Veröffentlicht am Juli 28 2016
Antragsteller für Studentenvisa aus Indien, Sri Lanka, Bhutan, Nepal und Bangladesch müssen nachweisen, dass sie über genügend Geld verfügen, um während ihres Studiums in Neuseeland für sich selbst zu sorgen Einwanderung Neuseeland.
Der Nachweis nur bestimmter Mittel ist zulässig. Bei den Mitteln handelt es sich um Lohnabrechnungen und entsprechende Kontoauszüge der Vormonate, aus denen die Überweisungen auf das Konto des Studenten bzw. seines Sponsors oder des Bankkontos des Finanzsponsors hervorgehen. Zur Untermauerung regelmäßiger Einkünfte sollten Steuererklärungen der letzten drei Jahre vorgelegt werden.
Ein weiterer Nachweis der Mittel kann eine Festgeldeinlage sein, die mindestens sechs Monate alt sein sollte, oder eine GPOF- (General Provident Fund) oder EPF- (Employer Provident Fund) Abrechnung, die bei einem von der RBI (Reserve Bank of India) akkreditierten Finanzinstitut geführt wird.
Mittel aus Kisan-Kreditkartendarlehen, Golddarlehen, landwirtschaftlichen Einkünften oder Immobilienverkäufen werden nur akzeptiert, wenn die Studierenden oder ihre Sponsoren diese Mittel für einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger gehalten haben. Die Herkunft dieser Mittel muss nachweisbar sein.
Wenn eine Person länger als ein Jahr studieren möchte, muss ein Zahlungsplan vorgelegt und nachgewiesen werden, wie sie/er ihre Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für den gesamten in Neuseeland verbrachten Zeitraum bezahlen würde. Der Spar- und Einkommensnachweis, der den Zahlungsplan des Studenten stützt, muss die letzten drei Jahre abdecken.
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Neuseeland
Antragsteller für ein Studentenvisum
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