Veröffentlicht am November 14 2016
Geschäftsleute, die in die USA ziehen und sich in der florierendsten Wirtschaft der Welt niederlassen möchten, haben die Möglichkeit, an dem Investitionsprogramm EB-5 teilzunehmen. Dies gibt ihnen auch die Möglichkeit, den Daueraufenthalt oder die Green Card in Anspruch zu nehmen. Ein Investor, der sich dieses Visum sichern möchte, muss drei Mindestbedingungen erfüllen.
Die erste Voraussetzung besteht darin, dass der ausländische Einwanderer ein neues kommerzielles Unternehmen in Höhe von mindestens 1 Million US-Dollar in den USA oder 500,000 US-Dollar finanzieren muss, falls die Mittel in einer bestimmten Beschäftigungszone investiert werden. Die zweite Bedingung ist, dass die Mittel aus einer rechtmäßigen Quelle stammen müssen, wie im Einwanderungsgesetz von 1990 festgelegt. Die dritte Bedingung ist, dass die Investition mindestens zehn Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer in den USA schaffen muss.
Laut Reddyesq sind die Familienangehörigen des ausländischen Investors, zu denen auch der Ehepartner und alleinstehende Kinder unter 21 Jahren gehören, berechtigt, einen ständigen Wohnsitz in den USA zu haben.
Die im Rahmen des Investitionsvisums erforderliche Mindestinvestition beträgt derzeit 1 Million US-Dollar. Wenn diese Mittel jedoch für ein Handelsunternehmen in der spezifischen Beschäftigungszone bestimmt sind, beträgt die Investitionssumme 500,000 US-Dollar. Die Definition dieser Zone ist ein Gebiet, in dem Arbeitslose leben, die 150 % der durchschnittlichen Arbeitslosenquote in den USA ausmachen.
Der ausländische Investor muss für die Mittel, über die das EB-5-Visum beantragt wird, individuell verantwortlich sein. Die Mittel dürfen nicht zur Begleichung etwaiger Schulden verwendet werden.
Die Mittel des Investors müssen in gewinnbringenden Unternehmen eingesetzt werden, zu denen Treuhandgesellschaften, Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften oder Joint Ventures gehören. Der Unternehmer, der sich das Investorenvisum sichert, muss vor Ablauf von zwei Jahren der Investition eine Beschäftigung für mindestens 10 Vollzeitbeschäftigte schaffen. Als Vollzeitbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden.
Der ausländische Investor kann sich auch dafür entscheiden, Arbeitsplätze in einem gestörten Wirtschaftsunternehmen zu erhalten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ein oder zwei Jahre alt ist und einen Verlust von mindestens 20 % des Nettovermögens erlitten hat.
Der Prozess zur Erlangung des Investorenvisums gemäß EB-5 umfasst drei Schritte. Der Investor muss sich zunächst über das I-526-Formular bei der USCIS bewerben. Sobald das Formular genehmigt wurde, kann der Investor einen vorläufigen Status als ständiger Wohnsitz beantragen, der für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig ist. Abschließend muss der Unternehmer die Bearbeitung des I-829-Formulars beantragen. Dieses Formular erfordert die Erfüllung der Bedingungen, dass die Investition für einen Zeitraum von zwei Jahren fortgesetzt wurde und Arbeitsplätze für mindestens 10 Arbeitnehmer geschaffen wurden.
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Stichworte:
Visa der Art EB-5
USA
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