Veröffentlicht am August 23 2015
Im Vereinigten Königreich wird eine neue biometrische Aufenthaltserlaubnis für Antragsteller außerhalb der Europäischen Union eingeführt, die länger als sechs Monate im Land bleiben möchten.
Mit der neuen Anforderung gehen auch strengere Regeln für Reisevisa einher. Erfolgreiche Visumantragsteller erhalten ein 30-Tage-Reisevisum und müssen innerhalb dieser 30-Tage-Frist reisen, andernfalls verfällt das Visum.
Wenn das 30-Tage-Reisevisum abläuft, bevor der Inhaber in das Vereinigte Königreich reist, muss er ein Ersatzvisum beantragen und eine weitere Gebühr entrichten, um in das Land reisen zu können.
Sobald Visuminhaber im Vereinigten Königreich ankommen, müssen sie das nächstgelegene Postamt aufsuchen, um ihre biometrische Aufenthaltserlaubnis (BRP) abzuholen. Dies muss innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Ankunft im Land erfolgen.
An Einwanderung Ein Sprecher des Ministeriums sagte, dass Visumantragsteller mit ihrer Visumentscheidung einen Brief mit Anweisungen darüber erhalten werden, was sie tun müssen, wenn sie im Vereinigten Königreich einmal im Vereinigten Königreich sind, um ihre Genehmigung zu erhalten. Bewerber aus dem Vereinigten Königreich erhalten ihr BRP per Post zugesandt.
„Das BRP ist ein wichtiges Dokument. „Es ist ein Nachweis über die Erlaubnis zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich, die Aufenthaltsdauer und die damit verbundenen Bedingungen und kann auch als Ausweis dienen“, erklärte der Sprecher.
Antragsteller, die außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, müssen sich an ein Visumantragszentrum wenden, damit ihre biometrischen Daten erfasst werden können. Der Prozessdefinierung Der Vorgang dauert etwa fünf Minuten und beinhaltet die Aufnahme eines digitalen Fotos und das Scannen der Fingerabdrücke auf einem Glasbildschirm.
Die neue Karte bringt das Vereinigte Königreich auf eine Linie mit anderen europäischen Ländern und ist das Ergebnis einer EU-weiten Richtlinie. Personen, die ein Visum für einen Urlaub oder eine kurze Geschäftsreise benötigen, sind davon nicht betroffen.
Personen, die bereits über ein bis zu 10 Jahre gültiges Langzeitbesuchervisum verfügen, sind von der Änderung nicht betroffen und können ihr Visum weiterhin wie gewohnt nutzen.
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