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Veröffentlicht am Oktober 30 2014

Großbritannien: Änderungen an Tier 1 (Investor)

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Aktualisiert April 03 2023
Gestern hat das Innenministerium Änderungen an der Kategorie Tier 1 (Investor) angekündigt, die ab dem 6. November 2014 in Kraft treten werden. Diese Änderungen gelten für Anträge, die am oder nach dem 6. November gestellt werden. Wenn Sie von diesen Änderungen nicht betroffen sein möchten, muss Ihr Antrag bis zum 6. November gestellt werden. Die wichtigsten Änderungen sind:
  • Der Mindestbetrag für Investitionen wurde von 1 Mio. GBP auf 2 Mio. GBP erhöht
  • Die gesamten 2 Mio. £ (oder 5 Mio. £/10 Mio. £ für die beschleunigten Abwicklungswege) müssen investiert werden (zuvor waren es 75 %).
  • Aufhebung der Aufladepflicht
  • Streichung der Option, ein britisches Bankdarlehen zur Beschaffung von Mitteln für die Investition zu nutzen
  • Das Innenministerium ist befugt, Erstanträge und Verlängerungsanträge abzulehnen, wenn:
    • Der Antragsteller hat keine Kontrolle über das Geld und kann es nicht frei anlegen
    • Das vom Antragsteller gehaltene Geld (auch wenn es dem Antragsteller von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurde) wurde durch ein Verhalten erworben, das im Vereinigten Königreich rechtswidrig ist oder im Vereinigten Königreich rechtswidrig wäre
    • wenn das Geld von einem Dritten bereitgestellt wurde (z. B. als Geschenk) und der Charakter, das Verhalten oder die Verbindungen dieser Partei so sind, dass die Genehmigung dem Gemeinwohl nicht förderlich ist.

Steigerung der Investitionen

Zuvor mussten Anleger nachweisen, dass sie über 1 Million Pfund verfügten, um im Vereinigten Königreich zu investieren. Dieser Betrag ist nun auf 2 Millionen Pfund gestiegen. Darüber hinaus verlangt das Innenministerium nun die vollständige Investition in die zulässigen Anlagearten (britische Staatsanleihen, Aktien- und Fremdkapital in im Vereinigten Königreich registrierten Unternehmen und Handelsunternehmen). Zuvor konnten Anleger mindestens 75 % in die angegebenen Anlagen und 25 % in eine britische Immobilie, Bareinlagen bei einer britischen Bank und/oder andere Arten von britischen Investitionen investieren. Die Verpflichtung, das Geld vollständig zu investieren, gilt auch für Anleger, die eine Niederlassung im Vereinigten Königreich auf dem beschleunigten Weg anstreben, wenn sie 10 Millionen Pfund oder 5 Millionen Pfund investiert haben. Sie müssen nun den vollen Betrag in die angegebenen Investitionen investieren.

Aufhebung der Aufladepflicht

Derzeit muss ein Investor seine Investitionen im Vereinigten Königreich bis zur nächsten Berichtsperiode aufstocken, wenn sie unter die erforderliche 1 Million Pfund fallen. Diese Anforderung wurde gestrichen und der Anleger muss nur dann eine Aufstockung vornehmen, wenn er einen Teil seines Portfolios mit Verlust verkauft. In diesem Fall müssen sie den Verlust innerhalb desselben Berichtszeitraums durch den Kauf anderer qualifizierter Anlagen ausgleichen. Diese Änderung gilt nicht für Anleger, die ihr Visum/ihre Aufenthaltserlaubnis vor dem 6. November 2014 beantragt haben, sodass sie nicht von dieser Änderung profitieren können.

Kontrolle und Geldquelle

Dies ist die umstrittenere Änderung und kam unerwartet. Dadurch kann das Innenministerium tatsächlich eine subjektive Beurteilung der Mittelquelle vornehmen, die auf dem Verhalten und Charakter des Antragstellers und der Partei basiert, die dem Antragsteller die Mittel zur Verfügung gestellt hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie diese Bewertung erfolgen wird. Weitere Informationen werden in den Tier-1-Richtlinien (Investoren) enthalten sein, die Ende Oktober aktualisiert werden sollen. Es ist wahrscheinlich, dass das Innenministerium befugt sein wird, von den Antragstellern weitere Unterlagen anzufordern, um ihre Kontrolle über die Gelder und auch die Herkunft dieser Gelder nachzuweisen. Ziel ist es, Gelder aus unsicheren Quellen zu identifizieren und bestimmte Antragsteller (z. B. politisch exponierte Personen) von der Antragstellung auszuschließen. Die Frage der Geldmittelkontrolle könnte sich auch auf Gelder auswirken, die Hausangestellten gespendet werden, um ihnen den Erhalt eines Investorenvisums zu ermöglichen, damit sie zu ihrem Arbeitgeber im Vereinigten Königreich wechseln können.

Hausangestellte im Ausland

Das Visum für ausländische Hausangestellte gilt für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten und wird erteilt, wenn der Arbeitgeber des Arbeitnehmers nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist. Derzeit besteht kein Verbot für den Arbeitnehmer, unmittelbar nach Ablauf des ersten Visums ein weiteres Visum zu beantragen. Das Innenministerium möchte jedoch verhindern, dass in kurzer Zeit erneute Visumanträge gestellt werden, und wird ab dem 6. November Änderungen einführen, die dazu führen, dass Hausangestellte dieses Visum nicht für häufige und längere Aufenthalte verwenden können.

Zusammenfassung

Das Innenministerium hat die Mindestinvestition erhöht und verlangt, dass die volle Investition getätigt wird, ohne die zulässigen Investitionsarten zu erweitern. Dies bedeutet, dass Anleger nur wenig Spielraum zur Diversifizierung ihrer Portfolios haben. Das Innenministerium bestätigte, dass es immer noch erwägt, Änderungen an den zulässigen Investitionen vorzunehmen, und dass es weiterhin diesbezügliche Konsultationen durchführt. Wir werden an dieser Konsultation teilnehmen. Teilen Sie uns daher bitte mit, ob Sie möchten, dass wir in Ihrem Namen Spenden sammeln. Daher kann es nächstes Jahr zu weiteren Änderungen kommen, die voraussichtlich im April 2015 bekannt gegeben werden. http://www.mondaq.com/x/349348/general+immigration/Changes+to+Tier+1+Investor

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