UK Studentenvisum

Melde dich kostenlos an

fachmännische Beratung

Pfeil nach unten

Ich akzeptiere die AGB

Symbol
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?

Erhalten Sie kostenlose Beratung

Veröffentlicht am September 11 2012

Neun Kategorien des neuen Visasystems

Profilbild
By  Herausgeber
Aktualisiert April 03 2023
ISLAMABAD – Pakistan und Indien haben am Samstag im Innenministerium das viel diskutierte und mit Spannung erwartete liberale Visumabkommen unterzeichnet. Innenminister Rehman Malik von pakistanischer Seite und Außenminister SM Krishna von indischer Seite unterzeichneten die Vereinbarung im Beisein hochrangiger Beamter beider Seiten. „Es ist ein Zeichen der Freundschaft“, sagte Malik, während er Krishna nach der Unterzeichnung des Vertragsentwurfs die Hand schüttelte. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen zu diesem Thema und kann im gegenseitigen Einvernehmen durch Notenwechsel oder durch Unterzeichnung der Zusatzprotokolle geändert werden. Die Visakategorie für Journalisten ist, wie bereits in den Medien berichtet, nicht Teil dieser Vereinbarung. Gemäß der Vereinbarung müssen die Antragsteller das Visum innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum in Anspruch nehmen. Wenn es Gründe gibt, die eine Verlängerung der Gültigkeit erfordern, wird die betreffende Mission vorrangig über solche Anträge entscheiden. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für Inhaber eines Geschäftsvisums. Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums wird eine Gebühr von XNUMX % erhoben. Der bei The Nation verfügbare Entwurf des Visumabkommens enthält neun Kategorien. Geschäftsvisum: Dieses Visum wird seriösen Geschäftsleuten ausgestellt, die geschäftlich zwischen Indien und Pakistan reisen möchten. Geschäftsleute mit einem Einkommen von einer halben Million Pak Rs oder dem Gegenwert pro Jahr oder einem Jahresumsatz/Bruttoverkauf von drei Millionen Pak Rs oder dem Äquivalent erhalten ein einjähriges Geschäftsvisum mit fünf Plätzen für bis zu vier Einreisen. Unternehmen mit einem Einkommen von mindestens fünf Millionen Pak-Rupien oder dem Gegenwert pro Jahr oder einem Umsatz von 30 Millionen Pak-Rupien oder dem Gegenwert pro Jahr erhalten ein einjähriges Visum für die mehrfache Einreise für bis zu zehn Orte mit Befreiung von der Polizeianzeige. Im Visum muss angegeben werden, dass die Aufenthaltsdauer jeweils 30 Tage nicht überschreiten darf. Die maximale Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum beträgt nicht mehr als fünf Wochen. Visum bei der Ankunft: Personen über 65 Jahren erhalten bei der Ankunft am Kontrollposten Attrai/Wagah ein einmaliges Einreisevisum für 45 Tage. Dieses Visum ist nicht verlängerbar und nicht umwandelbar. Besuchervisum: Ein Besuchervisum wird Personen ausgestellt, die das andere Land besuchen, um Verwandte oder Freunde zu treffen oder aus einem anderen legitimen Grund. Dieses Visum gilt für maximal fünf bestimmte Orte und für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten. Im Visum ist außerdem festzulegen, dass die Aufenthaltsdauer des Besuchers jeweils drei Monate nicht überschreiten darf. Für Senioren (über 65 Jahre) kann ein Besuchervisum für maximal fünf bestimmte Orte für einen längeren Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden; Staatsangehöriger eines Landes, verheiratet mit einem Staatsangehörigen des anderen Landes; und Kinder unter 12 Jahren in Begleitung der Eltern. Pilgervisum: Das Pilgervisum muss mindestens 45 Tage vor Beginn der geplanten Reise beantragt werden. Die Visa werden mindestens 10 Tage vor Reiseantritt ausgestellt. Diese Visa werden für eine einmalige Einreise ausgestellt, haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Tagen und sind nicht