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Veröffentlicht am Dezember 28 2014

Minderheiten aus Nachbarländern erhalten ein Fünfjahresvisum

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Aktualisiert April 03 2023

Neu-Delhi: Angehörige der Minderheitengemeinschaften aus Pakistan, Afghanistan und Bangladesch erhalten ein Visum für fünf Jahre statt für ein Jahr, als Teil der Bemühungen der Regierung, ihre Beschwerden auszuräumen und ihnen in Zukunft die Staatsbürgerschaft zu gewähren.

Laut einer Erklärung des Innenministeriums hat die Zentralregierung beschlossen, dass das Langzeitvisum künftig vom Innenministerium zunächst für jeweils fünf Jahre auf ausdrückliche Empfehlung der Landesregierung oder der Verwaltung des Unionsterritoriums statt für ein Jahr gewährt wird gegenwärtig.

Dem zuständigen Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) und Foreigners Registration Officer (FRO) wurden die Befugnisse übertragen, das Kurzzeitvisum von Minderheitenangehörigen aus Nachbarländern, die ein Langzeitvisum beantragen, um bis zu sechs Monate zu verlängern.

Für die Bearbeitung solcher Anträge wurde eine Frist von einem Monat für FRRO und FRO und 21 Tagen für die Landesregierung und die Verwaltung des Unionsterritoriums festgelegt.

In der Erklärung heißt es: „Kinder von Minderheitenangehörigen aus Nachbarländern, die ein Langzeitvisum haben, können jetzt ohne besondere Genehmigung der Landesregierung oder der Verwaltung des Unionsterritoriums Schulen, Hochschulen, Universitäten, technische und berufliche Einrichtungen besuchen.“

„In dieser Hinsicht soll den betroffenen FRRO oder FRO lediglich eine Andeutung gemacht werden. Die Regierungen der Bundesstaaten und Unionsterritoriumsverwaltungen wurden außerdem ermächtigt, Minderheitenangehörigen aus Nachbarländern, die sich mit einem Langzeitvisum aufhalten, die Erlaubnis zu erteilen, einer Beschäftigung nachzugehen privater Natur“, fügte es hinzu

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