Veröffentlicht am Juli 13 2015
Kürzlich hat der Präsident die Präsidialverordnung Nr. 69 von 2015 über Ausnahmen von Besuchsvisa (Besuchsvisum-Verordnung) erlassen. Vor Erlass der Besuchsvisumverordnung waren Ausländer verpflichtet, ein Besuchsvisum zu beantragen, bevor sie nach Indonesien einreisen konnten. Nach der neuen Regelung sind Ausländer von dieser Pflicht befreit. Die Besuchsvisumverordnung ist ein Versuch der indonesischen Regierung, die Tourismusbranche anzukurbeln und die Zahl ausländischer Touristen in Indonesien zu erhöhen. Die Besuchsvisumverordnung ist seit dem 10. Juni 2015 in Kraft.
Die folgenden 45 Länder sind von der Verpflichtung, vor der Einreise nach Indonesien ein Besuchsvisum zu beantragen, ausgenommen:
Länder, die von der Verpflichtung befreit sind, vor der Einreise nach Indonesien ein Besuchsvisum einzuholen | |
1. Volksrepublik China | 16 Belgien |
2. Russisch | 17. Schweden |
3. Südkorea | 18 Österreich |
4. Japan | 19. Dänemark |
5. Vereinigten Staaten von Amerika | 20. Norwegen |
6. Kanada | 21. Finnland |
7. Neuseeland | 22. Polen |
8. Mexiko | 23. Ungarn |
9. England | 24. Tschechische Republik |
10. Deutschland | 25. Katar |
11. Frankreich | 26. Vereinigte Arabische Emirate |
12. Niederlande | 27. Kuwait |
13. Italien | 28. Bahrein |
14. Spanien | 29. Oman |
15. Schweiz | 30. Südafrika |
31 Thailand |
32. Malaysia |
33. Singapur |
34. Brunai Darussalam |
35. Philippinen |
36. Chile |
37. Marokko |
38 Peru |
39. Vietnam |
40. Ecuador |
41. Kambodscha |
42. Laos |
43. Myanmar |
44. Sonderverwaltungszone Hongkong (SVR Hongkong) |
45. Sonderverwaltungsregion Macau (SVR Macau) |
Gemäß Artikel 4 der Besuchsvisum-Verordnung erhalten Ausländer, die ohne Besuchsvisum nach Indonesien einreisen, die Erlaubnis, sich für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen in Indonesien aufzuhalten. Diese 30-Tage-Frist kann nicht verlängert werden. Möchte ein Ausländer länger als 30 Tage bleiben, muss er gemäß den bereits bestehenden Vorschriften ein Besuchsvisum beantragen.
Die Besuchsvisumverordnung regelt spezifische Anforderungen für die Länder unter den Nummern 1 – 30 in der obigen Liste. Diese Länder:
1. darf die Befreiung vom Besuchsvisum nur für touristische Zwecke nutzen; 2. Sie müssen über die folgenden Flughäfen/Seehäfen nach Indonesien einreisen:
A. Internationaler Flughafen Soekarno-Hatta (Tangerang); B. Internationaler Flughafen Denpasar (Bali); C. Internationaler Flughafen Kualanamu (Medan); D. Internationaler Flughafen Djuanda (Surabaya); e. Internationaler Flughafen Hang Nadim (Batam); F. Seehafen Sri Bintang; G. Seehafen Sekupang; H. Seehafen Batam Center; und ich. Seehafen Tanjung Uban.
Für die Länder unter Nummer 31 – 45 gilt eine weitergehende Ausnahme. Diese Länder:
1. kann die Befreiung vom Besuchsvisum für die Erfüllung staatlicher, pädagogischer, sozialer und kultureller, touristischer, geschäftlicher, familiärer, journalistischer oder Transitzwecke nutzen; 2. dürfen bei allen Einwanderungskontrollen nach Indonesien einreisen.
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