Veröffentlicht am März 29 2018
Slowenien hat für den innerbetrieblichen Transfer neue IKT-Visa für Arbeit und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen angeboten. Dies steht im Einklang mit der Richtlinie 2014/66 der Europäischen Union in Bezug auf die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Drittstaatsangehörigen durch unternehmensinternen Transfer.
IKT-Visa:
The new IKT-Visa für Arbeit und Aufenthalt in Slowenien ist für Drittstaatsangehörige verfügbar, die zur Arbeit nach Slowenien versetzt werden. Diese müssen zur gleichen Unternehmensgruppe gehören wie die Spezialisten für Manager. Sie müssen über eine entsprechende Berufsqualifikation oder einen Hochschulabschluss mit Ausbildung und Abschluss verfügen.
Der ausländische Mitarbeiter muss seit mindestens 9 Monaten, die Auszubildenden seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen tätig sein. Die IKT-Visa werden für Fach- und Führungskräfte für die Dauer von einem Jahr angeboten und können jeweils um ein Jahr, maximal aber für drei Jahre, verlängert werden. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer für Auszubildende beträgt 1 Monat, wie in der Arbeitserlaubnis angegeben.
Mobilität innerhalb der EU:
Ausländische Staatsangehörige, die über ein slowenisches IKT-Visum verfügen, können in anderen EU-Ländern im selben Konzernunternehmen für einen Aufenthalt von drei Monaten in einem Zeitraum von sechs Monaten arbeiten. Hierfür ist kein Arbeitsvisum erforderlich. Möglicherweise benötigt das Gastgeberland jedoch eine Benachrichtigung. Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist möglicherweise ein Mobile ICT-Visum für dieses Land erforderlich.
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der ein IKT-Visum der Europäischen Union in einem anderen EU-Land besitzt, kann bis zu drei Monate lang in einem Unternehmen derselben Gruppe in Slowenien arbeiten, ohne dass ein individuelles Visum erforderlich ist. Eine Anzeige muss hingegen spätestens 3 Tage nach Wirksamwerden der Übertragung bei den Behörden eingereicht werden.
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Stichworte:
Arbeitsvisa für Slowenien
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