Veröffentlicht am Oktober 14 2019
Schweden liegt in Nordeuropa und bildet einen größeren Teil der skandinavischen Halbinsel. Das Land ist für seine wunderschönen Seen, Küsteninseln, Berge und Wälder bekannt. Menschen aus anderen Ländern sind nicht nur wegen der landschaftlichen Schönheit des Landes bereit, sich hier niederzulassen, sondern auch, weil es einer der sichersten Orte zum Leben ist. Aufgrund dieser Faktoren kommen Menschen aus anderen Ländern hierher, um zu leben und zu studieren. Wenn Sie einer von ihnen sind, sollten Sie, bevor Sie hier arbeiten oder studieren, zunächst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist obligatorisch, wenn Sie planen, länger als drei Monate im Land zu bleiben. Aufenthaltsgenehmigungen werden aus verschiedenen Gründen erteilt, sei es wegen Arbeit, Studium oder familiären Bindungen. Angehörige von EU-Staaten sind von der Aufenthaltserlaubnis befreit. Länder, die mit Schweden Abkommen haben, die ihren Bürgern die Einreise und den Aufenthalt im Land ermöglichen, sind ebenfalls von der Aufenthaltsgenehmigung befreit.
Es gibt zwei Arten von Aufenthaltstiteln:
1. Befristete Aufenthaltserlaubnis 2. Unbeschränkte AufenthaltserlaubnisDie befristete Aufenthaltserlaubnis ist zwei Jahre gültig und kann später auf unbefristet verlängert werden. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.
Wie beantragt man eine Aufenthaltserlaubnis?
Der erste Schritt im Bewerbungsprozess besteht darin, Ihre Bewerbung online einzureichen und die Gebühren über Online-Zahlungsmethoden zu bezahlen.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, Ihren Antrag online einzureichen, können Sie sich an Ihr lokales schwedisches Konsulat oder Ihre schwedische Botschaft in Ihrem Herkunftsland wenden und Ihren Antrag einreichen. Wenn es in Ihrem Land keine Botschaft oder kein Konsulat gibt, reichen Sie Ihren Antrag im nächstgelegenen Land ein.
https://www.youtube.com/watch?v=EMC3_yXT4NkErforderliche Unterlagen:
Dies sind die allgemeinen Dokumente, die von allen Bewerbern eingereicht werden müssen:
Terminvereinbarung bei der Botschaft:
Der nächste Schritt nach der Einreichung Ihres Antrags ist die Wahrnehmung eines Termins in der Botschaft. Einen Termin erhalten Sie erst danach Schwedische Migration Die Agentur hat Ihren Antrag geprüft und Ihren Fall dann an die Botschaft weitergeleitet.
Zu Ihrem Termin sollten Sie alle Ihre Originaldokumente und Ihren Reisepass mitbringen. Ihre Fingerabdrücke und Fotos sollten bei der Botschaft abgegeben werden. Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen müssen außerdem an einem Vorstellungsgespräch in der Botschaft teilnehmen.
Sobald Sie diese Formalitäten erledigt haben, wird Ihr Fall zur endgültigen Entscheidung an die schwedische Migrationsbehörde weitergeleitet.
Ausstellung der Aufenthaltserlaubniskarte:
Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis genehmigt wurde, erhalten Sie von der Migrationsbehörde eine Aufenthaltserlaubniskarte. Sie können Ihre Karte in der Botschaft abholen. Dieser Vorgang kann bis zu vier Wochen dauern.
Über die Aufenthaltserlaubniskarte:
Die Karte enthält Informationen über die Art der Genehmigung, die Gültigkeitsdauer der Karte und Ihre persönlichen Daten. Darin wird auch angegeben, ob Sie in Schweden arbeiten dürfen.
Überprüfen Sie, ob der Name auf Ihrer Aufenthaltserlaubniskarte mit dem Namen in Ihrem Reisepass übereinstimmt. Sollte es zu einer Nichtübereinstimmung kommen, müssen Sie dies der Botschaft oder der Migrationsbehörde melden und eine neue Karte beantragen.
Gültigkeit der Karte:
Bei jeder neuen Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung erhalten Sie eine neue Aufenthaltserlaubniskarte. Die Karte hat die gleiche Gültigkeit wie Ihr Aufenthaltstitel, kann jedoch nicht länger als fünf Jahre verlängert werden.
Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:
Sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, müssen Sie das gleiche Verfahren zur Beantragung einer neuen Aufenthaltserlaubniskarte durchlaufen.
Verlust Ihrer Karte:
Falls Sie Ihre Karte verlieren, müssen Sie dies den Behörden melden und die Migrationsbehörde aufsuchen, um eine neue Karte zu erhalten.
Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis:
Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie nach Schweden ein- und ausreisen. Sie müssen jedoch einen gültigen Reisepass haben, wenn Sie ausreisen möchten, und bei Ihrer Rückkehr Ihre Aufenthaltserlaubniskarte dabei haben. Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie Schweden ein Jahr lang verlassen, ohne dass die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis davon berührt wird. Wenn Sie sich jedoch länger als ein Jahr von Schweden fernhalten oder planen, in ein anderes Land zu ziehen, kann Ihnen die schwedische Migrationsbehörde die Aufenthaltserlaubnis entziehen.
Sie können die Agentur auffordern, Ihren Wohnsitz nicht zu widerrufen, indem Sie sie vor Ihrer Ausreise benachrichtigen. Sie dürfen Schweden jedoch bis zu zwei Jahre lang nicht verlassen. Sie müssen in zwei Jahren wiederkommen, um zu verhindern, dass Ihnen Ihre Lizenz entzogen wird.
Die von Schweden ausgestellte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bietet Migranten, die sich im Land niederlassen möchten, viele Privilegien. Um mehr zu erfahren, wenden Sie sich an einen Einwanderungsexperten.
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Schwedens unbefristete Aufenthaltserlaubnis
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