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Veröffentlicht am Juli 13 2015

In Indonesien ist für 45 Länder kein Besuchsvisum mehr erforderlich

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Aktualisiert April 03 2023

Kürzlich hat der Präsident die Präsidialverordnung Nr. 69 von 2015 über Ausnahmen von Besuchsvisa (Besuchsvisum-Verordnung) erlassen. Vor Erlass der Besuchsvisumverordnung waren Ausländer verpflichtet, ein Besuchsvisum zu beantragen, bevor sie nach Indonesien einreisen konnten. Nach der neuen Regelung sind Ausländer von dieser Pflicht befreit. Die Besuchsvisumverordnung ist ein Versuch der indonesischen Regierung, die Tourismusbranche anzukurbeln und die Zahl ausländischer Touristen in Indonesien zu erhöhen. Die Besuchsvisumverordnung ist seit dem 10. Juni 2015 in Kraft.

Länder, die von der Erteilung eines Besuchsvisums ausgenommen sind

Die folgenden 45 Länder sind von der Verpflichtung, vor der Einreise nach Indonesien ein Besuchsvisum zu beantragen, ausgenommen:

           Länder, die von der Verpflichtung befreit sind, vor der Einreise nach Indonesien ein Besuchsvisum einzuholen
 1. Volksrepublik China 16 Belgien
 2. Russisch 17. Schweden
 3. Südkorea 18 Österreich
 4. Japan 19. Dänemark
 5. Vereinigten Staaten von Amerika 20. Norwegen
 6. Kanada 21. Finnland
 7. Neuseeland 22. Polen
 8. Mexiko 23. Ungarn
 9. England 24. Tschechische Republik
10. Deutschland 25. Katar
11. Frankreich 26. Vereinigte Arabische Emirate
12. Niederlande 27. Kuwait
13. Italien 28. Bahrein
14. Spanien 29. Oman
15. Schweiz 30. Südafrika

31 Thailand
32. Malaysia
33. Singapur
34. Brunai Darussalam
35. Philippinen
36. Chile
37. Marokko
38 Peru
39. Vietnam
40. Ecuador
41. Kambodscha
42. Laos
43. Myanmar
44. Sonderverwaltungszone Hongkong (SVR Hongkong)
45. Sonderverwaltungsregion Macau (SVR Macau)

Einschränkungen für Ausländer, die von der Erteilung eines Besuchsvisums ausgenommen sind

Gemäß Artikel 4 der Besuchsvisum-Verordnung erhalten Ausländer, die ohne Besuchsvisum nach Indonesien einreisen, die Erlaubnis, sich für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen in Indonesien aufzuhalten. Diese 30-Tage-Frist kann nicht verlängert werden. Möchte ein Ausländer länger als 30 Tage bleiben, muss er gemäß den bereits bestehenden Vorschriften ein Besuchsvisum beantragen.

Spezifische Anforderungen für bestimmte Länder

Die Besuchsvisumverordnung regelt spezifische Anforderungen für die Länder unter den Nummern 1 – 30 in der obigen Liste. Diese Länder:

1. darf die Befreiung vom Besuchsvisum nur für touristische Zwecke nutzen; 2. Sie müssen über die folgenden Flughäfen/Seehäfen nach Indonesien einreisen:

A. Internationaler Flughafen Soekarno-Hatta (Tangerang); B. Internationaler Flughafen Denpasar (Bali); C. Internationaler Flughafen Kualanamu (Medan); D. Internationaler Flughafen Djuanda (Surabaya); e. Internationaler Flughafen Hang Nadim (Batam); F. Seehafen Sri Bintang; G. Seehafen Sekupang; H. Seehafen Batam Center; und ich. Seehafen Tanjung Uban.

Für die Länder unter Nummer 31 – 45 gilt eine weitergehende Ausnahme. Diese Länder:

1. kann die Befreiung vom Besuchsvisum für die Erfüllung staatlicher, pädagogischer, sozialer und kultureller, touristischer, geschäftlicher, familiärer, journalistischer oder Transitzwecke nutzen; 2. dürfen bei allen Einwanderungskontrollen nach Indonesien einreisen.

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