Veröffentlicht am März 26 2015
Die britische Regierung wird einen Gesundheitszuschlag von 200 £ für alle Nicht-EWR-Staatsangehörigen einführen, die länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich leben. Der Zuschlag gewährt Nicht-EWR-Bürgern Zugang zum britischen National Health Service (NHS) und tritt am 6. April 2015 in Kraft.
Der obligatorische Zuschlag für den gesamten Visumszeitraum ist im Voraus zu entrichten. Das bedeutet, dass für die Beantragung eines Ancestral-Visums für fünf Jahre ein zusätzlicher Aufschlag von 1000 £ (200 £ für fünf Jahre) im Voraus mit der Antragsgebühr fällig wird.
Darüber hinaus wird den Hinterbliebenen derselbe Betrag wie dem Hauptantragsteller in Rechnung gestellt. Wenn also ein Vater ein Ancestral-Visum für fünf Jahre mit seiner Frau und zwei Kindern als Unterhaltsberechtigten beantragt, müsste die Familie einen Zuschlag von 4000 £ zahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Besucher im Vereinigten Königreich von dem Zuschlag nicht betroffen sind und dem NHS nur dann für Behandlungen zahlen müssen, wenn sie diese benötigen.
Studierende, die ein Tier-4-Visum beantragen und im Vereinigten Königreich studieren möchten, müssen nun einen Zuschlag von 150 £ pro Jahr zahlen. Während allein die Beantragung eines Tier-4-Visums 322 £ kostet, kostet die Beantragung eines einjährigen Studiums jetzt 472 £ und für zwei Jahre 622 £.
Die Beantragung eines Aufenthaltsvisums (Ehegattenvisums) ist bereits eine schwierige Aufgabe, die mit strengen Wartungsanforderungen gespickt ist. Nun müssen Südafrikaner, die mit ihrem britischen Partner zusammenleben möchten, 200 £ pro Jahr zusätzlich zur Antragsgebühr von 956 £ für ein Niederlassungsvisum zahlen.
Die britische Regierung hat diesen Zuschlag eingeführt, damit Nicht-EWR-Staatsangehörige, die in das Vereinigte Königreich einreisen, einen angemessenen finanziellen Beitrag zu den Kosten der Gesundheitsversorgung leisten. Derzeit haben diese Personen denselben Zugang zum NHS wie Personen mit ständigem Wohnsitz.
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