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Veröffentlicht am Dezember 13 2014

Wichtige Änderungen für britische Tier-1-Visa angekündigt

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Aktualisiert April 03 2023
Die britische Regierung hat einige wesentliche Änderungen vorgenommen, die sich auf Tier-1-Visa auswirken. Diese gelten für Einwanderungsanträge unter den folgenden Tier-1-Visumkategorien:

Tier 1 (Investor)

Stufe 1 (Unternehmer) Stufe 1 (Außergewöhnliches Talent) Die Änderungen wurden am 6. November 2014 umgesetzt.

Visum der Stufe 1 (Investor).

Für die Kategorie Tier 1 (Investor) wurden radikale Änderungen umgesetzt, mit dem Gesamtziel, die Finanzierung der britischen Wirtschaft zu erhöhen. Anleger können einen Teil ihrer Investitionen nicht mehr in Immobilien oder auf britische Bankkonten anlegen. Dies stellen die größten Änderungen in der Kategorie der Tier-1-Investoren dar, seit diese Visumkategorie erstmals eingeführt wurde.
  • Die Mindestinvestition wurde entsprechend der britischen Inflationsrate auf 2 Millionen Pfund erhöht. Dies ersetzt die bisherige Investition von 1 Million Pfund, die seit Einführung dieser Visumkategorie erforderlich war. Die Regierung hofft, dass sie durch die Erhöhung des Investitionsbedarfs dazu beitragen wird, die britische Wirtschaft anzukurbeln.
  • Der volle Betrag muss nun in ein britisches Unternehmen oder in britische Staatsanleihen investiert werden. Die bisherigen Anforderungen bestanden darin, dass Anleger 75 % in genehmigte Anlagen investieren und die restlichen 25 % dann auf einem britischen Bankkonto halten oder in Immobilien investieren. Jetzt müssen sie 100 % der Investition von 2 Millionen Pfund in genehmigte Investitionen investieren. Dies bedeutet natürlich, dass weniger Personen für diese Visumkategorie infrage kommen.
  • Inhaber eines Tier-1-Visums (Investorenvisum) müssen ihre Investitionen nicht mehr „aufstocken“, wenn der Marktwert unter den Schwellenwert fällt. Solange die Anfangsinvestition 2 Millionen Pfund oder mehr beträgt, besteht keine Notwendigkeit, weitere Mittel zu investieren. Es sei denn, ein Teil des Portfolios wird verkauft.
  • Anleger können die durch einen Kredit besicherten Mittel nicht mehr nutzen. Dies gilt nur für neue Antragsteller und hat keine Auswirkungen auf bestehende Inhaber eines Tier-1-Visums, die bereits einen Kredit aufgenommen haben, um Mittel für ihre Investition zu beschaffen, obwohl dies nur einen kleinen Prozentsatz der Tier-1-Investoren ausmacht.
  • Derzeitige Inhaber eines Tier-1-Visums (Investorenvisum), die bereits über diese Route in das Vereinigte Königreich eingewandert sind, sind von diesen Änderungen bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (ILR) nicht betroffen.
  • Einwanderungsbeamte haben nun die Befugnis, einen Antrag der Stufe 1 (Investor) in einer Reihe von Situationen abzulehnen, in denen sie der Ansicht sind, dass der Antragsteller den 2 Millionen Pfund schweren Investmentfonds nicht kontrolliert; oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gelder unrechtmäßig erlangt wurden. Bewerbungen können auch dann abgelehnt werden, wenn der Charakter des Bewerbers aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens oder einer Parteizugehörigkeit zweifelhaft ist, was als nicht im öffentlichen Interesse stehend angesehen wird.
  • Das Innenministerium wird außerdem die Arten von Investitionen prüfen, die den Antragstellern angeboten werden und die dem Vereinigten Königreich den größten Nutzen bringen würden. Sie erwägen auch, die Anlagemöglichkeit in Staatsanleihen abzuschaffen. Diese weiteren Änderungen werden im April 2015 eingeführt.

Tier-1-Visa (außergewöhnliche Talente).

Es wurden auch Änderungen an der Visumkategorie Tier 1 (außergewöhnliche Talente) vorgenommen. Die britische Einwanderungsbehörde gibt an, dass dies dazu dient, mehr Bewerber anzulocken, da derzeit nur sehr wenige Migranten die Voraussetzungen für diesen Einwanderungsweg erfüllen. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass diese Änderungen große Auswirkungen auf die Anzahl der Personen haben werden, die für diese Visumkategorie in Frage kommen.
  • Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Inhaber eines Tier-1-Visums (Ausnahmetalent) nun ein erstes Visum für das Vereinigte Königreich für fünf Jahre statt wie bisher für drei Jahre erhalten. Sie müssen daher keine Verlängerung beantragen, bevor sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich haben.
  • Die Regierung hat außerdem die Anforderungen an die englische Sprache für diese Visumkategorie abgeschafft, um mehr Anträge zu fördern. Wer sich jedoch um ein ILR oder einen dauerhaften Wohnsitz bewerben möchte, muss weiterhin Englisch sprechen.

Tier-1-Visum (Unternehmer).

Es wurden auch einige kleinere technische Änderungen an der Visumkategorie Tier 1 (Unternehmer) vorgenommen.
  • Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Antragsteller über die erforderlichen Mittel für dieses Visum im Vereinigten Königreich verfügen müssen, wenn sie den Antrag aus dem Vereinigten Königreich stellen. Dies soll der Regierung helfen, die Echtheit der Gelder zu überprüfen.
  • Außerdem werden einige kleine technische Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung gemeinsamer Bankkonten oder mehrerer Bankkonten für Tier-1-Visumanträge (Unternehmer) eingeführt. Diese Änderungen gelten nur für neue Antragsteller, sodass bestehende Inhaber eines Tier-1-Visums (Unternehmer) nicht betroffen sind
http://www.workpermit.com/news/2014-12-10/significant-changes-announced-for-uk-tier-1-visas

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