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Veröffentlicht am Oktober 12 2020

Online-Portal für PNP-Bewerber aus Alberta eingeführt

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Aktualisiert Januar 09 2024

Am 1. Oktober 2020 wurden bestimmte Änderungen am Alberta Immigrant Nominee Program [AINP] bekannt gegeben. Diese Änderungen umfassen die Einführung eines neuen AINP-Onlineportals, eine Änderung der Antragsgebühren, eine Aktualisierung der COVID-19-Maßnahmen und den Versand von Antragsaktualisierungen per E-Mail.

Einführung des AINP Online-Portals

Ab dem 1. Oktober 2020 können sich alle AINP-Kandidaten – mit Ausnahme derjenigen, die sich im Rahmen des Streams „Selbstständiger Landwirt“ bewerben – online über das AINP-Portal bewerben.

Laut AINP mit dem Portal: „Ein geeigneter Kandidat kann sich online bei AINP bewerben, den Status überprüfen und Informationen für seine Online-Bewerbung aktualisieren".

Gemäß AINP benötigen Kandidaten für den Alberta Express Entry Stream eine vorherige Genehmigung des AINP für den Zugriff auf das Portal.

Das neue AINP-Portal wurde mit dem Ziel entwickelt, den Bewerbungsprozess für Kandidaten, die in die kanadische Provinz Alberta einwandern möchten, zu vereinfachen.

Anmeldegebühren

Für alle AINP-Anträge, die am oder nach dem 1. Oktober 2020 über das AINP-Onlineportal eingereicht werden, wird eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 500 US-Dollar erhoben.

Für Express Entry Stream- oder Alberta Opportunity Stream-Anträge, die am oder vor dem 1. Oktober 2020 per Post eingereicht werden, ist keine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Für den Zweig „Selbstständiger Landwirt“ des AINP müssen Bewerber, die ihre Bewerbung bis zum 1. Oktober 2020 per Post einreichen, keine Bearbeitungsgebühren zahlen. Bei Bewerbungen, die nach dem 1. Oktober 2020 verschickt werden, ist die Gebühr zu entrichten.

Gemäß den neuen Änderungen im AINP müssen alle Anfragen für Post-Decision-Services per E-Mail gesendet werden. Ab dem 1. Oktober 2020 erhebt die AINP eine Gebühr für Dienstleistungen nach der Entscheidung, einschließlich Nominierungsanfragen, Nominierungsverlängerungen und Anträge auf erneute Prüfung. Alle Gebühren für Post-Entscheidungsdienste müssen online bezahlt werden.

Für Serviceanfragen, die am oder nach dem 1. Oktober 2020 per E-Mail gesendet werden – einschließlich Nominierungsanfragen, Nominierungsverlängerungen und Anfragen zur erneuten Prüfung – wird eine Servicegebühr von 100 US-Dollar erhoben.

Änderungen der COVID-19-Maßnahmen

Das AINP hat außerdem bestimmte Änderungen an verschiedenen Antrags- und Verarbeitungsanpassungen vorgenommen, die im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie vorübergehend vorgenommen wurden.

Stand 1. Oktober 2020 –

Unvollständige Bewerbungen werden vom AINP nicht mehr akzeptiert.

Dies gilt für Bewerbungen – per Post oder im Online-Portal eingereicht – ab dem 1. Oktober 2020.

Bewerbungen für Alberta Express Entry Stream und Alberta Opportunity Stream [AOS] werden über das neue Online-Portal AINP ausgefüllt.

Bewerber für den Self-Employed Farmer Stream können ihre Bewerbungen weiterhin per Post einsenden.

Alle, die nach Einreichung ihrer AINP-Bewerbung ihren Job verloren haben – unabhängig vom Datum ihrer Bewerbung – sowie alle Nominierten haben nun bis zu 180* Tage [ab dem Zeitpunkt, an dem ihre Bewerbung geprüft wird] Zeit, um einen Einstellungstermin zu finden die vom AINP festgelegten Kriterien.

Alle Beschäftigungsvoraussetzungen müssen vom Kandidaten zum Zeitpunkt der Absendung oder Einreichung seiner AINP-Bewerbung erfüllt sein.

Der Kandidat wird per E-Mail benachrichtigt, wenn seine AINP-Bewerbung zurückgestellt wird.

Hinweis. – Früher betrug die Zeitangabe bis zu 60 Tage.

Laut AINP bleiben alle anderen vorübergehenden Änderungen, die das AINP am 29. April 2020 angesichts der COVID-19-Pandemie eingeführt hat, „in Kraft“.

Aktualisierungen des Antrags sind per E-Mail einzureichen

Alle Kandidaten – auch diejenigen, die sich per Post beworben haben – müssen ihre Bewerbungsaktualisierungen per E-Mail senden.

Unter „Anwendungsaktualisierungen“ versteht man hier die Information des AINP über –

Antragsrücknahme

Aktualisierungen zur Verwendung eines Drittanbieters

Korrekturen oder Aktualisierungen von Dokumenten oder Informationen in einer Bewerbung

Aktualisierungen der Kontaktinformationen, des Einwanderungsstatus, der Familienzusammensetzung und des Beschäftigungsstatus

Mit der Einführung des neuen AINP-Onlineportals ab 1. Oktober 2020 soll der Prozess schlanker werden. Für den Zugriff auf das AINP-Portal müssten Einwanderungskandidaten für ihre eindeutige Identifizierung ein System namens „MyAlberta Digital ID“ verwenden.

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