festlegen.
Damit die Kinder Anspruch auf Nachzugsleistungen haben, muss der Elternteil weiterhin seinen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz haben und Anspruch auf die gleiche Präferenzkategorie haben.
Wenn der Elternteil US-Staatsbürger wird, entfallen die Nachzugsleistungen für die minderjährigen Kinder. Wenn der Elternteil darüber hinaus alleinstehend mit minderjährigen Kindern in die USA eingereist ist und später heiratet, bevor die Kinder nachziehen, sind die Kinder nicht zur Einwanderung berechtigt, da der Hauptbegünstigte nicht mehr derselben Präferenzkategorie angehört.
Im Fall von Mariana gelten ihre Kinder trotz des Todes des Klägers immer noch als Nachfolgekinder, da sie jünger als 21 Jahre sind und Mariana immer noch eine rechtmäßige ständige Einwohnerin und unverheiratet ist. Auch wenn Marianas Vater verstorben ist, haben die Kinder Anspruch auf Nachzugsleistungen, da die Voraussetzungen für die Leistungen noch bestehen. Die Option, ein „Following to Join“-Visum zu beantragen, wird immer eine bessere Option sein, als einen neuen Antrag im Rahmen der zweiten Präferenz erneut einzureichen.

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