verlängerbar. Gruppenreisevisum: Ein Gruppentouristenvisum kann einzelnen Antragstellern ausgestellt werden, die in Gruppen mit mindestens 10 und höchstens 50 Mitgliedern reisen möchten, die von zugelassenen Reiseveranstaltern/Reisebüros organisiert werden. Ein solches Visum ist bis zu 30 Tage gültig und kann nicht verlängert werden. Diese Visumsmöglichkeit steht auch Studierenden von Bildungseinrichtungen beider Länder zur Verfügung, nicht jedoch denjenigen, die eine Zulassung zu Bildungseinrichtungen beider Länder anstreben. Transitvisum: Ein Transitvisum mit einer Gültigkeit von jeweils 36 Stunden für bis zu zwei Einreisen in die Stadt/den Einreisehafen wird Personen ausgestellt, die auf dem Luft- oder Seeweg reisen und über Pakistan/Indien in ein anderes Land weiterreisen. Ein solches Transitvisum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Diplomatenvisum/Nichtdiplomatenvisum: Ein für mehrere Einreisen gültiges Diplomatenvisum wird den Leitern der diplomatischen und konsularischen Missionen, Mitgliedern der Mission mit diplomatischem oder konsularischem Rang, ihren Ehepartnern und Kindern sowie diplomatischen Kurieren ausgestellt. Ein für die einmalige Einreise gültiges Diplomatenvisum wird hochrangigen Würdenträgern im Besitz eines Diplomatenpasses erteilt. Ebenso wird ein nichtdiplomatisches Visum mit Gültigkeit für mehrfache Einreisen an nichtdiplomatische Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Missionen, deren Ehepartner und Kinder sowie die persönlichen Bediensteten von Mitgliedern der Mission in diplomatischen oder konsularischen Dienstgraden ausgestellt. Diplomatenvisa müssen ursprünglich innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden, und Nichtdiplomatenvisa müssen innerhalb einer Frist von höchstens 45 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden. Offizielles Visum: Ein offizielles Visum, das für die einmalige Einreise gültig ist, wird Beamten ausgestellt, die Anspruch auf ein Diplomaten- oder Nichtdiplomatenvisum eines Landes haben, das das andere Land aus offiziellen Gründen besucht, einschließlich der Teilnahme an internationalen Konferenzen. Dieses Visum ist für bestimmte Orte 15 Tage lang gültig. Registrierung: Inhaber eines Besuchervisums sind verpflichtet, sich an den Einreisekontrollstellen zu registrieren und innerhalb von 24 Stunden nach Erreichen des angegebenen Aufenthaltsortes ihre Ankunft schriftlich bei den zuständigen Behörden oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden haben ebenfalls 24 Stunden vor ihrer geplanten Abreise vom Aufenthaltsort eine entsprechende Meldung zu erstatten. Personen über XNUMX Jahre und Kinder unter zwölf Jahren sind von der polizeilichen Anzeige befreit. Einreise-/Ausreisepunkte: Gemäß der Vereinbarung wurden Karachi, Lahore und Islamabad auf pakistanischer Seite, während Mumbai, Delhi und Chennai auf indischer Seite als Flugrouten ausgewiesen wurden, ebenso Karachi und Mumbai als Seerouten und Wagah/Attari auf pakistanischer Seite Khokhrapar/Munabao von der indischen Seite wurden jeweils als Landwege für die Ein-/Ausreise für die Staatsangehörigen eines Landes, die in das andere Land reisen bzw. aus diesem kommen, ausgewiesen.
09. September 2012 Imran Mukhtar http://www.nation.com.pk/pakistan-news-newspaper-daily-english-online/national/09-Sep-2012/nine-categories-of-new-visa-system

Stichworte:

Neue Visumkategorien

Teilen

Optionen für Sie durch Y-Achse

Telefon 1

Holen Sie es sich auf Ihr Handy

E-mail

Erhalten Sie News-Benachrichtigungen

Wenden Sie sich an 1

Kontaktieren Sie Y-Achse

der neueste Artikel

Bekannter Beitrag

Trendiger Artikel

Die mächtigsten Pässe

Veröffentlicht am April 15 2024

Die mächtigsten Pässe der Welt: Der kanadische Pass im Vergleich zu den britischen Pässen