Veröffentlicht am Oktober 14 2015
Studierende, die nach dem 12. November 2015 ein Visum für ein Studium im Vereinigten Königreich beantragen, müssen mehr Mittel als Unterhaltsgebühren nachweisen.
Der Betrag, den man bei der Beantragung eines Tier-4-Visums (allgemein) als Wartungsgebühren (Lebenshaltungskosten) angeben muss, erhöht sich von 820 £ pro Monat auf 1015 £ pro Monat. Die Unterhaltsgebühren für Angehörige steigen von 460 £ auf 680 £ pro Monat.
Die Studierenden müssen diesen Betrag für die Dauer des Kurses oder für 9 Monate nachweisen, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Daher kann es sein, dass jemand einen Betrag von 9135 £ für seinen Lebensunterhalt benötigt, wenn er oder sie einen Kurs belegt, der länger als 9 Monate dauert.
Das Innenministerium (UKVI) hebt außerdem ab dem 12. November 2015 die Regel der „festgelegten Anwesenheit“ auf, was bedeutet, dass jeder, der am oder nach dem 4. November 12 einen Visumantrag der Stufe 2015 (allgemein) stellt, maximal 1015 £ pro Monat vorweisen muss von 9 Monaten.
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