Veröffentlicht am September 28 2011
Die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) erinnert berechtigte Witwen, die in die Vereinigten Staaten einwandern möchten, daran, dass sie ihre Visumanträge bis zum 28. Oktober 2011 einreichen müssen. Witwen von US-Bürgern, die vor dem 28. Oktober gestorben sind, 2009 sind möglicherweise zur Einwanderung in die USA berechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehegatten weniger als zwei Jahre verheiratet waren und ihr Formular I-2 für die Einstufung als besondere Einwandererin bis spätestens 360. Oktober 28 einreichen. Bisher nur Witwen Personen, die vor dem Tod ihres US-amerikanischen Ehepartners mindestens zwei Jahre verheiratet waren, waren berechtigt, als unmittelbare Verwandte in die USA einzuwandern. Dies änderte sich jedoch ab dem 2011. Oktober 28, als der Präsident ein neues Gesetz zur Änderung des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes unterzeichnete. Nach dem neuen Gesetz haben Witwen ab dem Todestag ihres Ehegatten zwei Jahre Zeit, ihren US-Visumantrag einzureichen. Witwen eines US-Bürgers, der vor dem 2009. Oktober 2 verstorben ist, müssen ihr Formular I-28 rechtzeitig per Post oder Nachtkurier einreichen, damit es spätestens am 2009. Oktober 360 bei USCIS eingeht. 28. September 2011 http: //www.migrationexpert.com/visa/us_immigration_news/26/sep/2011/2011/reminder_from_uscis_to_visa_applicants_as_widow%0er%403s
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