Veröffentlicht am Dezember 28 2010
Alle Antragsteller, die eine Verlängerung ihres britischen Tier-1-Visums und Tier-5-Visums in der Kategorie Zeitarbeitnehmer beantragen möchten, müssen ab dem 14. Dezember 2010 in ihrem Antrag biometrische Informationen angeben.
Migranten müssen ihre biometrischen Daten eingeben; Fingerabdrücke und Gesichtsfoto bei der britischen Grenzbehörde einreichen, wenn sie eine weitere Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich gemäß den Kategorien Tier 1 oder Tier 5 (Zeitarbeitskräfte) des punktebasierten Systems beantragen möchten.
Den Antragstellern wird eine biometrische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, und diese biometrischen Genehmigungen im Vereinigten Königreich ersetzen Aufkleber oder Vignetten, die die Migranten in ihren britischen Pässen tragen.
Dabei handelt es sich um eine Aufenthaltskarte mit biografischen Informationen über einen Migranten, einschließlich Name, Geburtsdatum und Ort, abgesehen von den Fingerabdrücken und dem digitalen Gesichtsfoto. Die biometrische Aufenthaltserlaubnis gibt Auskunft über den Einwanderungsstatus des betreffenden Migranten und seine Rechte im Vereinigten Königreich während seines Aufenthalts dort.
Vor der neuen Regelung für Tier-1- und Tier-5-Visumantragsteller für das Vereinigte Königreich mussten Antragsteller für Tier-2- und Tier-4-Visa für das Vereinigte Königreich zusammen mit ihrem Antrag biometrische Informationen angeben, und der Besitz einer biometrischen Aufenthaltserlaubnis war für sie obligatorisch.
Sofern sich der Bewerber bewirbt mit der Post Um den Aufenthalt in einer dieser Kategorien zu verlängern, wird nach Eingang der Bewerbung ein Schreiben verschickt. Die biometrischen Informationen können dann in einem der 11 biometrischen Registrierungszentren registriert werden. Eine vorherige Terminvereinbarung sollte erfolgen. Alternativ kann die biometrische Auskunft auch in einer der 17 Postfilialen abgegeben werden, die gegen eine zusätzliche Gebühr einen Walk-in-Service anbieten.
Für gestellte Bewerbungen persönlich Bei einer der Bürgerauskunfteien oder über den Super-Premium-Service können die biometrischen Daten bereits bei der Antragstellung übermittelt werden.
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