Veröffentlicht am März 29 2015
Immigration New Zealand (INZ) hat zugehört und seine Prozesse geändert. Für einige Antragsteller eines Arbeitsvisums wurde die Anforderung eines Arbeitsmarkttests vorübergehend abgeschafft.
INZ hat vorübergehend darauf verzichtet, dass Arbeitgeber nachweisen müssen, dass Neuseeländer für bestimmte Jobs in der Region Queenstown nicht verfügbar oder ohne weiteres ausbildbar sind.
Die Änderung trat am 19. Februar 2015 in Kraft. Sie gilt bis zum 30. Juni 2015.
Nein. Die Änderung gilt nur für Bewerber, deren Jobs der Qualifikationsstufe 1, 2 oder 3 der ANZSCO-Liste (Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations) entsprechen oder deren Jobs im Queenstown 2014/15 Labour des Ministeriums für soziale Entwicklung aufgeführt sind Ausnahmeliste für den Marktcheck.
ANZSCO-Beschreibungen können hier gesucht werden. Jede ANZSCO-Beschreibung bestätigt das Qualifikationsniveau des jeweiligen Jobs.
Die Ausnahmeliste des Ministeriums für soziale Entwicklung finden Sie hier.
Der Job muss außerdem in der Region Queenstown liegen. Die Stelle gilt als in der Region Queenstown gelegen, wenn der Hauptarbeitsort innerhalb der Gebietskörperschaft des Queenstown Lakes District Council liegt.
Wenn die Stelle auf der ANZSCO-Qualifikationsebene 4 oder 5 liegt und nicht in der Ausnahmeliste des Arbeitsmarktchecks enthalten ist, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er ernsthaft versucht hat, einen Neuseeländer für die Stelle zu finden, aber dass keiner verfügbar ist oder leicht trainierbar.
In den meisten Fällen bedeutet dies, dass der Arbeitgeber mit WINZ zusammenarbeiten muss, um die Stelle auszuschreiben. WINZ stellt dem Arbeitgeber ein Schreiben zur Verfügung, in dem bestätigt wird, ob die freie Stelle besetzt werden kann. Dieses Schreiben sollte dem Antrag auf ein Arbeitsvisum beigefügt werden. Solange sich die Stelle jedoch in der Region Queenstown befindet, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, landesweit zu werben.
Wenn die Stelle nicht in der Region Queenstown angesiedelt ist, müssen umfassende Arbeitsmarkttests durchgeführt werden. Das bedeutet, die Stelle bundesweit auszuschreiben und mit WINZ zusammenzuarbeiten.
Ja, es ist wichtig zu bedenken, dass alle anderen Visabestimmungen weiterhin gelten.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für die Erteilung eines Visums die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Daher muss ein Mitarbeiter möglicherweise ärztliche Atteste vorlegen, die er zusammen mit dem Antrag einreichen muss. .
Mitarbeiter müssen außerdem gute Charakteranforderungen erfüllen, was bedeutet, dass ein Mitarbeiter möglicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis einholen muss, um es seinem Visumantrag beizufügen.
Schließlich muss ein Arbeitnehmer noch nachweisen, dass er über die erforderliche Berufserfahrung oder Qualifikation für die jeweilige Tätigkeit verfügt. Welche Berufserfahrung oder Qualifikationen er oder sie genau nachweisen muss, hängt von der ANZSCO ab, die am besten zu seinem oder ihrem Job passt.
Von INZ gibt es noch keine Neuigkeiten darüber, ob der Verzicht nach dem 30. Juni 2015 fortbestehen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich bei dem Verzicht um eine einmalige, vorübergehende Änderung der Police.
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