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Veröffentlicht am Juni 17 2015

Das Tier-1-Investorenvisum für die Einreise in das Vereinigte Königreich bietet wohlhabende Vorteile

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 03 2023

Das Tier-1-Investorenvisum ist eine Überlegung wert, wenn Sie zu der sehr kleinen Gruppe von Menschen gehören, die 2 Millionen Pfund haben, um im Vereinigten Königreich zu investieren. Dies ist das Doppelte des bisherigen Investitionsbedarfs von 1 Million Pfund. Am 5. November 2014 erhöhte das Innenministerium die Mindestinvestitionsanforderung von 1 Mio. £ auf 2 Mio. £ und am 6. April 2015 führte das Innenministerium weitere Änderungen an den Anforderungen für Tier-1-Investoren ein.

Das 2008 und vor den Änderungen im November 2014 eingeführte Tier-1-Investorenvisum ermöglichte es einer Einzelperson mit einem Mindestinvestitionskapital von 1 Mio. £ im Vereinigten Königreich, langfristig im Vereinigten Königreich zu bleiben. Das Visum gilt als schneller Weg für wohlhabende Personen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und schließlich in vielen Fällen die britische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Interessant ist, dass im Jahr 2014 43 % der ausgestellten Tier-1-Visa chinesischen Staatsangehörigen erteilt wurden. Nach den bisherigen Regeln mussten 750,000 £ der Mindestinvestition von 1 Mio. £ in britische Staatsanleihen, Aktienkapital oder Fremdkapital in im Vereinigten Königreich registrierten aktiven und Handelsunternehmen investiert werden. Die verbleibenden 250,000 £ könnten in andere britische Vermögenswerte investiert werden, einschließlich einer britischen Immobilie ohne Hypothek oder als Bargeld auf einem britischen Bankkonto.

Eine der strengen Bedingungen des vorherigen Investorenvisums bestand darin, dass für den Fall, dass die Gesamtinvestition eines Investors zu irgendeinem Zeitpunkt während des Visumantragsverfahrens unter den vorherigen Schwellenwert von 1 Mio. £ fällt, rechtzeitig für den nächsten Berichtszeitraum eine „Aufstockung“ erforderlich ist.

Neue Regeln für Tier-1-Investorenvisa

Gemäß den Vorschriften vom 5. November 2014 wurde die Aufstockungspflicht abgeschafft und durch die Verpflichtung ersetzt, dass Anleger neue, qualifizierte Anlagen nur dann kaufen müssen, wenn sie einen Teil ihres Portfolios verkaufen.

Obwohl die Erhöhung des Schwellenwerts von 1 Mio. £ auf 2 Mio. £ erheblich ist, sagt das Innenministerium, dass „Investoren mehr Freiheit und Flexibilität haben werden“. Es besteht die Hoffnung, dass das Tier-1-Investorenvisum für vermögende Privatpersonen, die nach Großbritannien einreisen möchten, weiterhin attraktiv bleibt.

Die britischen Visa- und Einwanderungsbehörden (UKVI) teilten mit, dass ab dem 5. November 2014 eingereichte Anträge nach den neuen Regeln berücksichtigt werden. Investoren, die zuvor nach den alten Regeln für Tier-1-Investorenvisa einen Antrag gestellt haben, sind von den neuen Regeln nicht betroffen

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Stichworte:

Tier-1-Investor

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