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Veröffentlicht am August 07 2013

Änderungen der Aufenthaltsvisa für internationale Studierende in Holland

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Aktualisiert April 03 2023

Die moderne Migrationspolitik der niederländischen Regierung ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Sie soll ein direkteres Bewerbungsverfahren für diejenigen ermöglichen, die für mehr als drei Monate in die Niederlande kommen möchten, einschließlich Vollzeitkräften aus Nicht-EU-/EWR-Ländern /Schweizer internationale Studierende, die an einer niederländischen Institution studieren möchten.

Das neue Verfahren soll Studierenden zugute kommen, indem es die Bearbeitungszeiten von Anträgen beschleunigt, ihnen ein verlängertes und flexibleres Visum für die Dauer des Studienprogramms von bis zu 5 Jahren und 3 Monaten bietet und ihnen auf lange Sicht weniger Papierkram bereitet laufen. Diese Leistungen gehen jedoch mit mehr Verantwortung für Bildungseinrichtungen sowie einigen zusätzlichen Bedingungen für Studierende einher.

Änderungen für neue Studierende

Eine der wichtigsten Änderungen wird sich auf das Sponsor-Bewerber-Verhältnis auswirken. Neue Vollzeitstudenten müssen nun alle für die Beantragung eines Aufenthaltsvisums erforderlichen Dokumente an ihre Schule schicken. Die Bildungseinrichtung leitet diese dann zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an den Immigration and Naturalization Service (IND) weiter.

Durch diese Änderung wird die Anzahl der Anträge, die ein Antrag bei verschiedenen Ämtern einlegen muss, verringert, wodurch sichergestellt wird, dass Anträge viel schneller als bisher bearbeitet werden (so schnell wie innerhalb von zwei Wochen, bis zu einem Maximum von drei Monaten). Eine schnellere Bearbeitungsgeschwindigkeit bedeutet dann, dass der Student sein Aufenthaltsvisum sofort nach seiner Ankunft in den Niederlanden erhalten kann, anstatt beim vorherigen Verfahren manchmal bis zu sechs Wochen warten zu müssen.

Dies wiederum hilft den Studierenden, sich sofort zurechtzufinden, da sie gleich nach ihrer Ankunft Bankkonten eröffnen und alle anderen Probleme klären können. Um sicherzustellen, dass eine Bewerbung rechtzeitig bearbeitet wird, sollten Studierende alle erforderlichen Informationen so schnell wie möglich im richtigen Format an ihre Bildungseinrichtung senden.

Änderungen für aktuelle Studierende

Auch Studierende, die bereits über ein Aufenthaltsvisum verfügen, können von der Umsetzung der neuen Regelung profitieren. Das neue Verfahren bietet mehr Flexibilität, sodass Studierende nun das Programm wechseln oder ihr Studium anpassen können, ohne beim IND einen Antrag auf Zweckänderung einreichen zu müssen. Dies erspart den Studierenden den Papierkram und die möglicherweise hohen Kosten, die das bisherige Verfahren mit sich brachte.

Ein weiterer Vorteil der Modernen Migrationspolitik besteht darin, dass die Dauer einer gültigen Aufenthaltserlaubnis auf maximal fünf Jahre verlängert wurde. Neue Studierende erhalten eine Residenz, die ihr Studium plus drei zusätzliche Monate für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren abdeckt, falls Anpassungen an der Dauer ihres Studiums vorgenommen werden müssen. Derzeitige Studierende können eine Verlängerung ihres Visums um den gleichen Zeitraum (einschließlich der bereits in den Niederlanden verbrachten Zeit) beantragen.

Dies ersetzt das alte Verfahren, bei dem Visa nur für die Dauer eines Studiums erteilt wurden (was bedeutet, dass ein einjähriger Masterstudiengang dem Studierenden nur ein einjähriges Visum gewähren würde), das dann bei Bedarf jedes Jahr verlängert oder erneuert werden musste.

Mehr Verantwortung für Förderinstitutionen und Studierende

Die neue Richtlinie wird auch einige administrative Änderungen für die Bildungseinrichtungen Royal Palace, Dam Square, Amsterdam mit sich bringen, die internationale Studierende fördern. Sponsoren können jetzt das Zulassungs- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beantragen, das sowohl die reguläre vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) für diejenigen, die eine solche benötigen, als auch die Beantragung der regulären Aufenthaltserlaubnis (VVR) umfasst.

Nur vom IND anerkannte Einrichtungen können sich im Namen ihrer Studierenden bewerben und Bewerbungen sind nur für Vollzeitstudierende möglich. Die unterstützende Einrichtung ist verpflichtet, die Akte eines Studenten mit allen Änderungen zu aktualisieren, die für die Visumbedingungen relevant sein könnten. Dies bedeutet mehr direkte Verantwortung sowohl für Institutionen als auch für Studierende.

Eine weitere neue Bedingung ist, dass Studierende nun jedes Jahr mindestens die Hälfte der Credits eines Vollzeitstudierenden erbringen müssen, um ihren Aufenthaltsvisumstatus aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass die Studierenden am Ende eines jeden Jahres über mindestens 30 Credits verfügen müssen. Die Bildungseinrichtung muss das IND für alle Studenten aktualisieren, die diese Bedingung nicht erfüllen, und das Aufenthaltsvisum für den Studenten kann widerrufen werden.

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Stichworte:

Niederlande

Aufenthaltsvisa

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