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Veröffentlicht am Mai 06 2016

Visumsanforderungen, um Ihr akademisches Leben im Himmel der Schweiz zu verbessern!

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Aktualisiert April 03 2023
Studie in der Schweiz Schweiz! Der Name erinnert uns an malerische Naturschönheiten, Seen, die Alpen, Uhren, Schokolade, Käse, Schweizer Messer, um nur einige zu nennen, was dieser paradiesische Ort zu bieten hat. Das Studentenleben in der Schweiz kann ein unvergleichliches Erlebnis sein, da man eine breite Palette an Sportarten ausüben, wunderschöne Reiseziele bereisen, köstliche Gerichte genießen, die lebendige Kultur erleben und vielleicht sogar einige Luxusprodukte probieren kann. Für eine Studienreise in die Schweiz sind eine entsprechende Eignung und die richtigen Bewerbungsinformationen erforderlich. Das Einwanderungsregelwerk enthält spezifische Regeln für Studierende, die sich aus einem Land der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) bewerben, und weitere für Bürger, die nicht zu dieser Region gehören. Man kann die Schweiz nicht mit einem dreimonatigen Touristenvisum besuchen und später bei der Ankunft in der Schweiz in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten umwandeln. EU/EFTA-Länder: Alle Studierenden, die sich aus EU-/EFTA-Ländern bewerben, sollten sich zunächst bei ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt bei der örtlichen Gemeinde erkundigen und innerhalb von 14 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Folgende Unterlagen werden benötigt: * Persönlicher Antrag auf Aufenthaltserlaubnis * Gültiger Reisepass oder Personalausweis * Nachweis der Immatrikulation an der Hochschule * Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Bankbescheinigung oder beglaubigtes Dokument) * Adressnachweis am Wohnort * 2 Reisepass- Größe Fotos Nicht-EU/EFTA-Länder: Der erste Schritt für Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Ländern besteht darin, sich an die Schweizer Botschaft oder das Schweizer Konsulat in ihrem Heimatland zu wenden und einen Visumantrag einzureichen. Studierende sollten alle erforderlichen Informationen und notwendigen Dokumente zusammentragen, um den Visumerteilungsprozess einzuleiten. Für kurzfristige Schengen-C-Visa umfassen die Unterlagen: * einen gültigen Reisepass/Reiseausweis; * Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Kosten während Ihres Aufenthalts in der Schweiz * Kranken-/Unfallversicherung * Nachweis der Immatrikulation an einer Universität oder einer Schweizer Bildungseinrichtung. * Für Personen unter 18 Jahren: eine Geburtsurkunde und eine Reiseerlaubnis, wenn sie alleine in die Schweiz einreisen, oder Kopien des Visums der Eltern, wenn sie mitreisen. Zu den Dokumenten für Langzeitvisa der Kategorie D gehören: * Ein gültiger Reisepass/Reiseausweis. * Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Kosten während Ihres Aufenthalts in der Schweiz. Selbstdeklarierte oder gesponserte Kontoauszüge. * Unterlagen zur Krankenversicherung inklusive Unfallversicherung. * Anschreiben, in dem die Gründe für die Studienwahl in der Schweiz und die Vorteile für die Karriere beschrieben werden. * Nachweis der Immatrikulation an einer Universität oder einer Schweizer Bildungseinrichtung. * Ein aktualisierter Lebenslauf. * ​​Fotokopien vorhandener Bildungsnachweise und Diplome. * Ein unterschriebenes Schreiben, in dem bestätigt wird, dass Sie die Schweiz nach Abschluss des Kurses verlassen. Bewerbungsverfahren Studienanwärter sollten ihre Bewerbungen zwei Monate im Voraus einreichen, um sich für das gewünschte Programm einzuschreiben. Alle Bewerbungen unterliegen einer strengen Prüfung durch die Zulassungskommission. Die Entscheidung des Zulassungsausschusses wird nach einer umfassenden Bewertung der Bewerber und einem Vorstellungsgespräch getroffen, einem regressfreien Verfahren. Zusammen mit dem Ausfüllen der obligatorischen Checkliste auf dem Bewerbungsformular 6 sollten Passkopien des Abschlusses/Diploms und eine Kopie des TOEFL-Ergebnisses eingereicht werden. Medizinische Fitness Die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das drei Monate vor dem Eingriff ausgestellt wurde, ist für alle ausländischen Bewerber verpflichtend. Ein medizinischer Gesundheitsbericht muss vom Arzt ausgestellt werden, wenn der Antragsteller in medikamentöser Behandlung oder in irgendeiner Form über einen längeren Zeitraum Medikamente einnimmt, die in die in der Schweiz abgeschlossene Krankenversicherung einbezogen werden sollen. Stipendien und finanzielle Unterstützung Im ersten Studienjahr erhalten die internationalen Studierenden keine finanzielle Unterstützung von den Universitäten. Nach Abschluss des ersten Studienjahres haben sie jedoch Anspruch auf Teil- oder Vollstipendien zwischen 3,000 und 15,000 Schweizer Franken (CHF). Den Studierenden ist es gestattet, während des Semesters 20 Stunden pro Woche und in den Ferien Vollzeit zu arbeiten, mit einem durchschnittlichen Lohn von rund CHF 20 pro Stunde. Die Schweizer Botschaft informiert Sie gerne über die Einzelheiten der Inanspruchnahme von Stipendien oder finanzieller Unterstützung. Die Regeln variieren für Studierende aus EU/EFTA-Ländern und anderen. Aufbaustudium Wenn der Kandidat nach Abschluss des Abschlussstudiums bereit ist, ein Nachdiplomstudium an einer Schweizer Universität zu absolvieren, kann er/sie nur dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Aufenthalt beantragen, wenn die Person bereits über eine Bleibe verfügt. Stellt der Arbeitgeber den Antrag im Namen des Studierenden, wird ihm eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Darüber hinaus kann ein Kandidat nach Abschluss des festgelegten Kurszeitraums eine verlängerte Aufenthaltsdauer von sechs Monaten erhalten, um Vollzeit zu arbeiten. Bei den oben genannten Informationen handelt es sich um eine kurze Einführung in die Kernanforderungen. Für genauere Informationen in Echtzeit sollte jedoch das Bundesamt für Migration (BFM) konsultiert werden.

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