Veröffentlicht am Juni 17 2015
Mit Wirkung zum 1. August 2015 wurde die Elektronisches Reisegenehmigungsprogramm wird in Kanada umgesetzt. Dieses Programm verlangt von Ausländern, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Kanada benötigen, vor der Einreise nach Kanada auf dem Luftweg eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) einzuholen. Das eTA-Programm ähnelt dem in den USA und Australien implementierten digitalen Reiseverifizierungsprogramm.
Die erste Phase des Programms läuft vom 1. August 2015 bis zum 14. März 2016. Während dieses Zeitraums steht der Online-eTA-Antrag für eTA-pflichtige Ausländer zur Verfügung, er ist jedoch nicht verpflichtend. Ab dem 15. März 2016 müssen alle eTA-pflichtigen Reisenden vor der Einreise nach Kanada eine eTA besitzen.
Mit wenigen Ausnahmen gilt das eTA-Programm nur für Reisende aus visumfreien Ländern, die auf dem Luftweg nach Kanada einreisen. Zu den von der Visumpflicht befreiten Ländern gehören Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Spanien, Italien, die Schweiz, Australien, Neuseeland, Japan und Korea.
Die aktuellen eTA-Bestimmungen gelten nur für eTA-pflichtige Reisende, die nach Kanada fliegen. Ausländische Staatsangehörige aus von der Visumpflicht befreiten Ländern, die über Land- oder Seehäfen nach Kanada einreisen, müssen vor ihrer Ankunft in Kanada keinen eTA-Antrag einreichen.
Bürger der Vereinigten Staaten sind vom eTA-Programm ausgenommen. Daher müssen Inhaber eines amerikanischen Reisepasses vor der Einreise nach Kanada keinen elektronischen Reisegenehmigungsantrag einreichen. Ebenso müssen sich kanadische Staatsbürger derzeit vor der Einreise in die Vereinigten Staaten nicht beim elektronischen System zur Reisegenehmigung, auch bekannt als ESTA, registrieren.
Darüber hinaus gilt ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis oder eine Studienerlaubnis als Antrag auf eine eTA. Daher müssen Ausländer, die eine Arbeits- oder Studienerlaubnis beantragen, keinen separaten elektronischen Reisegenehmigungsantrag einreichen.
Diplomaten, Mitglieder von Flugbesatzungen und Einwohner von St. Pierre und Miquelon sind ebenfalls von der eTA befreit.
Die eTA-Anforderung gilt nicht für Ausländer aus Ländern, deren Staatsbürger für die Einreise nach Kanada ein Visum benötigen. Diese Ausländer müssen weiterhin ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum bei einer kanadischen Visastelle beantragen.
Der eTA-Antrag wird online auf der CIC-Website (www.cic.gc.ca) verfügbar sein. Vor der Einreise nach Kanada muss der Antragsteller neben einer Bearbeitungsgebühr von 7 CAD auch seine Biografie-, Pass- und Hintergrundinformationen einreichen.
Wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, sich elektronisch zu bewerben, kann ein Papierbewerbungsformular einreichen.
Die eTA ist ab dem Tag ihrer Ausstellung oder bis zum Ablauf des Reisepasses oder Reisedokuments des Antragstellers fünf Jahre lang gültig.
Zu beachten ist, dass es der kanadischen Regierung freisteht, eine eTA aufgrund von Unzulässigkeitsfaktoren und Erwägungen der öffentlichen Ordnung zu stornieren. Dazu gehören Fälle, in denen ein Ausländer in einem eTA-Antrag falsche Angaben macht, in denen Beweise dafür vorliegen, dass ein Ausländer nicht in Kanada einreisen darf, oder in denen die Genehmigung der Einreise nach Kanada für den Ausländer ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Für weitere Neuigkeiten und Updates, Unterstützung bei Ihren Visumsbedürfnissen oder für eine kostenlose Bewertung Ihres Profils für Einwanderungs- oder Arbeitsvisa besuchen Sie einfach www.y-axis.com
Stichworte:
Einwanderungsnachrichten für Kanada
Nach Kanada einwandern
Teilen
Holen Sie es sich auf Ihr Handy
Erhalten Sie News-Benachrichtigungen
Kontaktieren Sie Y-Achse