Hier finden Sie eine kurze Checkliste der wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen, die im April 2015 in Kraft treten.
1. Erhöhte Tarife und Limits für 2015/16
Ab dem 5. April betragen das gesetzliche Mutterschaftsgeld, das gesetzliche Adoptionsgeld, das gesetzliche Vaterschaftsgeld (normales und zusätzliches) und das neu eingeführte gesetzliche gemeinsame Elterngeld 139.58 £ pro Woche. Ab dem 6. April wird das gesetzliche Krankengeld auf 88.45 £ pro Woche erhöht (von 87.55 £ pro Woche). Für Kündigungen, deren Wirksamkeitsdatum am oder nach dem 6. April liegt, gelten neue Grenzwerte:
Der Höchstbetrag eines Wochenlohns (zur Berechnung der gesetzlichen Abfindungszahlungen und der Grundauszahlung bei Ansprüchen auf ungerechtfertigte Entlassung) erhöht sich auf 475 £ (von 464 £).
Die maximale Entschädigungssumme für eine ungerechtfertigte Entlassung wird auf 78,335 £ (oder 52 Wochenlohn, falls niedriger) erhöht.
2. Geteilter Elternurlaub
Die neuen Rechte auf geteilten Elternurlaub (und -bezahlung) gelten für Eltern von Babys, die am oder nach dem 5. April zur Welt kommen. Ähnliche Rechte gelten für Adoptiveltern und für Eltern von Kindern, die im Rahmen einer Leihmutterschaftsvereinbarung geboren wurden. Weitere Einzelheiten zur neuen Regelung finden Sie in unserem vorherigen E-Update.
3. Unbezahlter Elternurlaub
Ab dem 5. April wird der Anspruch auf bis zu 18 Wochen unbezahlten Elternurlaub auf Eltern von Kindern unter 18 Jahren ausgeweitet. Der Anspruch gilt derzeit nur für Eltern von Kindern unter 5 Jahren (es sei denn, das Kind ist behindert).
4. Adoptionsurlaub
Ab dem 5. April werden die Rechte von Adoptierenden denen von Müttern angeglichen, die Mutterschaftsurlaub nehmen. Dazu gehören Folgendes: –
Das gesetzliche Adoptionsentgelt wird für den „Erstanwender“ in den ersten sechs Wochen auf 90 % des durchschnittlichen Einkommens erhöht. Dies steht im Einklang mit dem gesetzlichen Mutterschaftsgeld.
Adoptionsurlaub wird zu einem „Tag-1“-Recht. Daher wird es keine 26-wöchige Wartezeit mehr geben.
Adoptierende haben neue Rechte auf Freistellung für Adoptionstermine.
5. Sozialversicherung
Ab dem 6. April entfällt die Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitnehmer unter 21 Jahren. Die Befreiung gilt für Einkünfte bis zur Oberstufe der Sekundarstufe II. Dies entspricht der oberen Verdienstgrenze, die derzeit bei 815 £ pro Woche oder 42,385 £ pro Jahr liegt. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass sie genaue Aufzeichnungen über die Geburtsdaten der Arbeitnehmer führen, um sicherzustellen, dass die Sozialversicherung korrekt abgewickelt wird. Arbeitgeber sollten ihre Richtlinien aktualisieren, um den oben beschriebenen bevorstehenden Änderungen Rechnung zu tragen. Das Arbeitsrechtsteam von MacRoberts kann Sie diesbezüglich beraten und unterstützen. http://www.mondaq.com/x/385570/employee+rights+labour+relations/Employment+Law+Changes+From+April+2015