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Veröffentlicht am September 28 2015

US-Visumoptionen für ausländische Unternehmer

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Aktualisiert April 03 2023
Das US Census Bureau schätzt, dass in den Vereinigten Staaten jährlich etwa 400,000 neue Unternehmen gegründet werden. Für ausländische Unternehmer, die daran interessiert sind, neue Geschäftsmöglichkeiten in den Vereinigten Staaten zu erkunden, aber nicht dauerhaft in das Land ziehen, kann ein Einwanderungsanwalt dabei helfen, ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten zu erhalten. Optionen für Einwanderungsvisa für ausländische Unternehmer Ein Einwanderungsvisum ist für Personen gedacht, die dauerhaft in die Vereinigten Staaten umziehen möchten. Für ausländische Unternehmer gibt es mehrere Einwanderungsvisum-Optionen:
  • EB-1 Außergewöhnliche Fähigkeit: Personen, die in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik zu den Besten ihres Fachs gehören und beabsichtigen, weiterhin in diesem Bereich zu arbeiten, haben Anspruch auf ein EB-1-Visum. Einzelpersonen können selbst einen Antrag auf ein EB-1-Visum stellen, was bedeutet, dass sie weder einen Firmensponsor noch einen Job in den Vereinigten Staaten benötigen.
  • EB-2-Klassifizierung und Verzicht auf nationale Interessen: Es gibt zwei Arten von EB-2-Visum. Eine Art steht Berufstätigen mit höheren Abschlüssen zur Verfügung und die andere Art steht Personen zur Verfügung, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Wissenschaften, Künsten oder der Wirtschaft verfügen. Für das EB-2-Visum ist in der Regel ein Stellenangebot eines Arbeitgebers und eine Arbeitsbescheinigung des US-Arbeitsministeriums erforderlich. Wenn es jedoch im nationalen Interesse eines ausländischen Unternehmers liegt, in die Vereinigten Staaten zu kommen, kann die Person einen eigenen Antrag stellen und beantragen, von den Anforderungen für das Stellenangebot und die Arbeitsbescheinigung befreit zu werden.
Optionen für Nichteinwanderungsvisa für ausländische Unternehmer Unternehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in die Vereinigten Staaten einreisen, aber nicht dauerhaft in das Land auswandern möchten, sollten die Möglichkeiten eines Nichteinwanderungsvisums prüfen. Es gibt sechs Arten von Nichteinwanderungsvisa, die hauptsächlich von ausländischen Unternehmern verwendet werden:
  • B-1-Besuchervisum: Unternehmer, die in die Vereinigten Staaten kommen, um ein neues Unternehmen zu gründen oder ein US-Büro für ihre im Ausland ansässigen Unternehmen zu eröffnen, sollten mit einem B-1-Visum in das Land einreisen. Das Visum ist für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten gültig; Erweiterungen sind möglich.
  • F-1/OPT Optionales Praktikumsvisum: Ausländische Studierende in den Vereinigten Staaten mit F-1-Visum können eine Arbeitserlaubnis für bis zu 12 Monate optionales praktisches Training (OPT) erhalten. Dies ist ideal für F-1-Studenten, die in ihren Studienbereichen neue Unternehmen gründen möchten. Wenn der Student einen zweiten, höheren Postgraduiertenabschluss in den Vereinigten Staaten anstrebt, kann er oder sie eine weitere 12-monatige OPT-Arbeitserlaubnis erhalten. Wenn der Student über einen qualifizierenden Abschluss in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen oder Mathematik verfügt, hat er oder sie möglicherweise Anspruch auf eine 17-monatige Verlängerung der ursprünglichen OPT-Arbeitserlaubnis.
  • H-1B-Visum für Spezialberufe: Wenn Sie mindestens einen Bachelor-Abschluss haben und beabsichtigen, ein Unternehmen in einem verwandten Beruf zu gründen, für den normalerweise mindestens ein Bachelor-Abschluss erforderlich ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein H1-B-Visum. Das Visum ist in der Regel drei Jahre gültig, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre.
  • O-1A-Visum für außergewöhnliche Fähigkeiten und Leistungen: Das O-1A-Visum steht Unternehmern zur Verfügung, die außergewöhnliche Fähigkeiten und Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport nachgewiesen haben und in die USA kommen, um ein Unternehmen in ihrem Bereich zu gründen. Das Visum ist in der Regel drei Jahre gültig und kann um ein Jahr verlängert werden.
  • E-2 Vertrag Investorenvisum: Personen, die Staatsbürger von Vertragsstaaten sind und in die Vereinigten Staaten kommen, um Geld in ein bestehendes Unternehmen zu investieren oder ein neues Unternehmen zu gründen, können ein E-2-Visum beantragen, das zwei Jahre gültig ist und um zwei Jahre verlängert werden kann.
  • L-1 Visum für unternehmensintern transferierte Empfänger: Wenn Sie ein Unternehmer sind, der ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten besitzt und nicht aus einem Vertragsland stammt, können Sie mit dem L-1-Visum in die Vereinigten Staaten einreisen, um eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft zu eröffnen. Ihr bestehendes Unternehmen muss auch in Ihrer Abwesenheit weitergeführt werden können. Das Visum ist ein Jahr (wenn Sie ein neues Büro eröffnen) oder drei Jahre gültig. Es sind zweijährige Verlängerungen möglich, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren für spezialisierte Wissensarbeiter und sieben Jahren für Manager und Führungskräfte.
http://www.jdsupra.com/legalnews/us-visa-options-for-foreign-47203/

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